Betreff
Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung im Landkreis Friesland, hier: u.a. Errichtung einer IGS im Südkreis
Vorlage
0355/2013
Art
Beschlussvorlage

Begründung:


I.

Allgemeines:

1.

Der Kreisausschuss des Landkreises Friesland beschloss in seiner Sitzung am 12.06.2013 unter TOP 3.3.14 (Vorlage Nr. 0310/2013) die Kreisverwaltung zu beauftragen, bis zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Schule, Sport und Kultur ein schulentwicklungsplanerisches Konzept zu erarbeiten, welches einerseits dem Elternwillen auf Wohnortnähe der Sekundarstufe und auf ein erweitertes Gesamtschulangebot im Landkreis Friesland entspricht und andererseits auf der Grundlage des Niedersächsischen Schulgesetzes dem erklärten Willen des Landkreises Friesland auf einen gesicherten Erhalt der weiterführenden Schulen im Landkreis Friesland Rechnung trägt.


2.

Es wird auf die Veränderung der Schülerzahlen im Landkreis Friesland hingewiesen, siehe Anlage 1, ferner auf die konkrete Veränderung der Schülerzahlen bei den weiterführenden Schulen ohne eine zusätzliche IGS im Südkreis, siehe Anlagen zu der Vorlage Nr. 0283/2013 vom 09.04.2013.


3. Darstellung der Situation im Südkreis (Bockhorn, Varel, Zetel) bei Errichtung

einer vierzügigen IGS in Zetel



Allgemeines


Es wird auf die Anlage 2 (Prognose zu den Übergängen von den Grundschulen zu den weiterführenden Schulen) und Anlage 3 (Anmerkungen zu den Übergangsprognosen) hingewiesen.


Die Ergebnisse für die weiterführenden Schulen finden sich in der Anlage 4.


Anmerkungen zu den einzelnen Ergebnissen an den weiterführenden Schulen:



3.1 Auswirkungen auf die IGS in den Räumlichkeiten der HS/RS Zetel:


Anmerkungen zu den Schülerzahlen


Die vorgenommenen Prognosen haben ergeben, dass ein höheres Elterninteresse an ei­ner IGS in Zetel bestehen könnte als die in 05/13 vorgenommene Elternbefragung ergab.


Die aktualisierte Schülerzahlenprognose ergibt eine Fünfzügigkeit, die Prognose aus 05/13 eine Vierzügigkeit. Etwaige Schülerinnen/Schüler aus dem Gebiet „Friedeburg“ wä­ren zusätzlich zu berücksichtigen, konkrete Zahlen liegen nicht vor.


Räumlicher Bedarf einer IGS


Eine vierzügige IGS benötigt gemäß dem Stammklassenprinzip 24 Klassenräume (Jahr­gangsstufen 5 - 10 x 4 Züge) zuzüglich vorbehaltlich des pädagogischen Konzepts grundsätzlich 6 Differenzierungsräume, die auch kleiner als ein Klassenraum sein können. Ferner geeignete und ausreichende Fachunterrichtsräume, die auch für die gymnasiale Ausbildung geeignet sind.


Der Bedarf an Klassenräumen für eine fünfzügige IGS beträgt 30 (Jahrgangsstufen 5 - 10 x 5 Züge) plus 6 Differenzierungsräume, somit grundsätzlich 36.



Räumlicher Bestand in der jetzigen HS/RS Zetel


In der HS/RS Zetel stehen 24 Klassenräume und ein Gruppenraum zur Verfügung, ferner folgende Fachunter­richtsräume:


2 Bioräume (1 Fachunterrichtsraum, 1 Vorbereitungsraum),

2 Physikräume,

1 Chemieraum,

1 Lernwerkstatt,

1 Textilraum,

2 Kunsträume,

2 Computerräu­me/Serverraum,

1 Besprechungsraum,

Mensa,

Bücherei,

Lehrküche,

3 Mu­sikräume (1 Fachunterrichtsraum, 1 Sammlungsraum, 1 Übungsraum),

2 Werkräume/1 Maschinenraum,

Schulsekretäriat,

Schulleiterzimmer,

Lehrer­zimmer etc.

ferner 1 Sporthalle (dreiteilig) zuzüglich umfangreiche Außensportanlagen.


Konsequenzen für die Schülerbeförderung


Die Schülerbeförderung orientiert sich in der Stadt Varel und den Gemeinden Zetel und Bockhorn an zentralen Punkten. In Zetel ist der gesamte Verkehr auf den ZOB ausgerichtet. Die Ankunfts- und Abfahrzeiten sind alle auf 07:10 Uhr getaktet. Daher beginnt zur Zeit der Unterricht an der GS Zetel, HRS Zetel und der Außenstelle des Lothar-Meyer-Gymnasiums um 07:30 Uhr. Dieser Unterrichtsbeginn wäre auch für eine IGS in Zetel erforderlich, damit das bestehende System weitergeführt werden kann. Dadurch würden zusätzliche Kosten nur durch den erhöhten Beförderungsbedarf aus Varel und Bockhorn entstehen. Eventuell müssen Verstärker- und Verdichterbusse eingesetzt werden.


Anmerkungen zu der Errichtung einer IGS in Zetel


Auch wenn das prognostizierte Interesse an einer IGS ca. 5 Züge/Jahrgang umfassen könnte, sollte eine Begrenzung auf 4 Züge vorgenommen werden, da hierdurch die übri­gen weiterführenden Schulen in Bockhorn/Varel gestärkt würden. Nach der vorliegenden Prognose würde bei einer Vierzügigkeit eine Begrenzung auf maximal 120 Schülerinnen/Schüler je Jahrgang erfolgen, die „überzähligen“ Schülerinnen/Schüler könn­ten auf die Oberschulen in Bockhorn/Varel und das Lothar-Meyer-Gymnasium verteilt wer­den.

Auch ist auf die räumliche Situation der HS/RS Zetel hinzuweisen, die maximal eine vierzügige IGS ohne bauliche Erweiterung erlaubt.

Der räumliche Bestand in dem Schulgebäude der HS/RS Zetel ist wegen des Bedarfes an Differenzierungsräumen beengt.


In der Außenstelle des Lothar-Meyer-Gymnasiums in Zetel befinden sich 12 Klassenräume sowie Fachunterrichtsräume für Naturwissenschaften, Musik, Kunst, Computer, ferner eine Mensa (Klassenraum). Das Gebäude ist in fußläufiger Nähe zur HS/RS Zetel gelegen. Bei einer Aufgabe der Nutzung dieses Gebäudes durch das Lothar-Meyer-Gymnasium könnte es gegebenenfalls in Ergänzung durch die IGS bei einem Raumbedarf genutzt werden.


Trotz der somit grundsätzlich zur Verfügung stehenden räumlichen Ressourcen für eine mögli­che fünfzügige IGS sollte wegen der geschilderten Konsequenzen für die Oberschulen in Bockhorn/Varel und das Lothar-Meyer-Gymnasium hiervon Abstand genommen werden.


