Betreff
Antrag der HS/RS Zetel vom 08.02.2013 auf Einrichtung einer Integrierten Gesamtschule am Standort Zetel
Vorlage
0283/2013
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

1.

Die Haupt- und Realschule Zetel hat mit Schreiben vom 08.02.2013 an den Landkreis Friesland diesen aufgefordert, „die Schulentwicklungsplanung hinsichtlich der Einrichtung einer zweiten integrierten Gesamtschule für den Südkreis am Standort Zetel fortzuschreiben“; der Antrag liegt als Anlage 1 an.


2.

Zurzeit haben die Schülerinnen/Schüler aus der Gemeinde Zetel, die eine IGS besuchen wollen, die Möglichkeit, die IGS Friesland in Schortens zu besuchen.


Die IGS Friesland wurde mit Schuljahresbeginn 2009/2010 mit einer 6-zügigen Jahrgangsstufe für die Jahrgänge 5 - 10 in Schortens genehmigt, zurzeit befinden sich am Standort Schortens die Jahrgangsstufen 5 bis 8 mit jeweils 180 Schülerinnen/Schülern je Jahrgang.


Die Schulbezirkssatzung des Landkreises Friesland sieht für die IGS Friesland das gesamte Kreisgebiet vor.


Die Jahrgangsstufen 5 bis 8 der IGS Friesland werden zurzeit wie folgt mit Schülerinnen/Schülern aus der Gemeinde Zetel, der Gemeinde Varel und der Stadt Varel besucht:



Gemeinde Zetel

Gemeinde Bockhorn

Stadt Varel

Jahrgangsstufe 5

27

4

7

Jahrgangsstufe 6

30

6

2

Jahrgangsstufe 7

48

3

6

Jahrgangsstufe 8

25

2

5


3.

Gemäß § 106 Abs 2 Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) sind die Schulträger berechtigt, neben den Schulen nach §§ 9 – 11 (Hauptschule, Realschule, Oberschule, Gymnasium) Gesamtschulen zu führen, wenn die Entwicklung der Schülerzahlen dies rechtfertigt und im Gebiet des Landkreises der Besuch

  • einer Hauptschule und einer Realschule oder

  • einer Oberschule sowie eines Gymnasiums unter zumutbaren Bedingungen gewährleistet bleibt.

Nach § 12 Abs 1 NSchG vermittelt die Gesamtschule ihren Schülerinnen und Schülern eine grundlegende, erweiterte oder breite und vertiefte Allgemeinbildung und ermöglicht ihnen eine individuelle Schwerpunktbildung entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit und ihrer Neigungen. Sie stärkt Grundfertigkeiten, selbstständiges Lernen und auch wissenschaftspropädeutisches Arbeiten und befähigt ihre Schülerinnen und Schüler, nach Maßgabe der Abschlüsse ihren Bildungsgang berufs- oder studienbezogen fortzusetzen.


Gemäß § 12 Abs 2 NSchG werden in der Gesamtschule Schülerinnen und Schüler des 5. bis 12. Schuljahrgangs unterrichtet. An der Gesamtschule können die selben Abschlüsse wie an den o. a. Schulformen erworben werden. Im 10. Schuljahrgang wird die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe geführt. Die Schuljahrgänge 11 und 12 werden als Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe geführt. Eine Gesamtschule kann auch ohne die Schuljahrgänge 11 und 12 geführt werden.


Gemäß § 5 Abs 3 Nr. 2 umfasst der Sekundarbereich I der IGS die 5. bis 10. Schuljahrgänge; nach § 5 Abs 3 Nr. 3 b umfasst der Sekundarbereich II die 11. und 12. Schuljahrgänge der Gesamtschule.


Gemäß § 106 Abs 8 NSchG bedürfen die Schulträger für schulorganisatorische Entscheidungen nach § 106 Abs 2 NSchG der Genehmigung der Niedersächsischen Landesschulbehörde, hier Regionalabteilung Osnabrück.


Eine IGS würde in einem ersten Schritt für den Sekundarbereich I beantragt.

