Betreff
Bericht über Maßnahmen an Kreisstraßen und andere straßenverkehrliche Angelegenheiten
Vorlage
0352/2013
Art
Beschlussvorlage

Begründung:


Kreisstraße 86, Fahrbahnsanierung


Über die notwendige Sanierung der Fahrbahn wurde bereits in der Sitzung am 03.04. berichtet. Der dort veranschlagte Kostenansatz von rd. 95.000 € basierte auf den Schadenserhebungen im Herbst 2012.

Im Rahmen der Ausschreibungsvorbereitungen hat die Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) die Strecke nochmals inspiziert und festgestellt, dass sich der notwendige Sanierungsbereich erweitert und der Sanierungsaufwand vergrößert haben. Nicht nur auf dem Bereich zwischen der K 87 bis zum Ortseingang Friederikensiel, sondern auch im Ort sind Schäden vorhanden, die behoben werden müssen.

Die jetzt ermittelten Kosten werden rd. 200.000 € betragen. Aus wirtschaftlicher Sicht sollte die Maßnahme nicht in mehrere Bauabschnitte unterteilt werden; aufgrund von Minderausgaben im laufenden Jahr ist die Deckung gewährleistet.


Die Arbeiten werden im Herbst durchgeführt, es wird angestrebt, die Arbeiten in die Ferien zu legen.



Kreisstraße 87, Fahrbahnsanierung


Wie bereits berichtet, muss die K 87 saniert werden. Mehrjährige Kleitransporte zur Deichbaustelle Elisabethgroden haben die Fahrbahn stark in Mitleidenschaft gezogen.

Mit den Sanierungen sollte bereits in diesem Jahr begonnen werden.

Da aber im Windpark Bassens neue und größere Anlagen errichtet werden und die Transporte der Baumaschinen und Anlagenteile über die K 87 erfolgen müssen, werden die Arbeiten zur Fahrbahnsanierung zunächst nicht durchgeführt.



Kreisstraße 89, Fahrbahn


Die Arbeiten für die Fahrbahnsanierung auf der K 89 auf dem Streckenabschnitt L 808 bis Ortseingang Middoge wurden im Frühjahr abgeschlossen.



Kreisstraße 89, Radweg


Der Konzeptentwurf für den Radweg von Middoge bis Tettens wurde den betroffenen Grundstückseigentümern am 02.07. vorgestellt. Im Grundsatz bestehen seitens der Eigentümer keine Bedenken, es bestanden nur geringfügige Änderungs-/ Ergänzungs-anregungen.

Die NLStBV arbeitet diese in die Planunterlagen ein; die für die Einleitung des Plan-verfahrens erforderlichen Unterlagen sollen in den nächsten Wochen vorliegen.



Kreisstraße 105, Fahrbahn


Der 2. Bauabschnitt zur Sanierung der Fahrbahn konnte in den Sommerferien durchgeführt werden. Bedingt durch die gute Wetterlage und der Tatsache, dass sich im Straßenuntergrund keine besonderen Vorkommnisse, wie mit allerlei Schutt und Balken verfüllte Bombentrichter, auftaten, gingen die Arbeiten zügig voran.


Im nächsten Jahr soll ein weiterer Bauabschnitt folgen.



Informationen zur Förderung von Maßnahmen nach Entflechtungsgesetz (ehem. GVFG)


Die Gewährung von Fördermitteln nach dem Entflechtungsgesetz im Zuge der Förderalismusreform scheint zunächst gesichert. Die Finanzminister der Länder haben sich mit dem Bund auf eine Weitergewährung der Mittel verständigt; die Mittel werden bis 2019 in gleicher Höhe zur Verfügung stehen. Ursprünglich sollten die Mittel ab 2014 kontinuierlich zurückgefahren werden.


Die Verwaltung erwartet, dass nach drei Jahren der „fördermittelfreien“ Zeit für 2014 wieder ein Bauprogramm aufgelegt wird. Sie hat daher beantragt, die Herstellung der K 95 in Schortens und die Herstellung des Radweges an der K 87 in das Bauprogramm aufzunehmen.



Aktion „Lichtet den Schilderwald“



Mit intensiver Beteiligung der lokalen Medien hat der Landkreis bekanntlich eine Aktion „Lichtet den Schilderwald“ gestartet.

Überall bekannt ist, dass der aus geschätzten 20 Millionen Verkehrszeichen an deutschen Straßen bestehende Schilderwald gelichtet werden muss. Auch die seit 01.04.2013 als „Schilderwaldnovelle“ bekannte Neufassung der Straßenverkehrs-Ordnung unterstreicht den Grundsatz „so viele Verkehrszeichen wie nötig, so wenig wie möglich“! Mehr denn je werden die allgemeinen Verkehrsvorschriften betont, die grundsätzlich – z.B. bei Beachtung der gegenseitigen Rücksichtnahme- fast jede örtliche Situation ausreichend regeln.