Eine vierzügige IGS im Sekundarbereich I dürfte erfahrungsgemäß ca. 60 Schülerinnen/Schüler je Jahrgang (ca. 50 %) mit einem erweiterten Sekundarbereich I - Abschluss verlassen, der zu einem Besuch der Sekundarstufe II (gymnasiale Oberstufe) berechtigt.


Die Errichtung eines Sekundarbereiches II für eine IGS in Zetel würde zur Zeit wegen des nicht hinreichenden prognostizierbaren Bedürfnisses durch die Landesschulbehörde nicht genehmigt.


Die Errichtung eines Sekundarbereiches II in Zetel in der jetzigen Außenstelle des Lothar-Meyer-Gymnasiums wird wegen der wahrscheinlichen Schülerzahl jedoch bereits zum jet­zigen Zeitpunkt nicht empfohlen, da die Schülerzahlen nicht eine ausreichend notwendige Schwerpunktsetzung in den sprach­lichen, naturwissenschaftlichen oder gesellschaftswissenschaftlichen Bereichen erlauben.


Die Schülerinnen/Schüler die den Sekundarbereich II besuchen wollen, können im Rahmen ihrer Wahlfreiheit unter anderem die Oberstufe des Lothar-Meyer-Gymnasiums und das berufliche Gymnasium besuchen, verstärkte Kooperationen zwischen diesen Schulen sind anzustreben.



3.2 Auswirkungen auf die Oberschule Bockhorn:


Anmerkungen zu den Schülerzahlen


Die Schülerzahlenentwicklung lässt einen Rückgang um ca. 40 % erkennen; die einzelnen Jahrgänge reduzieren sich von drei auf zwei Züge.


Hierbei ist jedoch anzumerken, dass auch ohne Errichtung einer IGS in Zetel bei Wahrung des Status Quo die Schülerzahlen bei der Oberschule Bockhorn um ca. 30 % zurückge­hen würden, auch hier wäre eine Zweizügigkeit gegeben.



Anmerkungen zu den Konsequenzen


Damit die gesetzlich vorgesehene Schwerpunktbildung (Profilbildung in dem Fach Franzö­sisch, ferner in einem weiteren Fach Technik, Wirtschaft oder Gesundheit/Soziales ab der Jahrgangsstufe 9) durchgeführt werden kann, sollte mit der Oberschule Obenstrohe (siehe 2.1.2.2) verstärkt kooperiert werden.


Hierbei werden jedoch erhöhte Kosten für die notwendige Schülerbeförderung zwischen den Schulen zu berücksichtigen sein.



3.3 Auswirkungen auf die Oberschule Obenstrohe:


Anmerkungen zu den Schülerzahlen


Die einzelnen Jahrgänge werden zukünftig ein bzw. zweizügig sein, die Schülerzahl redu­ziert sich um ca. 60 %.


Wenn eine IGS in Zetel nicht errich­tet werden würde, würden die Schülerzahlen in Obenstrohe um ca. 45 % zurückgehen. Eine Ein- bzw. Zweizügigkeit wäre die Folge.


Anmerkungen zu den Konsequenzen


siehe hierzu die Ausführungen zu der Oberschule Bockhorn


Im Übrigen gilt bei allen Oberschulen, dass bei einer vierzügigen IGS in Zetel sich die Schüler­zahlen bei den Oberschulen erhöhen würden, da weniger Schülerinnen/Schüler die IGS besuchen würden (die Berechnungen beziehen sich auf fünf Züge, siehe oben).

3.4 Auswirkungen auf die Oberschule Varel:


Anmerkungen zu den Schülerzahlen


Die Oberschule Varel würde zukünftig komplett zweizügig geführt werden, die Schülerzah­len würden sich um ca. 32 % reduzieren.


Würde eine IGS nicht in Zetel errichtet, würden die Schülerzahlen wegen des demographi­schen Wandels sich um ca. 21 % reduzieren, eine Zwei- bzw. Dreizügigkeit wäre die Folge.


Anmerkungen zu den Konsequenzen


Es wird Bezug genommen auf die Anmerkungen zu den Oberschulen in Obenstrohe und Bockhorn.


Auch hier gilt es, im Rahmen der Profilbildung Kooperationen mit den anderen Oberschu­len vorzunehmen.


3.5 Auswirkungen auf das Lothar-Meyer-Gymnasium in Varel einschließlich der

Außenstelle in Zetel:


3.5.1 Auswirkungen auf die Außenstelle in Zetel:


Anmerkungen zu den Schülerzahlen


Die Schülerzahlen gehen um ca. 34 % zurück, die Außenstelle würde grundsätzlich mit durchschnittlich 24 Schülerinnen/Schüler einzügig geführt. Würde die IGS in Zetel nicht errichtet, wäre bei der Außenstelle in den nächsten Jahren ein durchschnittlicher Rückgang von ca. 26 % gegeben (durchschnittlich ca. 30 Schülerinnen/Schüler).


Anmerkungen zu den Konsequenzen


Sollte eine IGS in Zetel errichtet werden, wäre das Vorhalten der Außenstelle des Lothar-Meyer-Gymnasiums unter Berücksichtigung der geringen Schülerzahlen zu hinterfragen.


Ausreichende Wahlmöglichkeiten bei Fächern und Kursen sind schwerlich zu gewährleisten.


Auch ist die „Versorgung“ einer Außenstelle mit Lehrpersonal für eine Schule stets schwierig, hier ist auch auf die räumliche Entfernung zwischen Zetel und Varel hinzuweisen.


3.5.2 Auswirkungen auf den Standort Varel:


Anmerkungen zu den Schülerzahlen


Nach der Prognose reduzieren sich die Schülerzahlen in den nächsten Jahren von 140 auf ca. 83, somit um ca. 40 %, die durchschnittliche Schülerzahl würde bei ca. 100 Schülerinnen/Schüler liegen.

Ohne eine IGS in Zetel wäre eine Reduktion von 140 auf ca. 95 Schülerinnen/Schüler, somit um ca. 30 % gegeben.


Bei dieser Prognose wurde unterstellt, dass ab dem Schuljahr 2014/2015 das Gymnasium Westerstede nicht mehr besucht wird.


Anmerkungen zu den Konsequenzen


Unter Berücksichtigung der genannten Schülerzahlen ist eine valide Vierzügigkeit im Sekundarbereich I gewährleistet.


Des weiteren erhöht sich die Schülerzahl bei einer vierzügigen IGS in Zetel, siehe oben.


Im Sekundarbereich II läge die durchschnittliche Schülerzahl in der Jahrgangsstufe 11 bei ca. 97, in der Jahrgangsstufe 12 bei durchschnittlich ca. 100 Schülerinnen/Schülern.


