Betreff
Bisamfang im Landkreis Friesland, Erhöhung der Prämien
Vorlage
0243/2013
Aktenzeichen
67.3
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Die Wasser- und Bodenverände im Landkreis Friesland haben den Antrag gestellt, den Anteil des Landkreises an der sog. Bisamfangprämie zu erhöhen.


Seit 2002 teilen sich der Landkreis und die Wasser- und Bodenverbände die Kosten für den Bisamfang.


Die Bisamfänger haben bis zum 2012 eine Fangprämie in Höhe von 3,-- Euro pro Bisam erhalten. 50 % (1,50 €) davon hat der Landkreis Friesland getragen. Aufgrund der gestiegenen Kosten für die Fänger, insbesondere aufgrund der gestiegenen Benzinpreise, haben die im Landkreis Friesland tätigen Wasser- und Bodenverbände die Fangprämien auf 4,-- € pro Bisam erhöht.


Damit können die Bisamfänger dann vermutlich einigermaßen kostendeckend arbeiten, denn neben den Fahrtkosten haben sie auch die Kosten für die Fallen und für die Kadaverbeseitigung zu tragen.


Mit der derzeitigen Bekämpfung des Bisams konnten die so Befallzahlen reguliert werden, dass der Bestand in etwa auf einem Niveau bleibt und die durch den Bisam verursachten Schäden in und an den Gewässern in Grenzen gehalten werden.



Eine Zurücknahme der Bisambekämpfung würde zum Anstieg der Population und zu größeren Schäden an Straßen- und Grabenböschungen sowie an Deichen führen. Durch Aushöhlungen kommt es zu Ufereinbrüchen, die den Wasserabfluss verhindern und, wenn es sich um Gewässer an Straßen handelt, zu Fahrbahnabrissen und –abbrüchen sowie Versackungen und damit zu erheblichen kostenträchtigen Schäden. Die Bisambekämpfung dient somit primär auch der Verhinderung von nicht unerheblichen Schäden an Bundes-, Kreis- und Gemeindestraßen.



Der Haushaltsansatz des Landkreises für die Auszahlung von Fanprämien liegt seit Jahren bei 13.000,00 €. Im Mittel wurden in den vergangenen 10 Jahren 8.000 Bisam pro Jahr gefangen. Dafür war der Ansatz auskömmlich. Bei einer Erhöhung auf einen 50 % Anteil von 1,50 € auf 2,00 € würden Kosten von dann ca. 16.000 € pro Jahr entstehen.



2012 konnte durch verringerte Fangzahlen rd. 3.000,-- € eingespart werden. Die Regel der letzten Jahr ist, dass der Ansatz nicht voll ausgeschöpft wurde. Außerdem steht im Haushalt für das Jahr ein Ansatz in Höhe von 2.000,-- € für den „Schutz der Gewässer“ zur Verfügung.



Von daher kann dem Antrag der Wasser- und Bodenverbände entsprochen werden.



Beschlussvorschlag:

Es wird beschlossen, den Anteil der Landkreises Friesland an der Fangprämie für Bisame von 1,50 € auf 2,00 € zu erhöhen.


Der Kreisausschuss wird um einen gleichlautenden Beschluss gebeten.


Finanzielle Auswirkungen: Rahmen1 Ja Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche Folgekosten

Finanzierung:

Eigenanteil objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

Erfolgte Veranschlagung: Ja, mit Nein

im Ergebnishaushalt Finanzhaushalt Produkt- bzw. Investitionsobjekt:

Vorlage ist in LiquidFriesland abgestimmt worden ja, mit folgendem Ergebnis:

Teilnehmer: Zustimmung Ablehnung Enthaltung Alternativvorschläge

Vorlage betrifft die demografische Entwicklung: ja nein

Falls ja, in welcher Art:

Vorlage bezieht sich auf


MEZ Nr.

HSP Nr.

gez. A. Tuinmann

Sachbearbeiter/in Fachbereichsleiter/in

Sichtvermerke:

Abteilungsleiter/in Kämmerei Landrat

Beratungsergebnis:

Einstimmig

Ja-Stimmen


Nein-Stimmen


Enthaltungen


Kenntnisnahme

Lt. Beschluss-vorschlag

Abweichender Beschluss