Betreff
Vorschläge zur Wahl der Jugendschöffen für die Jahre 2014 bis 2018
Vorlage
0267/2013
Art
Beschlussvorlage

Begründung:


Gemäß § 35 des Jugendgerichtsgesetzes (Anlage 1) sind die Jugendschöffen für die Jugendgerichte von den zuständigen Jugendhilfeausschüssen vorzuschlagen. Die Vorschlagslisten sind getrennt nach Frauen und Männern in jeweils gleicher Anzahl, nicht jedoch getrennt nach Haupt- und Hilfsschöffen aufzustellen.


Die Zahl der benötigten Schöffen wurde vom Präsidenten des Landgerichtes Oldenburg festgesetzt auf:


- für die Jugendkammern des Landgerichtes Oldenburg

aus jedem Amtsgerichtsbezirk (Jever und Varel) je 2 Hauptschöffen


- für das Jugendschöffengericht des Amtsgerichtes Jever 10 Hauptjugendschöffen

12 Hilfsjugendschöffen


- für das Jugendschöffengericht des Amtsgerichtes Varel 8 Hauptjugendschöffen

10 Hilfsjugendschöffen


Die Ausschüsse haben dabei mindestens die doppelte Anzahl der benötigten Schöffen in Vorschlag zu bringen. Insgesamt sind somit für den Amtsgerichtsbezirk Jever mindestens 48 Personen und für den Amtsgerichtsbezirk Varel mindestens 40 Personen zu benennen.


Bei der Auswahl der Jugendschöffen gilt es die §§ 25 bis 58 Gerichtsverfahrensgesetz (Anlage 2) zu beachten. Des Weiteren sollen die vorgeschlagenen Personen erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein.


Der Fachbereich 51 hat die kreisangehörigen Städte und Gemeinden gebeten, entsprechende Vorschläge (Anlage 3) für die Wahl der Jugendschöffen, entsprechend der jeweiligen Einwohnerzahlen, einzureichen.


Auf Grundlage der gemeldeten Vorschläge wurde Seitens des Fachbereiches 51 in Absprache mit dem Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses, Herrn Osterloh, die Vorschlagsliste für die Wahl der Jugendschöffen (Anlage 4) erstellt.


Beschlussvorschlag:


Der von der Verwaltung unterbreitete und als Anlage beigefügte Vorschlag für die Wahl der Jugendschöffen der Jahre 2014 bis 2018 wird beschlossen.


Der Kreisausschuss und der Kreistag werden um Kenntnisnahme gebeten.


Finanzielle Auswirkungen: Ja Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche Folgekosten

Finanzierung:

Eigenanteil objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

Erfolgte Veranschlagung: Ja, mit Nein

im Ergebnishaushalt Finanzhaushalt Produkt- bzw. Investitionsobjekt:

Vorlage ist in LiquidFriesland abgestimmt worden ja, mit folgendem Ergebnis:

Teilnehmer: Zustimmung Ablehnung Enthaltung Alternativvorschläge

Vorlage betrifft die demografische Entwicklung: ja nein

Falls ja, in welcher Art:

Vorlage bezieht sich auf


MEZ Nr.

HSP Nr.


Sachbearbeiterin Fachbereichsleiter

Sichtvermerke:

Abteilungsleiterin Kämmerei Landrat

Beratungsergebnis:

Einstimmig

Ja-Stimmen


Nein-Stimmen


Enthaltungen


Kenntnisnahme

Lt. Beschluss-vorschlag

Abweichender Beschluss



Anlagen:


Anlage 1: Gesetzesauszug § 35 Jugendgerichtsgesetz


Anlage 2: Gesetzesauszug §§ 25 bis 58 Gerichtsverfahrensgesetz


Anlage 3: Gesamtvorschlagsliste der kreisangehörigen Städte und Gemeinden


Anlage 4: Vorschlag des FB 51 für die Wahl der Jugendschöffen