Diese Schülerzahlen dürften eine ausreichend notwendige Schwerpunktsetzung in der sprachlichen, naturwissenschaftlichen oder gesellschaftswissenschaftlichen Bereichen erlauben.

Das Lothar-Meyer-Gymnasium dürfte mittel- und langfristig ausreichend „funktionsfähig“ sein.


4. Darstellung der Situation im Südkreis (Bockhorn, Varel, Zetel) bei Errichtung einer

4-zügigen IGS in Varel


Allgemeines

Es wird auf die Anlage 5 (Prognose zu den Übergängen von den Grundschulen zu den weiterführenden Schulen) und Anlage 6 (Anmerkungen zu den Übergangsprognosen) hingewiesen.


Die Ergebnisse für die weiterführenden Schulen finden sich in der Anlage 7.



Anmerkungen zu den einzelnen Ergebnissen an den weiterführenden Schulen



4.1 Auswirkungen auf die IGS in den Räumen der Oberschule Varel:



Anmerkungen zu den Schülerzahlen


Die vorgenommenen Prognosen haben ergeben, dass ein höheres Elterninteresse an einer IGS in Varel bestehen könnte als die in 05/13 vorgenommene Elternbefragung ergab.


Die aktualisierte Schülerzahlenprognose ergibt eine grundsätzliche 6-Zügigkeit, die Prognose aus 05/13 eine 4-Zügigkeit.

Etwaige Schülerinnen und Schüler aus dem Gebiet „Jade“ wären zusätzlich zu berücksichtigen, konkrete Zahlen liegen nicht vor.

Räumlicher Bedarf einer IGS


Eine 4-zügige IGS benötigt gemäß dem Stammklassenprinzip 24 Klassenräume (Jahrgangsstufen 5-10 x 4-Züge (zuzüglich grundsätzlich ausreichend Differenzierungsräume, die auch kleiner als ein Klassenraum sein können. Ferner geeignete und ausreichende Fachunterrichtsräume, die auch für die gymnasiale Ausbildung geeignet sind.


Der Bedarf an Klassenräumen für eine 6-zügige IGS beträgt 36 (Jahrgangsstufen 5-10 x 6-Züge) + 6 Differenzierungsräume, somit grundsätzlich 42.



Räumlicher Bestand in der jetzigen Oberschule Varel


In der Oberschule Varel stehen 24 Klassenräume zur Verfügung, ferner folgende Fachunterrichtsräume:


2 Kunsträume/Sammlung,

2 Musikräume/Sammlung,

1 Mensa,

1 Mediothek,

2 Werkräume/Maschinenraum,

1 Küche,

2 Physikräume/Sammlung,

1 Technikraum,

2 Bioräume/Sammlung,

1 Chemieraum/Sammlung,

2 Computerräume,

1 Trainingsraum,

2 Räume für die Konrektorin,

Lehrerzimmer,

Schulleiterzimmer,

Sekretariat,

1 Sporthalle (3-teilig), zuzüglich umfangreiche Außensportanlagen.



Räumlicher Bestand der BBS Varel – Außenstelle an der Arngaster Straße

In der Außenstelle, die im selben Gebäudekomplex wie die Oberschule Varel untergebracht ist, stehen 11 Klassenräume zur Verfügung, ferner folgende Fachunterrichtsräume:


4 EDV-Räume,

1 Gruppenraum,

1 Physikraum,

Lehrerzimmer,

Schulleiterzimmer,

Sekretariat,

Aufenthaltsraum für Schüler.


Konsequenzen für die Schülerbeförderung


Das Liniennetz der Schülerbeförderung ist durch das Lothar-Meyer-Gymnasium, die Berufsbildenden Schulen Varel und die Pestalozzischule Varel vorhanden. Zusätzliche Kosten würden durch den erhöhten Beförderungsbedarf aus Zetel und Bockhorn entstehen. Eventuell müssen Verstärker- und Verdichterbusse eingesetzt werden.



Anmerkungen zu der Errichtung einer IGS in den Räumlichkeiten der Oberschule

Varel


Auch wenn das prognostizierte Interesse an einer IGS ca. 6-Züge/Jahrgang umfassen könnte, sollte eine Begrenzung auf 4-Züge vorgenommen werden, da hierdurch die übrigen weiterführenden Schulen in Bockhorn/Zetel/Varel gestärkt würden. Nach der vorliegenden Prognose würde bei einer 4-Zügigkeit eine Begrenzung auf maximal 120 Schülerinnen/Schüler erfolgen, die „überzähligen“ Schülerinnen/Schüler könnten auf die Oberschulen in Bockhorn, Obenstrohe, HS/RS Zetel und das Lothar-Meyer-Gymnasium verteilt werden.


Auch ist auf die räumliche Situation der Oberschule Varel hinzuweisen, die maximal eine 4-zügige IGS erlaubt.


In dem Gebäudeteil, welches zurzeit durch die BBS Varel genutzt wird, stehen, wie ausgeführt, weitere Räume zur Verfügung. Bei einer Aufgabe der Nutzung dieses Gebäudes durch die BBS Varel (Verlagerung der Außenstelle beispielsweise in Räumlichkeiten am Hauptstandort oder in nicht mehr benötigte Räume der Pestalozzischule, siehe die Ergebnisse der Inklusion) könnte es ggf. in Ergänzung durch die IGS bei einem Raumbedarf genutzt werden.


Trotz der somit grundsätzlich zur Verfügung stehenden räumlichen Ressourcen für eine mögliche 6-zügige IGS sollte wegen der geschilderten Konsequenzen für die Oberschulen in Obenstrohe/Bockhorn, die HS/RS Zetel und das Lothar-Meyer-Gymnasium hiervon Abstand genommen werden.


Eine 4-zügige IGS im Sekundarbereich I dürfte erfahrungsgemäß ca. 60 Schülerinnen/Schüler je Jahrgang (ca. 50 %) mit einem erweiterten Sekundarbereich I-Abschluss verlassen, der zu einem Besuch der Sekundarstufe II (gymnasiale Oberstufe) berechtigt.

Die Errichtung eines Sekundarbereiches II für eine IGS in Varel würde zurzeit wegen des nicht hinreichenden prognostizierbaren Bedürfnisses durch die Landesschulbehörde nicht genehmigt.


Die Errichtung eines Sekundarbereiches II in Varel würde mit der unterstellten Schülerzahl voraussichtlich nicht hinreichend effizient betrieben werden können, da die Schülerzahlen nicht eine ausreichend notwendige Schwerpunktsetzung in den sprachlichen, naturwissenschaftlichen oder gesellschaftswissenschaftlichen Bereichen erlauben dürften.


Die Schülerinnen/Schüler können im Rahmen ihrer Wahlfreiheit im Sekundarbereich II u.a. die Oberstufe des Lothar-Meyer-Gymnasiums in Varel und das berufliche Gymnasium in Varel besuchen, eine verstärkte Kooperation zwischen diesen Schulen ist anzustreben.