Eine Antragstellung für den Sekundarbereich I und für den Sekundarbereich II würde von der Landesschulbehörde, nicht genehmigt, da ein Bedürfnis zur Erweiterung einer IGS auch bereits um die Sekundarstufe II zurzeit noch nicht gegeben wäre.


Ein solches Bedürfnis wäre bei dem Aufbau einer IGS zu späterer Zeit zu prüfen; hierzu ist auf die Erweiterung der IGS Friesland um einen Sekundarbereich II hinzuweisen, die vom Kreistag des Landkreises Friesland am 11.03.2013 beschlossen wurde und sonach bei der Niedersächsischen Landesschulbehörde beantragt wurde, siehe Vorlage 0227/2013 vom 30.01.2013.

Nach § 4 Abs 1 der Verordnung für die Schulorganisation vom 17.02.2011 hat eine integrierte Gesamtschule im Sekundarbereich I zurzeit mindestens fünfzügig zu sein, dabei ist gemäß § 4 Abs 3 dieser Verordnung von einer Schülerzahl von 26 je Klasse auszugehen.


Gemäß dem Runderlass des MK vom 07.07.2011 (Klassenbildung und Lehrerstundenzuweisung an den Allgemeinbildenden Schulen) ist an Integrierten Gesamtschulen bis zum 10. Schuljahrgang für die Bildung von Klassen von einer Schülerhöchstzahl von 30 auszugehen.


Wie das Niedersächsische Kultusministerium mitteilte, soll noch vor der Sommerpause 2013 die Einrichtung von Gesamtschulen durch eine Absenkung der Mindestzügigkeit auf 4 erleichtert werden. Hierzu ist auf die beabsichtigte Änderung des NSchG hinzuweisen, sie ist als Anlage 2 beigefügt.


Die Gesamtschulen sollen zukünftig wieder ersetzende Schulform werden mit dem Anspruch, echte gebundene Ganztagsschulen zu sein.


4.

Der Kreistag des Landkreises Friesland hat am 22.06.2011 unter TOP 5.1.1 (Schulentwicklungsplanung im Landkreis Friesland, Vorlage: 892/211) unter anderem wie folgt beschlossen:


  1. Die vorhandenen Schulstandorte sind zu erhalten

  2. Die vorhandenen örtlichen Schulangebote sind zu erhalten

  3. Bei der Umwandlung von Schulformen ist auf den Willen der Schulvorstände bzw. der Erziehungsberechtigten abzustellen

  4. Dem möglichen Ausdünnen von Bildungsangeboten durch die demographische Entwicklung ist durch Kooperationen der betreffenden Schulen entgegen zu wirken.

  5. Eine IGS in Varel kann angesichts der demographischen Entwicklung und der Auswirkungen auf die übrigen Schulstandorte in der Stadt Varel und in den Gemeinden Bockhorn und Zetel nicht empfohlen werden.

  6. Ein weiteres gymnasiales Angebot in Varel (beispielsweise durch einen gymnasialen Zweig an Oberschulen) kann wegen der Auswirkungen auf das Lothar-Meyer-Gymnasium und das gymnasiale Angebot in Zetel nicht empfohlen werden.

  7. Ein qualitativ gutes, nachhaltiges gymnasiales Angebot in Zetel (ggf. in Kooperation ) soll erhalten bleiben.


5.

Anlässlich der Beschlussfassung auf Genehmigung der Erweiterung der IGS Friesland um einen Sekundarbereich II ab dem Schuljahr 2015/2016 wurde die Schulentwicklungsplanung für den Nordkreis aktualisiert, siehe o. a. Vorlage.


Für den Südkreis wurde ebenfalls die Schulentwicklungsplanung aus dem Jahre 2010 aktualisiert, sie liegt als Anlage 3 an.


Diese aktualisierte Schulentwicklungsplanung wurde den Gemeinden Bockhorn und Zetel sowie der Stadt Varel zugeleitet; ferner der Haupt- und Realschule Zetel, der Oberschule Bockhorn, der Oberschule Obenstrohe, der Oberschule Varel und dem Lothar-Meyer-Gymnasium Varel.

