Begründung:
Am 17.12.2009 haben die Kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens und die Niedersächsische Landesregierung eine gemeinsame Erklärung zur Zukunftsfähigkeit der niedersächsischen Kommunen („Zukunftsvertrag“) unterzeichnet.
Kernstück des Zukunftsvertrages ist die Gewährung einer Entschuldungshilfe von bis zu 75% der per 31.10.2010 aufgelaufenen Liquiditätskredite insbesondere für Kommunen, die zum Zwecke der Haushaltskonsolidierung fusionieren. Die Entschuldungshilfe wird auf Grundlage einer individuellen Vereinbarung zwischen Kommunen und Land Niedersachsen gewährt („Entschuldungsvertrag“). Eine solche Vereinbarung hat zum Ziel, die Haushaltswirtschaft der beteiligten Kommunen so auszurichten, dass mit Unterstützung der Entschuldungshilfe eine nachhaltige finanzielle Leistungsfähigkeit wiederhergestellt werden kann.
Mittlerweile wurde die Zugriffsfrist auf die Entschuldungshilfe gemeinsam von der Landesregierung und den kommunalen Spitzenverbänden bis zum 31.03.2013 verlängert.
Der Zukunftsvertrag 2009 sowie dessen Verlängerung 2011 sind dieser Vorlage als Anlagen beigefügt.
Käme es zur Gewährung einer Entschuldungshilfe für das Haushaltsjahr 2014, würde das Land diese grundsätzlich an die Voraussetzung knüpfen, dass die Stadt Wilhelmshaven und der Landkreis Friesland für das Jahr 2016 im ordentlichen Ergebnis einen ausgeglichenen Haushalt (= Ergebnishaushalt) vorlegen. Durch geeignete Maßnahmen wären die nachhaltige Wirkung der vorgesehenen Teilentschuldung und damit die dauernde Leistungsfähigkeit sicherzustellen. Das Konsolidierungsziel kann sowohl über Mehrerträge als auch durch Aufwandskürzungen erreicht werden
In einem Entschuldungsvertrag mit dem Land würden verbindlich Maßnahmen vereinbart werden, die zum dauerhaften Haushaltsausgleich führen. Der Vertrag hätte eine Laufzeit von 10 Jahren. Erste Verhandlungsgespräche mit dem Innenministerium sollen nach Beschlussfassung durch die Verwaltung aufgenommen werden.
Neben
Kommunen, die miteinander fusionieren, unterstützt das Land mit
dem Zukunftsvertrag auch Kommunen, die ihre dauernde
Leistungsfähigkeit trotz extremer Kassenkreditverschuldung auch
ohne Fusion wiederherstellen können. In einem solchen Fall muss
der Ausgleich des Ergebnishaushalts aber schon für das Jahr der
Leistung der Entschuldungshilfe vorgesehen werden.
Das von den Hauptausschüssen der Stadt Wilhelmshaven und des Landkreises Friesland am 15.12.2012 bzw. 10.12.2012 zur Beauftragung an die KGSt beschlossene Gutachten (sh. Vorl.Nr. 0205/2012) soll untersuchen, wie die interkommunale Zusammenarbeit des Landkreises Friesland und der Stadt Wilhelmshaven weiter verbessert, wie die strukturellen Probleme der Region durch Kapazitäts- und Synergieeffekte verringert werden können und wie die finanziellen Auswirkungen bei einer Fusion der beiden Kommunen wären – somit also die notwendigen Fakten für die spätere abschließende Entscheidung von Rat und Kreistag liefern.
Um dabei auch die Option einer Entschuldungshilfe durch das Land nach dem Zukunftsvertrag offen zu halten, wird vorgeschlagen, diese fristwahrend zu beantragen.
Beschlussvorschlag auf Basis der KA-Empfehlung vom 04.03.2013
Zur Unterstützung der Konsolidierungsanstrengungen zur Wiederherstellung der
finanziellen Leistungsfähigkeit beantragt der Landkreis Friesland bis zum 31. März 2013
beim zuständigen Ministerium für Inneres und Sport auf der Grundlage des
Zukunftsvertrages zwischen Kommunen und dem Land Niedersachsen eine
Entschuldungshilfe für Zinsen und Tilgung von 75 % der am 31.10.2010 aufgelaufenen
Liquiditätskredite, zahlbar zum Beginn des Haushaltsjahres 2014.
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich zur Wahrung der Antragsfrist und kann jederzeit zurückgezogen werden.
Zielsetzung ist, unter Inanspruchnahme der Entschuldungshilfe und Fortsetzung der
begonnenen Konsolidierungsbemühungen weiterhin einen ausgeglichenen Haushalt für
das Jahr 2016 und die Folgejahre zu erreichen.
Anlagen:
Zukunftsvertrag 2009
Verlängerung Zukunftsvertrag von 2011