4.2 Auswirkungen auf die Oberschule Obenstrohe:


Anmerkungen zu den Schülerzahlen

Die einzelnen Jahrgänge werden zukünftig komplett 1-zügig sein, die Schülerzahl reduziert sich um ca. 80 %.


Wenn eine IGS in Varel nicht errichtet werden würde, würden die Schülerzahlen in Obenstrohe um ca. 45 % zurück gehen. Eine 1-2 Zügigkeit wäre die Folge.

Anmerkungen zu den Konsequenzen


Der Schülerzahlenrückgang ist eklatant, er erlaubt nicht mehr ausreichende Wahlmöglichkeiten bei Fächern und Kursen.


Kooperationen mit der Oberschule Bockhorn sind wegen der gesetzlich vorgesehenen Schwerpunktbildungen unumgänglich; auch wäre die Frage nach der Auflösung der Oberschule und die Bildung einer Außenstelle zu beantworten.


4.3 Auswirkungen auf die Oberschule Bockhorn:


Anmerkungen zu den Schülerzahlen


Die Schülerzahlentwicklung lässt einen Rückgang um ca. 38 % erkennen; die einzelnen Jahrgänge reduzieren sich von 3 auf 2 Züge.


Hierbei ist jedoch anzumerken, dass auch ohne Errichtung einer IGS in Varel bei Wahrung des Status quo die Schülerzahlen der Oberschule Bockhorn um ca. 30 % zurückgehen würden, auch hier wäre eine 2-Zügigkeit gegeben.


Anmerkungen zu den Konsequenzen


Wegen der vorgesehenen Schwerpunktbildungen an den Oberschulen sollte mit der Oberschule Obenstrohe verstärkt kooperiert werden.



4.4 Auswirkungen auf die HS/RS Zetel:


Auswirkungen auf die Schülerzahlen


Die HS/RS Zetel würde grundsätzlich regelmäßig 2-zügig geführt werden, die Schülerzahlen würden sich um ca. 36 % reduzieren.


Würde eine IGS in Varel nicht errichtet, würden die Schülerzahlen sich wegen des demographischen Wandels um ca. 20 % reduzieren, eine 2-Zügigkeit wäre die Folge.


Anmerkungen zu den Konsequenzen


Wie die Oberschulen in Obenstrohe und Bockhorn hätte auch die HS/RS Zetel Probleme, ausreichende Wahlmöglichkeiten bei Fächern und Kursen anzubieten.

Es wäre zu klären, ob zwischen den Schulformen „HS/RS“ und „Oberschule“ Kooperationen möglich sind.



4.5 Auswirkungen auf das Lothar-Meyer-Gymnasium in Varel einschließlich der

Außenstelle in Zetel:


4.5.1 Auswirkungen auf die Außenstelle in Zetel:


Anmerkungen zu den Schülerzahlen


Die Schülerzahlen gehen um ca. 23 % zurück, die Außenstelle würde grundsätzlich mit durchschnittlich ca. 31 Schülerinnen/Schüler 1-bzw 2-zügig geführt.


Würde die IGS in Varel nicht errichtet, wäre bei der Außenstelle in den nächsten Jahren ein durchschnittlicher Rückgang von ca. 26 % gegeben. (durchschnittlich ca. 30 Schülerinnen und Schüler).


Anmerkungen zu den Konsequenzen


Sollte eine IGS in Varel errichtet werden, wäre das Vorhalten der Außenstelle des Lothar-Meyer-Gymnasiums unter Berücksichtigung der nach wie vor sehr geringen Schülerzahlen zu hinterfragen.


Siehe im übrigen die Ausführungen zu Ziffer 3.5.1.


Sollte die Außenstelle aufgehoben werden, würde in Zetel kein gymnasiales Angebot mehr vorgehalten.



4.5.2 Auswirkungen auf den Standort Varel:


Auswirkungen auf die Schülerzahlen


Nach der Prognose reduzieren sich die Schülerzahlen in den nächsten Jahren von 140 auf ca 77, somit um ca. 45 %, die durchschnittliche Schülerzahl würde bei ca. 96 Schülerinnen und Schüler liegen.


Ohne eine IGS in Varel wäre eine Reduktion von 140 auf ca. 95 Schülerinnen und Schüler, somit um ca. 30 % gegeben.


Bei dieser Prognose wurde unterstellt, dass ab dem Schuljahr 2014/2015 das Gymnasium in Westerstede nicht mehr besucht wird.



Anmerkungen zu den Konsequenzen


Unter Berücksichtigung der genannten Schülerzahlen ist eine 4-zügige, teilweise eine 3-zügige Sekundarstufe I gegeben.


Im Sekundarbereich II läge durchschnittlich die Schülerzahl der Jahrgangsstufe 11 bei ca. 96, in der Jahrgangsstufe 12 bei durchschnittlich ca. 99 Schülerinnen/Schülern.


Diese Schülerzahlen dürften eine ausreichend notwendige Schwerpunktsetzung in den sprachlichen, naturwissenschaftlichen oder gesellschaftswissenschaftlichen Bereichen erlauben.


Das Lothar-Meyer-Gymnasium dürfte mittel- und langfristig ausreichend funktionsfähig sein.



5. Errichtung einer 4-zügigen IGS in Varel und Zetel (ein Hauptstandort mit

Außenstelle)


Gemäß § 3 Satz 1 der Verordnung für die Schulorganisation (SchOrgVO) vom 17.02.2011 kann eine Schule mit Genehmigung der Niedersächsischen Landesschulbehörde eine Außenstelle führen.


Nach § 3 Satz 2 SchOrgVO wird die Genehmigung erteilt, wenn


1. die Schulleitung, der Schulvorstand und die Konferenzen trotz der räumlichen Trennung

ihre Aufgaben ordnungsgemäß erfüllen können,

2. ein ausreichend differenziertes Unterrichtsangebot gewährleistet ist,
3. ausreichend große Klassen und Lerngruppen gewährleistet bleiben und
4. die Außenstelle für Schülerinnen und Schüler unter zumutbaren Bedingungen

erreichbar ist.


Somit könnte grundsätzlich eine IGS mit Standort in Varel oder Zetel mit einer Außenstelle in Zetel oder Varel errichtet werden. Denkbar wäre eine horizontale Aufteilung (jeweils 2 Züge eines Jahrganges werden auf Zetel und Varel verteilt); denkbar wäre auch eine vertikale Aufteilung, nach der beispielsweise die Jahrgangsstufen 5 bis 7 in Zetel, die Jahrgangsstufen 8 bis 10 in Varel unterrichtet werden.


Die Niedersächsische Landesschulbehörde wurde in 07/2013 unter Berücksichtigung des Ergebnisses der qualifizierten Elternabfrage gebeten, zu prüfen, ob grundsätzlich eine entsprechende Antragstellung gemäß § 3 SchOrgVO genehmigungsfähig wäre. Eine schriftliche Antwort steht noch aus.