Diese Schulentwicklungsplanung wurde mit den Schulleitungen der genannten Schulen am 08.04.2013 erörtert.


Die Schulleitungen der Oberschulen und des Lothar-Meyer-Gymnasiums sprachen sich gegen die Errichtung einer IGS in Zetel aus, da sie negative Auswirkungen auf ihre Schulen befürchten.


6.

Damit die Frage beantwortet werden kann, ob ein ausreichendes Bedürfnis an der Errichtung einer IGS in Zetel besteht, wird vorgeschlagen, in Abstimmung mit der Niedersächsischen Landesschulbehörde eine qualifizierte Elternbefragung in den Grundschulen in der Stadt Varel und den Gemeinden Bockhorn und Zetel durchzuführen.


Ergänzend würden in diesen Gemeinden Eltern-Info-Abende stattfinden.


Gleichermaßen wurde bei der Errichtung der IGS Friesland im Jahre 2008 verfahren.


Den Ergebnissen der qualifizierten Elternbefragung kann dann entnommen werden, ob und ggf. wie stark ein Bedürfnis bei den Erziehungsberechtigten an dem Besuch ihrer Kinder an einer IGS in Zetel besteht. Diese Ergebnisse wiederum würden,

wie bei der IGS- Errichtung in 2008, Berücksichtigung finden bezüglich der konkreten Auswirkungen auf die bestehenden Oberschulen und das Lothar-Meyer-Gymnasium.



7.

Die Oberschule Varel hat mit Schreiben vom 15.04.2013 mitgeteilt, dass am 22.04.2013 der Schulvorstand den Antrag auf die Umwandlung der Oberschule Varel in eine IGS beraten wird. Es ist davon auszugehen, dass dieser Antrag gestellt wird. Daher die Formulierung in dem Beschlussvorschlag 2.


8.

Die Kreisverwaltung hat eine interne Planungsgruppe initiiert, die verschiedene Schulentwicklungsvarianten für das südliche Kreisgebiet untersuchen wird.









Beschlussvorschlag:


1.

Der Antrag wird unter Berücksichtigung der der Vorlage beigefügten „Schulentwicklungsplanung Süd“ zur Kenntnis genommen.


2.

Die Kreisverwaltung wird beauftragt, bezüglich der nach § 106 Abs.2 Niedersächsischen Schulgesetzes zu beantwortenden Frage, ob ein ausreichendes Bedürfnis besteht, im südlichen Kreisgebiet eine oder mehrere Integrierte Gesamtschulen zu errichten, in Abstimmung mit der Niedersächsischen Landesschulbehörde eine qualifizierte Elternbefragung in den Grundschulen in der Stadt Varel und den Gemeinden Bockhorn und Zetel durchzuführen.





Finanzielle Auswirkungen: Ja Rahmen2 Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche Folgekosten

Finanzierung:

Eigenanteil objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

Erfolgte Veranschlagung: Ja, mit Nein

im Ergebnishaushalt Finanzhaushalt Produkt- bzw. Investitionsobjekt:

Vorlage ist in LiquidFriesland abgestimmt worden ja, mit folgendem Ergebnis:

Teilnehmer: Zustimmung Ablehnung Enthaltung Alternativvorschläge

Vorlage betrifft die demografische Entwicklung: ja nein

Falls ja, in welcher Art:

Vorlage bezieht sich auf


MEZ Nr.

HSP Nr.


Sachbearbeiter/in stellv.Fachbereichsleiter

Sichtvermerke:

Abteilungsleiter/in Kämmerei Landrat

Beratungsergebnis:

Einstimmig

Ja-Stimmen


Nein-Stimmen


Enthaltungen


Kenntnisnahme

Lt. Beschluss-vorschlag

Abweichender Beschluss



Anlagen:

1: Antrag der HRS Zetel vom 08.02.2013

2: Änderungsentwurf zum Niedersächsischen Schulgesetz

3: Aktualisierte Schulentwicklungsplanung Südkreis