Betreff
Erhöhung und Verstärkung von Deichen auf Wangerooge
Vorlage
0170/2012
Aktenzeichen
12
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Nach dem Generalplan Küstenschutz für die Ostfriesischen Inseln ist auch auf der Insel Wangerooge die Erhöhung und Verstärkung von Deichen erforderlich.


Als wattseitiger Sturmflutschutz besteht auf Wangerooge eine durchgehende Hauptdeichlinie von 5,9 km Länge (s. Anlage 1).


Seeseitig sichert die Insel einschließlich des Schutzwerks Harlehörn (zwischen Hafen und Westturm) eine 11,3 km lange Schutzdüne. An der West- und Nordseite wird Wangerooge durch massive Uferschutzwerke und Buhnen geschützt. Die Zuständigkeit liegt hier mit Ausnahme von Harlehörn bei der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes. Überprüfung und Bau ist derzeit Gegenstand gemeinsamer Untersuchungen von Bund und Land. Mit Maßnahmen am Deckwerk im Westen soll 2013 begonnen werden.


Erforderliche Baumaßnahmen sind in der Zuständigkeit des Landes:

Hauptdeiche

Ausbau des Deichverteidigungsweges am Westgrodendeich,

Erhöhung und Verstärkung des Süddeichs auf Teilstrecken,

Erhöhung und Verstärkung des Dorf- und Ostgrodendeichs auf gesamter Länge,

Grundinstandsetzung des Lahnungssystems vor dem Ostgrodendeich.

Schutzdünen

Bedarfsweise Sicherung des Harlehörns,

Wiederaufbau, Verstärkung und Sicherung der Schutzdünen.



Dem Fachbereich Umwelt ist jetzt vom NLWKN die geplante Erhöhung und Verstärkung der Deiche auf Wangerooge vorgestellt worden, die im Bereich Dorf- und Ostgrodendeich z.T. erhebliche Fehlhöhen haben (s. Anlage 2). Diese Maßnahmen finden nach einer Prioritätensetzung statt, da nicht alle im Generalplan Küstenschutz dargestellten Maßnahmen kurzfristig durchgeführt werden können. Vorrangig ist die Beseitigung des Unterbesticks.


Das Zulassungsverfahren für die geplanten Maßnahmen läuft noch in diesem Jahr. Die Einzelfallprüfung gemäß UVPG hat nach einem Gespräch mit dem Geschäftsbereich 6 des NLWKN ergeben, dass keine UVP durchgeführt werden muss.


Erforderlich ist die Abarbeitung der artenschutzrechtlichen Aspekte. Dazu soll kurzfristig ein Gespräch mit der Nationalparkverwaltung geführt werden soll, um die Zuständigkeit innerhalb des Nationalparks zu regeln und nach Möglichkeit zu bündeln.


Mit dem Deichbau soll 2013 im Bereich des Bahnhofsdeichscharts begonnen werden.


In diesem Zusammenhang wurde von Seiten des NLWKN ausgeführt, dass das Schart, durch das das Anschlussgleis zur Müllpressstation führt vom Landkreis Friesland erhöht und verstärkt werden muss, aber erst 2014 betroffen sein wird. Das NLWKN wird die Planung, Ausschreibung, etc. für dieses Schart übernehmen. Es ist mit Kosten von 100.000 – 250.000 € zu rechnen, je nachdem ob Fundamente und Seitenwände des jetzigen Scharts weitergenutzt werden können, oder das Schart erneuert werden muss.


Der Ostgrodendeich soll ab 2014 erhöht und verstärkt werden.

Auf der gesamten Länge des Dorf- bzw. Ostgrodendeiches wird binnendeichs ein Deichverteidigungsweg angelegt werden. Die Deichverteidigungswege werden nach den Vorstellungen von Gemeinde und NLWKN in erster Linie von Radfahrern zu nutzen sein. Ziel ist es, den Deichkronenweg hinsichtlich der Nutzbarkeit zwischen Fußgängern und Radfahrern zu entflechten.


Die Kleidecke der erhöhten und verstärkten Deiche wird außen 1,50 m und binnen 1,00 m betragen. Hierfür wird eine Kleimenge von rd. 100.000 m³ benötigt.


Das im Bereich des Dorf und Ostgrodendeichs vorhandene Deckwerk wird aufgenommen, mit einer mobilen Brechanlage gebrochen und als Unterbau für den Bau der Deichverteidigungswege verwendet.


Materialtransport
Im Bereich des Bahnhofsdeichscharts wird ein Zwischenlager für Schüttgüter eingerichtet. Der Bedarf an Sand (20.000 m³) wird im Bereich des Oststrandes gewonnen. Die genaue Lage wird im Einvernehmen mit der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung sowie der Nationalparkverwaltung festgelegt.

Im Bereich des Sees an der Pumpstation Ost wird ein weiteres Zwischenlager für Schüttgut eingerichtet.

Alle Schuttgüter sollen über See auf die Insel transportiert werden. Dazu wird ein Zwischenlager in Form eines Pontons bzw. eines hochwassersicheren Kasten im Bereich des Wattfahrwassers eingerichtet werden müssen, um die Tiden besser ausnutzen zu können.


Kompensation

Es findet nur eine geringe Überbauung des Nationalparks statt, die noch im Detail zu bilanzieren ist. Für die Deichbaumaßnahme einschließlich der Deichverteidigungswege werden rd. 1,7 Hektar zusätzliche Fläche benötigt. Die zusätzliche Versiegelung beträgt 1.418 m². Der Arbeitsstreifen mit einer Größenordnung von 2,6 Hektar wird nach Beendigung des Deichbaus renaturiert.


Vorstellbar ist, im Bereich des Cafe Neudeichs den inzwischen verbuschten Bereich des ehemaligen Cafes als Orchideenwiese zu entwiclen. Dies würde auch den Ostinnengroden als Brut- und Rastbiotop aufwerten. Weitere Möglichkeiten der Kompensation bestehen in der Beseitigung von Schwarzkiefern, insbesondere im Bereich des Westens der Insel, sowie in einer Aufwertung der Bahnhofsteiche.




Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.


Kreisausschuss und Kreistag werden ebenfalls um Kenntnisnahme gebeten.


Finanzielle Auswirkungen: Rahmen1 Ja Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche Folgekosten

Finanzierung:

Eigenanteil objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

100.000 € - 250.000 €

Erfolgte Veranschlagung: Ja, mit € Nein

im Ergebnishaushalt Finanzhaushalt Produkt- bzw. Investitionsobjekt:

gez. gez.

A. Tuinmann G. Peters

Sachbearbeiter/in Fachbereichsleiter/in

Sichtvermerke:


Abteilungsleiter Kämmerei Landrat

Beratungsergebnis:

Einstimmig

Ja-Stimmen


Nein-Stimmen


Enthaltungen


Kenntnisnahme

Lt. Beschluss-vorschlag

Abweichender Beschluss




Anlagen:


Anlage 1: Karte

Anlage 2: Querschnitt