Grundsätzlich steht die Landesschulbehörde einer Außenstellenlösung jedoch skeptisch gegenüber, die Möglichkeit, Außenstellen zu ermöglichen, sei im Rahmen der Umsetzung der Schulstrukturreform im Jahre 2004 eingeräumt worden, damit die Schulträger im Rahmen der Auflösung der Orientierungsstufen keine teuren Erweiterungsbauten bei den Gymnasien schaffen mussten.


Bei der Errichtung einer neuen Gesamtschule sei hingegen das pädagogische Konzept zu realisieren; würden Außenstellen bestehen, sei die Umsetzung, bedingt durch zwei Standorte, sehr schwierig.


Generell ist jedoch anzumerken, dass bei einer horizontalen Aufteilung ein ausreichend differenziertes Angebot zu hinterfragen wäre.

Eine vertikale Aufteilung könnte für Schulleitung, Schulvorstand und Konferenzen zu Schwierigkeiten führen.


Auch würde eine vertikale Aufteilung nicht mehr ein Vorhalten eines gymnasialen Angebotes im Sekundarbereich I in Zetel gewährleisten, wenn die Außenstelle des Lothar-Meyer-Gymnasiums aufgehoben würde.



6. Darstellung der Situation im Nordkreis (Wangerland, Jever, Schortens, Sande)


Allgemeines


Es wird auf die Anlage 8 (Prognose zu den Übergängen von den Grundschulen zu den weiterführenden Schulen in den Gemeinden Wangerland, Jever, Schortens und Sande)

und Anlage 9 (Ergebnisse für die weiterführenden Schulen in diesen Gemeinden) hingewiesen.


Die Anlagen Nr. 8 und 9 unterstellen, dass die IGS Friesland in Schortens sechszügig geführt wird, ferner, dass eine zweite IGS im Südkreis errichtet wird.


Sollte eine IGS im Südkreis errichtet werden, ist zu beachten, dass aus der Stadt Varel sowie den Gemeinden Bockhorn und Zetel in den letzten Jahren durchschnittlich ca. 45 Schülerinnen/Schüler einen Jahrgang der IGS Friesland in Schortens besucht haben.


Diese Schülerinnen/Schüler wären zukünftig bei der Errichtung einer IGS im Südkreis bei der IGS in Schortens nicht mehr zu berücksichtigen, sie würden „freie Plätze“ bei der IGS

in Schortens ermöglichen.


Bei der Frage, welche Konsequenzen diese freien Plätze in der IGS in Schortens für die weiterführenden Schulen im Nordkreis bedeuten, wurden die Schülerzahlen herangezogen, die in den letzten Jahren durchschnittlich bei der IGS in Schortens aus den Gemeinden Wangerland, Jever, Schortens und Sande abgelehnt wurden.


Die Ablehnung bezog sich grundsätzlich auf Schülerinnen/Schüler mit einer Hauptschul- bzw. Realschulempfehlung, da wegen ausreichender Kapazitäten die Schülerinnen/Schüler mit Gymnasialempfehlung regelmäßig aufgenommen wurden.


Die Ablehnungen beziehen sich grundsätzlich wie folgt auf nachstehende Städte/Gemeinden:


  • Stadt Schortens: ca. 25 Schülerinnen/Schüler

  • Gemeinde Wangerland: ca. 3 Schülerinnen/Schüler

  • Stadt Jever: ca. 10 Schülerinnen/Schüler

  • Gemeinde Sande: ca. 5 Schülerinnen/Schüler


Gesamt: ca. 43 Schülerinnen/Schüler


Da die Frage zu beantworten ist, welche Konsequenz die Reduktion der Sechszügigkeit bei der IGS auf fünf Züge hat, wurde die Schülerzahl von 43 auf 30 reduziert (30 = maximal zulässige Schülerzahl in einer IGS-Klasse).


Dieses bedeutet beispielsweise für die Stadt Schortens, dass nicht mehr 25, sondern durchschnittlich 18 Schülerinnen und Schüler abgelehnt wurden (43 Schüler: 25 Schülerinnen und Schüler aus Schortens x 100 ./. 43 = 58 %; ausgehend von 30 Schülerinnen/Schülern: 30 x 58 % ./. 100 = ca. 18 Schülerinnen und Schüler).



Somit kann grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass in absoluten Schülerzahlen die Ablehnungen wie folgt zu berücksichtigen wären:


Stadt Schortens: ca. 18 Schülerinnen/ Schüler

Gemeinde Sande: ca. 2 Schülerinnen/Schüler

Stadt Jever: ca. 7 Schülerinnen/Schüler

Gemeinde Wangerland: ca. 3 Schülerinnen/Schüler


Gesamt: ca. 30 Schülerinnen und Schüler


Die oben genannten Schülerzahlen wären grundsätzlich bei den Oberschulen in Sande, Jever und im Wangerland abzuziehen.


Bei der Oberschule in Jever ist zu berücksichtigen, dass regelmäßig bei einer Ablehnung des Besuchs der IGS in Schortens alternativ Schülerinnen/Schüler die KGS in Wittmund besuchen; von den 7 genannten Schülerinnen/Schülern wurden durchschnittlich drei für die KGS Wittmund berücksichtigt, somit wurden 4 Schülerinnen/Schüler als Abzug bei der Oberschule in Jever zugrunde gelegt.


Bei der Oberschule in Sande (Gesamt: 18 aus Schortens, 2 aus Sande, somit 20) wurden

aus den genannten Gründen 10 Schülerinnen und Schüler bei der KGS in Wittmund berücksichtigt, Schülerinnen/Schüler also die bei einer Ablehnung nicht die Oberschule in Sande, sondern die KGS in Wittmund besuchen.


Somit wurden bei der Oberschule in Sande insgesamt 10 Schülerinnen/Schüler zum Abzug gebracht.



6.1 Beibehaltung einer sechszügigen IGS in Schortens, Errichtung einer vierzügigen

IGS in dem Südkreis


Es wird auf die Anlage 9 verwiesen.


6.1.1 Oberschule Hohenkirchen


Die Schülerzahlen würden sich ab dem Schuljahr 2014/15 um durchschnittlich 3 reduzieren, der Durchschnitt würde bei ca. 36 Schülerinnen und Schüler je Jahrgang liegen.

Eine Zweizügigkeit wäre gegeben.



6.1.2 Oberschule Jever


Es wurden durchschnittlich 4 Schülerinnen und Schüler abgezogen, durchschnittlich besuchen ab dem Schuljahr 2014/15 33 Schülerinnen/Schüler einen Jahrgang. Eine Zweizügigkeit wäre gegeben.

6.1.3 Oberschule Sande

Es wurden 10 Schülerinnen und Schüler zum Abzug gebracht, die durchschnittliche Schülerzahl beträgt ab dem Schuljahr 2014/15 ca. 50 Schülerinnen und Schüler, eine Zweizügigkeit wäre die Folge.