Indem von den Verkehrsteilnehmern mehr Eigenverantwortung eingefordert wird, ist dies für die Sicherheit und Ordnung des heute massenhaften Straßenverkehrs, da die allgemeinen Verkehrsregeln an jedem Ort und in jeder Verkehrssituation gelten, zielführender als nur punktuell wirksame Verkehrszeichenregelungen.


Der Landkreis Friesland möchte jedoch mit dieser Aktion Zeichen setzen und einen Beitrag leisten zum Ziel „rechtmäßige und nachvollziehbare Beschilderung“, so ist die Bevölkerung aufgerufen, konkret aus deren Sicht überflüssige Schilder zu melden. Entwickelt wurde ein einfacher Übermittlungsweg, gleichzeitig wurde die Aktion durch verschiedene Verkehrstipps zu den Themen „gegenseitige Rücksichtnahme, Geschwindigkeit und Bedeutung von Gefahrzeichen“ mehrfach durch den Landkreis in den Medien wiederholt.


Bislang hat der Landkreis ca. 60 konkrete Tipps auf überflüssige oder unsinnige Verkehrszeichen von Bürgern und Bügerinnen erhalten, wobei die Aktion noch bis Ende September läuft.


Die Mitteilungen werden allesamt nach und nach gemeinsam mit Polizei und Eigentümer (= Straßenbaulastträger) bewertet und am Ende über die Entfernung befunden –die Einsender bekommen allesamt eine Rückmeldung über die Bewertung! Am Ende der Aktion werden darüber hinaus unter den Teilnehmern einige Gewinne verlost.



Anpassung der Öffnungszeiten der Kfz.-Zulasssungsstelle


Über die Online-Bürgerbeteiligungsplattform LiquidFriesland wurde eine Initiative gestartet zum Thema „Anpassung der Öffnungszeiten der Kfz-Zulassungsstelle“ mit folgendem Wortlaut:

Die Öffnungszeiten der KFZ Zulassungsstelle sind für Arbeitnehmer m.E. nur schwer zu verwirklichen.“ Hier ein Auszug:

Öffnungszeiten Straßenverkehrsamt Jever (alle Sachgebiete wie Kfz-Zulassung, Führerscheinstelle, Bußgeldstelle usw.)
Mo. 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Di. 08.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Mi. 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Do. 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 15.00 bis 17.00 Uhr
Fr. 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Sinnvoll wäre aus meiner Sicht doch eine Anpassung der Öffnungszeiten in der Form, dass auch arbeitende Menschen diese in Anspruch nehmen können.“

Mit 13 Ja- und 0 Neun-Stimmen bei 3 Enthaltungen wurde die Initiative angenommen.


Der Landkreis Friesland liegt bislang mit seinen Öffnungszeiten von 25 Stunden wöchtlich (zzgl. 21 Stunden wöchentlich in der Außenstelle der Kfz-Zulassung in Varel –hier wird eine Öffnungszeit am Mittwochnachmittag von 15 bis 17 Uhr zusätzlich angeboten) im Durchschnitt der umliegenden Zulassungsbehörden.

Gleichwohl suchen wir nach Optimierungen, um zum einen den berechtigten Wünschen der Kunden und Kundinnen zu entsprechen, zum anderen aber auch zu berücksich-tigen, dass eine Änderung der Öffnungszeiten der Kfz.-Zulassungsstelle nicht isoliert von den anderen Sachgebieten des Fachbereiches Straßenverkehr im entsprechenden Gebäude gesehen werden kann und auch eine Erhöhung des Personals nicht angezeigt ist. Ein Lösungsansatz könnte ein System von Terminvergaben sein, das jedoch noch näher zu beleuchten ist.

In der nächsten Sitzung des Fachausschusses wird hierzu weiter berichtet.



Beschlussvorschlag:


Der Ausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.


Finanzielle Auswirkungen: Ja Rahmen2 Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche Folgekosten

Finanzierung:

Eigenanteil objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

Erfolgte Veranschlagung: Ja, mit Nein

im Ergebnishaushalt Finanzhaushalt Produkt- bzw. Investitionsobjekt:

Vorlage ist in LiquidFriesland abgestimmt worden ja, mit folgendem Ergebnis:

Teilnehmer: Zustimmung Ablehnung Enthaltung Alternativvorschläge

Vorlage betrifft die demografische Entwicklung: ja nein

Falls ja, in welcher Art:

Vorlage bezieht sich auf


MEZ Nr.

HSP Nr.


Sachbearbeiter/in Fachbereichsleiter/in

Sichtvermerke:

Abteilungsleiter/in Kämmerei Landrat

Beratungsergebnis:

Einstimmig

Ja-Stimmen


Nein-Stimmen


Enthaltungen


Kenntnisnahme

Lt. Beschluss-vorschlag

Abweichender Beschluss