Begründung:
Im bisherigen Bedarfsplan des Landkreises Friesland als Träger des Rettungsdienstes war für die rettungsdienstliche Versorgung in der Gemeinde Wangerland eine Saisonrettungswache (besetzt vom 1. April – 30. September) festgesetzt.
Die Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplanes hat ergeben, dass eine saisonale Rettungswache zukünftig nicht mehr ausreicht. Daher soll diese Wache in eine ganzjährig besetzte Wache umgewandelt werden.
Für die Besetzung der Saisonwache war bisher die Johanniter Unfallhilfe beauftragt. Sie kann die ganzjährige Besetzung der Wache nicht gewährleisten. Daher ist der Vertrag mit der Johanniter Unfallhilfe ist inzwischen durch den Landkreis Friesland wirksam gekündigt worden.
Gemäß den Bestimmungen des Nds. Rettungsdienstgesetzes kann der Träger des Rettungsdienstes die Leistungen selber erbringen oder einen Dritten mit diesen Aufgaben beauftragen. Durch die Rechtsform der mit dem Rettungsdienst im Landkreis Friesland beauftragen „Rettungsdienst Friesland gGmbH“ ist diese ebenfalls als beauftragte Dritte zu betrachten.
Bei der Neuorganisation des Rettungsdienstes im Wangerland handelt es sich um eine Erweiterung der bisherigen Rettungsdienstleistungen. Sollten damit Dritte beauftragt werden, müssten auch die rettungsdienstlichen Leistungen für die neue Wache Wangerland ausgeschrieben werden. Ob dann der der „Rettungsdienst Friesland gGmbH“ diese Ausschreibung gewinnen würde, ist unbestimmt. Gleiches gilt für die Erweiterung der Wache Jever um ein weiteres Fahrzeug.
Um den kommunalen Einfluss auf den Rettungsdienst zu stärken und Leistungen „aus einem Guss“ anbieten zu können, sollte die Gesellschaft „Kommunaler Rettungsdienst Friesland gGmbH“ als 100%ige Eigengesellschaft des Landkreises gegründet werden, die die Wache Wangerland sowie die Erweiterung der Wache Jever übernimmt. Damit führt dann der Landkreis als Träger des Rettungsdienstes die Leistung selber durch. Eine Ausschreibung zwecks Vergabe an einen Beauftragten entfällt dadurch.
Das vom Landkreis Friesland zu zahlende Stammkapital in Höhe von 200.000 Euro muss außerplanmäßig aus dem Finanzhaushalt aufgebracht werden. Entsprechende Deckungsmittel müssen bei verschiedenen Haushaltspositionen im Rahmen des Haushaltsvollzuges erwirtschaftet werden.
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt die Gründung der „Kommunaler Rettungsdienst Friesland gGmbH“ und den Abschluss des Gesellschaftervertrages in der anliegenden Fassung. Der außerplanmäßigen Auszahlung in Höhe von 200.000 Euro wird zugestimmt.