6.2. Reduzierung der sechszügigen IGS in Schortens um einen Zug auf fünf Züge,

Errichtung einer vierzügigen IGS im Südkreis


Es wird auf die Anlage 10 verwiesen.



6.3 Grundsätzliche Anmerkungen zu der IGS in Schortens:


Auf die unten stehenden Ausführungen (III.) wird verwiesen.



6.4 Grundsätzliche Anmerkungen zu den Förderschulen (Friedrich-Schlosser-

Schule, Heinz-Neukäter-Schule, Pestalozzischule Varel)


Die Schulentwicklungsplanung für die genannten Förderschulen werden unter Berücksichtigung des gesetzlichen Auftrages „Inklusive Schule“ gesondert betrachtet.



6.5 Grundsätzliche Anmerkungen zu dem Mariengymnasium Jever

Die Schulentwicklungsplanung für das Mariengymnasium Jever wurde bereits gesondert vorgenommen, siehe diesbezüglich Vorlage Nr. 0227/2013 vom 30.01.2013; ferner die Ausführungen zu 5, „Allgemeines“.


Generell ist festzuhalten, dass die Schülerzahlen bei dem Mariengymnasium Jever mittel- und langfristig eine ausreichend notwendige Schwerpunktsetzung in den sprachlichen, naturwissenschaftlichen und gesellschaftswissenschaftlichen Bereichen erlauben dürften.

Dieses gilt auch bei einer Reduzierung der fünf Züge bei der IGS Friesland, da die Auswirkungen sich eher auf die Oberschulen niederschlagen dürften, siehe Ausführungen zu (B) 2.


Des weiteren sind auch bei dem Mariengymnasium Jever verstärkte Kooperationen mit der IGS und dem Beruflichen Gymnasium der berufsbildenden Schulen Jever anzustreben.



6.6 Grundsätzliche Anmerkungen zu der Inselschule Wangerooge

Die Schulentwicklungsplanung für die Inselschule ist gesondert zu betrachten.

Hier ist auf die gesonderten flankierenden Maßnahmen zum Erhalt und zur Stärkung des Schulstandortes Wangerooge hinzuweisen (Zusammenlegung der beiden Schulen in einem Schulgebäude, verstärkte Kooperationen).



7. Fazit:


Gemäß § 106 II des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) sind die Schulträger berechtigt, auch Gesamtschulen zu führen, wenn die Entwicklung der Schülerzahlen dies rechtfertigt und im Gebiet des Landkreises der Besuch einer Hauptschule und einer Realschule oder einer Oberschule sowie eines Gymnasiums unter zumutbaren Bedingungen gewährleistet bleibt.


Nach § 106 V S. 1 Nr. 2 NSchG haben die Schulträger bei organisatorischen Entscheidungen nach § 106 II NSchG das vom Schulträger zu ermittelnde Interesse der Erziehungsberechtigten zu berücksichtigen.


Der Vorlage Nr. 0310/2013 vom 29.05.2013 ist zu entnehmen, dass aufgrund der vorgenommenen qualifizierten Elternbefragung ein ausreichendes Interesse der Erziehungsberechtigten an der Errichtung einer vierzügigen IGS im Südkreis gegeben ist.


Den o.a. Ausführungen zu den Ziffern 3 (Darstellung der Situation im Südkreis bei Errichtung einer vierzügigen IGS in Zetel) und 4 (Darstellung der Situation im Südkreis bei Errichtung einer vierzügigen IGS in Varel) ist zu entnehmen, dass eine Errichtung einer vierzügigen IGS in Zetel oder Varel Auswirkungen auf die Oberschulen, die Haupt- und Realschule und auf das Gymnasium hat.


Die Auswirkungen erlauben indes bei Berücksichtigung der Schülerzahlenentwicklung den grundsätzlichen Erhalt und Betrieb der Oberschulen, der Haupt- und Realschule und des Gymnasiums, unabhängig von der Frage, ob eine vierzügige IGS in Zetel oder Varel errichtet wird.


Die genannten Schulformen sind auch bei Errichtung einer vierzügigen IGS in Zetel oder Varel unter zumutbaren Bedingungen gewährleistet.


Flankierende Maßnahmen wie Kooperationen, Erweiterung des schulischen Angebotes etc. sind für Profilbildungen, Schwerpunktsetzungen etc. anzustreben.


II.
Dieses vorangestellt lauten die Beschlussvorschläge wie folgt:


1.
Die Kreisverwaltung wird beauftragt, bei der Niedersächsischen Landesschulbehörde folgende Anträge zu stellen:


1.1
In den Gebäuden der Haupt- und Realschule Zetel und ggf. in den Räumen der jetzigen Außenstelle des Lothar-Meyer-Gymnasiums in Zetel wird beginnend mit der Jahrgangsstufe 5 ab dem Schuljahr 2014/2015 eine vierzügige integrierte Gesamtschule errichtet.

Die Errichtung der vierzügigen integrierten Gesamtschule bezieht sich ausschließlich auf den Sekundarbereich I (Jahrgangsstufen 5 – 10).


Ein Sekundarbereich II wird in Zetel nicht errichtet.

Verstärkte Kooperationen mit der Oberstufe des Lothar-Meyer-Gymnasiums und dem beruflichen Gymnasium sind anzustreben.

Die IGS trägt den Namen „Friesland-Süd“.


1.2
Die IGS Friesland-Süd wird als gebundene Ganztagsschule geführt.

1.3
Die Haupt- und Realschule Zetel wird, beginnend mit der Jahrgangsstufe 5, ab dem Schuljahr 2014/2015 aufgehoben.


1.4
Die IGS Friesland trägt den Namen „Friesland-Nord“.

Die Sechszügigkeit der IGS Friesland-Nord wird um einen Zug auf fünf Züge/Jahrgang, beginnend mit der Jahrgangsstufe 5 ab dem Schuljahr 2014/2015 reduziert.

2.
Die Außenstelle des Lothar-Meyer-Gymnasiums in Zetel wird beginnend mit der Jahrgangsstufe 5 ab dem Schuljahr 2014/2015 aufgehoben.

3.
Die Satzung über die Festlegung der Schulbezirke für den Sekundarbereich I der Schulen in der Trägerschaft des Landkreises Friesland (Schulbezirkssatzung) vom 15.12.2003 wird wie folgt geändert:

§ 21 (Neu)
IGS Friesland-Süd
Der Schulbezirk für die integrierte Gesamtschule Friesland-Süd in Zetel besteht aufsteigend ab der Jahrgangsstufe 5 des Schuljahres 2014/2015 aus den Gemeinden Zetel, Bockhorn sowie der Stadt Varel.

