Begründung:
Nach § 138 NKomVG werden die Vertreterinnen und Vertreter einer Kommune in der Gesellschafterversammlung von Eigengesellschaften von der Vertretung, dh. dem Kreistag, gewählt.
Nach der Neugründung der Kommunalen Rettungsdienst Friesland gGmbH sind jetzt die Vertreter/innen des Landkreises in der Gesellschafterversammlung dieser Gesellschaft zu wählen.
Damit eine weitgehende Einheitlichkeit der Entwicklung der Kommunalen Rettungsdienst Friesland gGmbH und der Rettungsdienst Friesland gGmbH gewährleistet ist, schlägt die Verwaltung vor, die vom Kreistag in der Sitzung am 2. November 2011 bestimmten Vertreter/innen des Kreistages in der Gesellschafterversammlung der Rettungsdienst Friesland gGmbH auch auch als Vertreter/Innen für die Gesellschafterversammlung der Kommunalen Rettungsdienst Friesland gGmbH zu wählen.
Das sind:
KTA Michael Ramke Vertreter: KTA Diedrich Loers
KTA Reiner Tammen Vertreter: KTA Uwe Burgenger
KTA Heide Bastrop Vertreter: KTA Wilfried Rost
EKR Vogelbusch Vertreterin: Abteilungsleiterin Kloß
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt die Entsendung von Kreistagsabgeordneten und Kreisbeschäftigten in die Gesellschafterversammlung der Kommunalen Rettungsdienst Friesland gGmbH laut anliegender Aufstellung.