Betreff
Überplanmäßige Aufwendungen im Haushaltsjahr 2012 im Budget des Fachbereichs Jugend, Familie, Schule und Kultur in Höhe von 513.300 Euro
Vorlage
0214/2012
Art
Beschlussvorlage

Begründung:


Im Ergebnishaushalt wird vom FB 22 - Jugend ein Mehraufwand gegenüber der Haushaltsplanung 2012 in Höhe von 513.300 € angemeldet. Der Mehraufwand resultiert aus Steigerungen der Entgeltsätze der Einrichtungen, Steigerung der Fallzahlen von durchschnittlich 60 auf 80 bei stationären Unterbringungen; ebenso Steigerung der Fallzahlen bei den Kurzzeitunterbringungen


Beantragung von überplanmäßigen Aufwendungen für das Budget des Fachbereiches Jugend, Familie, Schule und Kultur


Im III. Budgetbericht bestand im September eine zu erwartende Abweichung von –116.300,00 € (Fehlsumme).


Nach dem Stand der derzeitigen Entwicklung wird die Abweichung vom Plansoll jedoch ca. 513.300,00 € betragen:


Sachkonto

Ansatz

III. Prognose

Prognose November

Abw. z. III. Prognose

P1.03.36.363022.010

Stat. Unterbringung

SK 32110

90.000,00

90.000,00

70.000,00

-20.000,00

P1.03.363022.010

Stat. Unterbringung

SK 348200

160.000,00

300.000,00

390.000,00

90.000,00

P1.03.36.363021.010

Bereitschaftspflege SK 32110

60.000,00

60.000,00

40.000,00

-20.000,00

P1.03.36.363013.080

Sonst. Hilfen ambulant

SK 445200

0,00

0,00

17.000,00

-17.000,00

P1.03.36.363013.090

Sonst. Hilfen teilst.

SK 433200

350.000,00

400.000,00

440.000,00

-40.000,00

P1.03.36.363021.020

Vollzeitpflege

SK 445200

210.000,00

210.000,00

225.000,00

-15.000,00

P1.03.36.363022.010

Stat. Unterbringung

SK 433200

3.200.000,00

3.600.000,00

4.020.000,00

-420.000,00

P1.03.36.363022.010

Stat. Unterbringung

SK 445200

170.000,00

170.000,00

160.000,00

10.000,00

P1.03.36.363022.030

Stat. Unterbringung

§ 35 a

SK 433200

230.000,00

230.000,00

195.000,00

35.000,00

Gesamt




-397.000,00

Fehlsaldo

III. Budgetbericht




-116.300,00

Fehlsaldo gesamt




-513.300,00


Leistungen sonstige Hilfen ambulant sowie sonstige Hilfen teilstationär


Die Anzahl der kostenintensiveren Hilfen in diesem Bereich sind gestiegen. Bis dato sind 12 Clearingfälle, welche zu den kostenintensiven Hilfen gehören, aufgetreten. In 2011 waren es im Vergleich hierzu gesamt 6 Fälle. Im Bereich § 35 a SGB VIII sind vermehrt Schulbegleitungen zu verzeichnen sowie zwei sehr kostenintensive Fälle. Im Durchschnitt sind die Fallzahlen hier von 18,41 auf 27,22 gestiegen.



Leistung Stationäre Unterbringung


Steigerung der Entgeltsätze der Einrichtungen, Steigerung der Fallzahlen von durchschnittlich 60 auf 80 bei den stationären Unterbringungen. Ebenso Steigerung der Fallzahlen bei den Kurzzeitunterbringungen.


Der Aufwand ist unvorhergesehen und unabweisbar. Die Deckung kann aus Mehrerträgen der allgemeinen Finanzwirtschaft (Budget 99) im Haushaltsjahr 2012 gedeckt werden.


Die Zustimmung zu einem überplanmäßigen Aufwand bedarf nach § 117 Kommunalverfassungsgesetz eines Beschlusses des Kreistages des Landkreises Friesland. Der Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus, Kreisentwicklung und Finanzen (WTKF) wird um

entsprechenden Beschlussvorschlag an den Kreistag gebeten.



Beschlussvorschlag:


Der Kreistag beschließt die im Fachbereich 22 bis Ende des Haushaltsjahres 2012 anfallenden überplanmäßigen Aufwendungen in einer Gesamthöhe von 513.300 Euro.



Finanzielle Auswirkungen: Rahmen1 Ja Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche Folgekosten

Finanzierung:

Eigenanteil objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

Erfolgte Veranschlagung: Ja, mit € Nein

im Ergebnishaushalt Finanzhaushalt Produkt- bzw. Investitionsobjekt:



Sachbearbeiter/in Fachbereichsleiter/in

Sichtvermerke:


Abteilungsleiter Kämmerei Landrat

Beratungsergebnis:

Einstimmig

Ja-Stimmen


Nein-Stimmen


Enthaltungen


Kenntnisnahme

Lt. Beschluss-vorschlag

Abweichender Beschluss