§ 8
Haupt- und Realschule Zetel
Die Haupt- und Realschule Zetel wird beginnend mit der Jahrgangsstufe 5 aufsteigend ab dem Schuljahr 2014/2015 aufgehoben. Die Schülerinnen und Schüler, die vor Wirksamkeit dieser Änderung die Schule besuchen, können dort bis zum Ende ihrer Schulzeit verbleiben.

§ 2
Lothar-Meyer-Gymnasium in Varel
Der Schulbezirk für den Sekundarbereich I des Lothar-Meyer-Gymnasiums an dem Standort Varel besteht aus der Stadt Varel, der Gemeinde Bockhorn sowie aufsteigend ab der Jahrgangsstufe 5 des Schuljahres 2014/2015 zusätzlich aus der Gemeinde Zetel.
§ 3
Außenstelle des Lothar-Meyer-Gymnasiums in Zetel
Der Schulbezirk für die Außenstelle Zetel des Lothar-Meyer-Gymnasiums wird aufsteigend ab der Jahrgangsstufe 5 ab dem Schuljahr 2014/2015 aufgehoben. Die Schülerinnen und Schüler, die vor Wirksamkeit dieser Änderung die Schule besuchen, können dort bis zur 9. Jahrgangsstufe verbleiben.


§ 20
Integrierte Gesamtschule Friesland-Nord
Der Schulbezirk für die integrierte Gesamtschule Friesland-Nord in Schortens besteht aus den Städten/Gemeinden Wangerooge, Wangerland, Jever, Schortens und Sande.

Die Schülerinnen und Schüler aus der Stadt Varel und den Gemeinden Bockhorn und Zetel, die vor Wirksamkeit dieser Änderung diese Schule besuchen, können dort bis zum Ende ihrer Schulzeit verbleiben.

§ 9

Oberschule Bockhorn
Der Schulbezirk für die Oberschule Bockhorn besteht aus der Gemeinde Bockhorn sowie aufsteigend ab dem Schuljahr 2014/2015 aus der Gemeinde Zetel.

§ 10
Oberschule am Falkenweg Sande
Der Schulbezirk für die Oberschule Sande besteht aus der Gemeinde Sande und der Stadt Schortens (ohne Ortsteile Upjever, Addernhausen und Sillenstede).

Die Schülerinnen und Schüler aus dem Ortsteil Sillenstede, die vor Wirksamkeit dieser Änderung die Oberschule am Falkenweg Sande besuchen, können dort bis zum Ende ihrer Schulzeit verbleiben.

§ 13
Elisa-Kauffeld-Oberschule Jever
Der Schulbezirk für die Elisa-Kauffeld-Oberschule Jever besteht aus der Stadt Jever und den Ortsteilen Upjever, Addernhausen sowie aufsteigend ab dem Schuljahr 2014/2015 aus dem Ortsteil Sillenstede der Stadt Schortens.

§ 21 wird § 22 (Ausnahmeregelung)


§ 22 wird § 23 (Schlussvorschriften)
Die Satzung tritt mit Beginn des Schuljahres 2014/2015 am 01.08.2014 in Kraft.

4.
Die Oberschulen in Varel, Bockhorn, Sande, Jever und Hohenkirchen sollen u.a. wegen der notwendigen Schwerpunktbildungen verstärkt miteinander kooperieren.

5.
Das Lothar-Meyer-Gymnasium und das berufliche Gymnasium der Berufsbildenden Schulen Varel sollen verstärkt miteinander kooperieren.
6.
Die IGS Friesland-Nord, das Mariengymnasium Jever und das berufliche Gymnasium der Berufsbildenden Schulen Jever sollen verstärkt miteinander kooperieren.

III.
Zu II. 1.1 – II. 1.3
Bei der Empfehlung, die vierzügige IGS in Zetel zu errichten, ist auf den langjährigen Wunsch der Haupt- und Realschule Zetel, aber auch auf das seit Jahren bekannte Bestreben der Erziehungsberechtigten in der Gemeinde Zetel auf Errichtung einer IGS in Zetel hinzuweisen.


So hat die HS/RS Zetel bewusst nicht den Antrag auf „Umwandlung“ der Schule in eine Oberschule gestellt.


Bereits bei der Errichtung der IGS Friesland im Jahr 2009 war der Wunsch in Zetel auf Errichtung einer IGS vorhanden.


Die HS/RS Zetel hat damals Abstand davon genommen, konkret einen Antrag auf Errichtung einer IGS in Zetel zu stellen, weil bis Schuljahresende 2012/2013 eine Fünfzügigkeit bei integrierten Gesamtschulen gefordert wurde.


Der Landkreis Friesland als Schulträger der HS/RS Zetel hatte im Rahmen der Schulentwicklungsplanung 2010 darauf hingewiesen, dass unter Berücksichtigung des Erhalts insbesondere des Lothar-Meyer-Gymnasiums eine fünfzügige IGS in Zetel nicht genehmigungsfähig sein dürfte.


Aus diesem Grunde hat sich die HS/RS Zetel „zurückgehalten“.


Sie wies jedoch bereits 2011 darauf hin, dass sie bewusst nicht Oberschule werden wolle um dann ggf. in späteren Jahren die eigentlich favorisierte Schulform „Gesamtschule“ zu erreichen. Man wolle diesbezüglich lieber zuwarten.


Nachdem das Kultusministerium Anfang 2013 darauf hingewiesen hat, dass ab dem Schuljahr 2013/2014 auch vierzügige integrierte Gesamtschulen errichtet werden können, stellte die HS/RS Zetel umgehend mit Schreiben vom 08.02.2013 den Antrag auf Errichtung einer integrierten Gesamtschule am Standort Zetel, siehe Vorlage Nr. 0283/2013 vom 09.04.2013.


Es bleibt mithin festzuhalten, dass über viele Jahre hinweg die HS/RS Zetel und die Eltern in der Gemeinde Zetel den intensiven Wunsch auf die Errichtung einer IGS in Zetel hegen.


Dieser Wunsch drückt sich auch in der Auswertung der qualifizierten Elternabfrage im Mai 2013 aus, siehe hierzu die Anlage 3 zu der Vorlage Nr. 0310/2013 vom 06.06.2013.


Dieser Anlage 3 ist zu entnehmen, dass in Varel ca. 56 % der verteilten „Elternbögen“ zurück gegeben wurden, in Zetel hingegen waren es ca. 69 %.


Aus der Anlage 5 zu der o. a. Vorlage vom 06.06.2013 ist ferner ersichtlich, dass in Zetel ca. 63 % „IGS-Interessierte“ sind, in Varel hingegen ca. 48 %.


Weiterhin ist dieser Anlage 5 zu entnehmen, dass 70 Erziehungsberechtigte aus Bockhorn für eine IGS in Zetel votieren, 28 hingegen für eine IGS in Varel.


Die Gebäudeinfrastrukturen der Oberschule Varel und der HS/RS Zetel sind grundsätzlich beide für die Errichtung einer IGS geeignet.


