Betreff
Aufnahme der Grundschule Hohenkirchen in das Gebäude der Oberschule Hohenkirchen
Vorlage
0340/2013
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

In der 8. Sitzung des Ausschusses für Schule, Sport und Kultur vom 10.06.2013 teilte die Verwaltung dem Ausschuss den bisherigen Sachstand über eine Kooperation der Grundschule Hohenkirchen mit der Oberschule mit.


Es ist geplant die Schulträgerschaft der Grundschule auf dem Landkreis zu übertragen, jedoch ist aus rechtlichen Gründen zur Zeit eine Übernahme nicht möglich. Vor einer zu treffenden Entscheidung über eine eventuelle Übernahme der Schulträgerschaft der Grundschule Hohenkirchen von der Gemeinde Wangerland auf den Landkreis Friesland ist jedoch ein Gesetzgebungsverfahren des Landes Niedersachsen zur Änderung des Schulgesetzes zur realisieren; darüber wird derzeit in Hannover nachgedacht. Dennoch werden die Oberschule Hohenkirchen und und Grundschule Hohenkirchen schon im Rahmen der Möglichkeiten kooperieren:

In der Grundschule soll Raum für den Kindergarten geschaffen werden, das bedeutet, dass die Klassen drei und vier (zweizügig) ausgelagert werden müssen inkl. Verwaltung und Lehrerzimmer. In laufenden Abstimmungsgesprächen zwischen der Gemeinde und dem Landkreis wurde vereinbart, vier Klassenräume im Altbautrakt der Oberschule Hohenkirchen zur Aufnahme der 3. und 4. Klassen der Grundschule Hohenkirchen herzurichten. Weiterhin wird die Schulassistentin der Oberschule in das ehemalige Photolabor umziehen, um Räume für die Verwaltung und das Lehrerzimmer der Grundschule im Altbautrakt zur Verfügung zu stellen.



Aus schulfachlicher Sicht wird die Zusammenführung der beiden Schulen befürwortet, weil dadurch Bildungsbrüche vermieden werden können (Übergang Primarbereich in die SEK I). Die Zusammenlegung stärkt zudem den Schulstandort Hohenkirchen.


Der Altbautrakt grenzt an das Grundschulgebäude und ist von der Lage her für die Nutzung durch die Grundschüler geeignet.


Der Landkreis Friesland führt seit 2009 stetig das bewährte Sanierungsprogramm auch an der Oberschule Hohenkirchen durch. Angefangen von der Herrichtung einer Mensa im Gebäudebestand über die Sanierung der Klassenräume bis zu Maßnahmen für den vorbeugenden Brandschutz.


Das Sanierungsprogramm für die Oberschule Hohenkirchen umfasst, wie für andere Schulen auch, folgende grundlegende Maßnahmen:

    • Bei Bedarf Neuorganisation und räumliche Umbaumaßnahmen (Grund-

      rissanpassungen),

    • Demontage von vorhandenen Deckenkonstruktionen; Neuerstellung der Decken mit akustisch hochwirksamen revisierbaren Einlegedecken,

    • Erneuerung Beleuchtung; Neuanlegung der Raumbeleuchtung mit Präsenzmeldern und tageslichtabhängiger Beleuchtungssteuerung,

    • Überarbeitung der Wände; Neuerstellung von hellen umweltfreundlichen Wandanstrichen oder Wandbelägen; Teilaustausch von abgängigen Leichtbauwänden zu akustischen Wandtafeln,

    • Austausch der Heizungssteuerung bei Notwendigkeit; evtl. Reduzierung und Austausch von Heizflächen nach neuen Energiebedarf im Zusammenhang mit einer energetischen Außensanierung, verschließen von nicht notwendigen Heizkörpernischen,

    • Austausch des vorh. Bodenbelags; Neuverlegung von hellen, freundlichen und wischbaren Bodenbelägen,

    • Ausstattung mit Medientechnik; Vorinstallation bzw. Einbindung von Datenleitungen, Beameranschlüssen und interaktiven Tafeln,

    • Innentüren; Austausch vorhandener Innentüren bei Notwendigkeit,

    • Maßnahmen für den vorbeugenden Brandschutz (z. B. Rauchschutztüren).



Die Räume, die der Grundschule Hohenkirchen zur Benutzung zur Verfügung gestellt werden, befinden sich im nicht saniertem Altbautrakt. Da die bewährten baulichen Qualitätsstandards des Landkreises auch hier angewandt werden sollen, war eine eilig und notdürftig vorgenommenen Sanierung der Räumlichkeiten nicht zielführend.

Zum Beispiel wies der vorhandene Gußasphaltestrich erhebliche Mängel auf und musste durch einen neuen Estrich ausgetauscht werden. Zudem sind die teilweise außer Betrieb gesetzten WC-Anlagen zu sanieren sowie ein Behinderten-WC herzurichten. Die vorhandene Unterverteilung für die elektrischen Anlagen im Altbautrakt entspricht nicht dem Stand der Technik und muss ebenfalls ausgetauscht werden. Aufgrund der komplexen baulichen und technischen Zusammenhänge der verschiedenen Gewerke ist eine Durchführung der Sanierung nach Bauabschnitten unwirtschaftlich.


Die Kosten für die oben genannten Maßnahmen belaufen sich auf ca. 270.000 €.


Finanzielle Fragen bezüglich der Beteiligung der Gemeinde Wangerland an den Bau- und Betriebskosten sind gesondert zwischen den Schulträgern zu klären.


Da die Räumlichkeiten möglichst bis Ende der Herbstferien 2013, spätestens aber zum Ende der Weihnachtsferien Anfang des Jahres 2014, hergerichtet und für die Schüler der Grundschule nutzbar sein sollen, wurde mit den entsprechenden Ausschreibungen, Auftragsvergaben und den Sanierungsarbeiten bereits begonnen.


Beschlussvorschlag:

Den außerplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von 270.000 Euro für die Herrichtung der Klassenräume in der Oberschule Hohenkirchen wird zugestimmt.


Finanzielle Auswirkungen: Ja

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche Folgekosten

Finanzierung:

Eigenanteil objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

Erfolgte Veranschlagung: Nein - Die Finanzierung der Maßnahme ist durch Verschiebung von anderen, veranschlagten
Maßnahmen im Budget des Fachbereichs gedeckt.

im Ergebnishaushalt Finanzhaushalt Produkt- bzw. Investitionsobjekt:

Vorlage ist in LiquidFriesland abgestimmt worden ja, mit folgendem Ergebnis:

Teilnehmer: Zustimmung Ablehnung Enthaltung Alternativvorschläge

Vorlage betrifft die demografische Entwicklung: ja

Falls ja, in welcher Art:

Vorlage bezieht sich auf


MEZ Nr.

HSP Nr.


Sachbearbeiter/in Fachbereichsleiter/in

Sichtvermerke:

Abteilungsleiter/in Kämmerei Landrat

Beratungsergebnis:

Einstimmig

Ja-Stimmen


Nein-Stimmen


Enthaltungen


Kenntnisnahme

Lt. Beschluss-vorschlag

Abweichender Beschluss