Begründung:
Der Landkreis Friesland ist nach den Bestimmungen des Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes Träger des Rettungsdienstes für seinen Bereich. Es besteht hinsichtlich der Versorgung der Bevölkerung mit rettungsdienstlichen Leistungen ein Sicherstellungsauftrag.
Gemäß § 4 des Nds. Rettungsdienstgesetzes muss der Träger einen Bedarfsplan aufstellen und regelmäßig fortschreiben. Aus diesem Plan muss hervorgehen, wie eine bedarfsgerechte und wirtschaftliche Versorgung der Bevölkerung mit leistungsfähigen Einrichtungen des Rettungsdienstes sichergestellt werden soll.
Der bisherige Bedarfsplan für den Landkreis Friesland war aufgrund der gestiegenen Einsatzzahlen des Rettungsdienstes zu überarbeiten. Die Verwaltung hat daher den Plan gänzlich neu gefasst.
Eine wesentliche Änderung gegenüber dem bisherigen Bedarfsplan ist die Feststellung der Notwendigkeit einer ganzjährig besetzten Rettungswache im Bereich der Küstenbäder der Gemeinde Wangerland.
Bisher wurde im Wangerland auf dem Campingplatz Hooksiel während der Saison (1. April bis 30. September) eine Rettungswache betrieben. Beauftragt war hierfür die Johanniter-Unfallhilfe e. V.. Dieser Vertrag ist entsprechend des Beschlusses des Kreisausschusses fristgerecht gekündigt worden.
Diese bisherige Saisonwache wird
zum 1. Oktober 2012 in eine ganzjährig besetzte Rettungswache
umgewandelt. Das hierfür erforderliche Einvernehmen mit den
Kostenträgern ist bereits erzielt. Standort der Wache wird im
Bereich der Kreuzung L 809 / L810 bei Hohensminde sein.
Des Weiteren wird im Bedarfsplan ein weiteres Fahrzeug für den Rettungswachenstandort Jever ausgewiesen. Dieses Fahrzeug wird tagsüber besetzt sein, da hier aufgrund der ausgewerteten Einsatzzahlen ein erhöhter Bedarf gegeben ist.
Für die rettungsdienstlichen Leistungen im Wangerland sowie für die Ergänzung der Wache Jever (nach Fertigstellung der z. Zt. im Bau befindlichen neuen Rettungswache) wird die 100 %ige Eigengesellschaft „Kommunaler Rettungsdienst Friesland gGmbH“ beauftragt.
Für das übrige Kreisgebiet gilt die bisherige Beauftragung der Rettungsdienst Friesland gGmbH weiter.
Beschlussvorschlag:
1.
Der anliegende Rettungsdienstbedarfsplan wird beschlossen.
2.
Zur Durchführung der rettungsdienstlichen
Leistungen im Wangerland und für die
Ergänzung der
Wache Jever um ein weiteres Fahrzeug wird die Eigengesellschaft
„Kommunaler Rettungsdienst Friesland gGmbH“ beauftragt.
Die rettungsdienstlichen Aufgaben im übrigen Kreisgebiet werden weiterhin durch die Beauftragung der Rettungsdienst Friesland gGmbH gewährleistet.