Betreff
Bericht über das Ergebnis der Gespräche mit dem III. Oldenburgischen Deichband zur Nutzung der Deichsicherungswege
Vorlage
0180/2012
Art
Beschlussvorlage

Begründung:


Die Gespräche mit dem Vorstand des III. Odlenburgischen Deichbandes hatten zum Ergebnis, dass sich dieser nicht in der Zuständigkeit sieht, seine dem Küstenschutz dienenden Anlagen so herzurichten, dass eine jederzeit gefahrlose Nutzung dieser Anlagen für jedermann möglich ist. Aus diesem Grunde sind mögliche Deichzugänge mit Hinweisen versehen, dass die Benutzung der Deiche - außer zum Zwecke der Deicherhaltung - verboten ist und ansonsten nur auf eigene Gefahr geschieht.


Auf Grund des großen öffentlichen Interesses an der Nutzung der Küstenschutzanlagen hatte der Deichband nach Gesprächen mit den Städten und Gemeinden bei der unteren Deichbehörde die deichrechtliche Ausnahme zur öffentlichen Nutzung der innerhalb der Hauptdeiche liegenden Wege und sonstigen Anlagen beantragt, um diesbezüglich mit den Gemeinden und Kurverwaltungen Verträge schließen zu können, in denen diese sich zur Übernahme der Unterhaltung und Verkehrssicherung verpflichten (sh. Ausführungen in der Vorlage 4.1.4 zu Ziffer II c, III und IV).


Diese Vereinbarungen sind zwischen III. Deichband und den Gemeinden entsprechend abgeschlossen worden, so dass die Entscheidung über die Nutzung dieser Anlagen nunmehr bei den Kommunen bzw. im Wangerland bei der Kurverwaltung liegt.


Im Wangerland sind alle Deichstrecken - mit Ausnahme der touristisch genutzten Bereiche und der Deichbaustrecken - für die Nutzung durch die Öffentlichkeit freigegeben.


Die Entscheidung über eine öffentliche Nutzung auch der touristisch genutzten Bereiche im Wangerland liegt aufgrund der ihr diesbezüglich übertragenen Nutzungsrechte sowie der ihr damit obliegenden Unterhaltungs- und Verkehrssicherungspflichten bei der Wangerland-Touristik.


Beschlussvorschlag:


Der Ausschuss wird um Kenntnisnahme gebeten.

Kreisausschuss und Kreistag werden ebenfalls um Kenntnisnahme gebeten.


Finanzielle Auswirkungen: Ja Rahmen2 Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche Folgekosten

Finanzierung:

Eigenanteil objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

Erfolgte Veranschlagung: Ja, mit € Nein

im Ergebnishaushalt Finanzhaushalt Produkt- bzw. Investitionsobjekt:



Sachbearbeiter/in Fachbereichsleiter/in

Sichtvermerke:


Abteilungsleiter Kämmerei Landrat

Beratungsergebnis:

Einstimmig

Ja-Stimmen


Nein-Stimmen


Enthaltungen


Kenntnisnahme

Lt. Beschluss-vorschlag

Abweichender Beschluss