Beide Schulgebäude wurden vor Jahren umfassend saniert und umgebaut, dieses betrifft auch die Naturwissenschaften.


Die konkrete Nutzung der Schulgebäude durch eine neue IGS unterliegt auch dem zu erstellenden pädagogischen Konzept, siehe auch ggf. notwendige Räumlichkeiten für Differenzierung.


Die Räumlichkeiten in der jetzigen Außenstelle des Lothar-Meyer-Gymnasiums erlauben bei einer sukzessiven Aufgabe dieses Schulgebäudes durch das Gymnasium erweiterte Nutzungsmöglichkeiten durch eine IGS in Zetel.


Notwendige Erweiterungsbauten bei einer IGS in Zetel sind nicht erkennbar.


Bei Errichtung einer IGS in Zetel wäre der Schülerzahlenrückgang bei der Oberschule Obenstrohe bei weitem nicht so stark wie bei einer Errichtung in Varel, siehe die Ausführungen zu 3.


Die Auswirkungen der Errichtung einer IGS in Varel oder Zetel auf die Oberschulen Bockhorn und das Lothar-Meyer-Gymnasium sind grundsätzlich gesehen mit einander vergleichbar.


Die Schülerinnen und Schüler einer IGS in Zetel, die eine Oberstufe besuchen wollen, können die Oberstufe des Lothar-Meyer-Gymnasiums in Varel bzw. das berufliche Gymnasium der Berufsbildenden Schulen Varel besuchen; hier sind verstärkte Kooperationen anzustreben.


Die Auswirkungen auf die Schülerbeförderung sind grundsätzlich nicht divergierend.


Zu II. 1.4
Den Ausführungen zu I. 6. kann entnommen werden, dass eine Reduzierung der sechs Züge auf fünf Züge der Stabilität und dem Erhalt der weiterführenden Schulstandorte in Hohenkirchen, Jever und Sande dient.


Auch ist eine Stärkung der Oberstufe der IGS durch abgelehnte Schülerinnen und Schüler an dem beruflichen Gymnasium der Berufsbildenden Schulen Jever möglich.


Zu II. 2.
Den Ausführungen zu I. 3.5.1 (Auswirkungen auf die Außenstelle in Zetel) ist zu entnehmen, dass auch bei einer Nichterrichtung einer IGS in Zetel bei der Außenstelle in den nächsten Jahren ein durchschnittlicher Rückgang von ca. 26 % gegeben ist (dann besuchen durchschnittlich ca. 30 Schülerinnen und Schüler die Außenstelle).

Das Vorhalten der Außenstelle des Lothar-Meyer-Gymnasiums ist unter Berücksichtigung dieser geringen Schülerzahlen zu hinterfragen.


Auch wegen des generellen Ausnahmecharakters einer Außenstelle (siehe Ausführungen zu I. 5.) sollte daher die Außenstelle aufgehoben werden, die Schülerinnen und Schüler, die aus Zetel ein Gymnasium besuchen wollen, können das Lothar-Meyer-Gymnasium in Varel besuchen. Räumliche Kapazitäten stehen am Standort Varel zur Verfügung.


Ein gymnasiales Angebot würde in Zetel durch die IGS vorgehalten.


Zu II. 4. - 6.
Auf die notwendigen verstärkten Kooperationen wegen der Schwerpunktbildungen wurde hingewiesen.


Darüber hinaus gilt es, durch eine verstärkte Öffentlichkeitsarbeit gerade auch bei den Grundschulen in Jever für die Oberschule Jever zu werben; es gilt, Schülerinnen und Schüler zu einem Besuch der Oberschule in Jever bzw. zu einem Besuch von anderen weiterführenden Schulen im Landkreis Friesland zu bewegen.


Des weiteren sollte durch eine Änderung der Schulbezirkssatzung der Ortsteil Sillenstede bei dem Schulbezirk der Oberschule Jever berücksichtigt werden.


Die Erziehungsberechtigten aus dem Ortsteil Sillenstede haben bei der Errichtung der IGS in Schortens im Jahr 2009 vehement dafür geworben, die damalige HS/RS Jever besuchen zu können.


Diesem Wunsche wurde damals nicht entsprochen, da es 2009 um den Erhalt des weiterführenden Schulstandortes in Sande ging.


Der weiterführende Schulstandort Sande ist stabilisiert, so dass auch unter Berücksichtigung der zu erwartenden Einsparungen bei der Schülerbeförderung Schülerinnen und Schüler aus dem Ortsteil Sillenstede zukünftig die Elisa-Kauffeld-Oberschule besuchen sollten.


Bei der Oberschule Sande ist in jedem Falle eine Zweizügigkeit gewährleistet, teilweise auch eine Dreizügigkeit.


IV.
Durch die vorgeschlagenen Maßnahmen wird dem Elternwillen auf Wohnortnähe der Sekundarstufe und auf ein erweitertes Gesamtschulangebot im Landkreis Friesland entsprochen.


Auch werden durch die vorgeschlagenen Maßnahmen die weiterführenden Schulstandorte im Landkreis Friesland gesichert.


Beschlussvorschläge:


1.
Die Kreisverwaltung wird beauftragt, bei der Niedersächsischen Landesschulbehörde folgende Anträge zu stellen:

1.1
In den Gebäuden der Haupt- und Realschule Zetel und ggf. in den Räumen der jetzigen Außenstelle des Lothar-Meyer-Gymnasiums in Zetel wird beginnend mit der Jahrgangsstufe 5 ab dem Schuljahr 2014/2015 eine vierzügige integrierte Gesamtschule errichtet.

Die Errichtung der vierzügigen integrierten Gesamtschule bezieht sich ausschließlich auf den Sekundarbereich I (Jahrgangsstufen 5 – 10).


Ein Sekundarbereich II wird in Zetel nicht errichtet.

Verstärkte Kooperationen mit der Oberstufe des Lothar-Meyer-Gymnasiums und dem beruflichen Gymnasium sind anzustreben.

Die IGS trägt den Namen „Friesland-Süd“.


1.2
Die IGS Friesland-Süd wird als gebundene Ganztagsschule geführt.


1.3
Die Haupt- und Realschule Zetel wird, beginnend mit der Jahrgangsstufe 5, ab dem Schuljahr 2014/2015 aufgehoben.

1.4
Die IGS Friesland trägt den Namen „Friesland-Nord“.

Die Sechszügigkeit der IGS Friesland-Nord wird um einen Zug auf fünf Züge/Jahrgang, beginnend mit der Jahrgangsstufe 5 ab dem Schuljahr 2014/2015 reduziert.

2.
Die Außenstelle des Lothar-Meyer-Gymnasiums in Zetel wird beginnend mit der Jahrgangsstufe 5 ab dem Schuljahr 2014/2015 aufgehoben.

3.
Die Satzung über die Festlegung der Schulbezirke für den Sekundarbereich I der Schulen in der Trägerschaft des Landkreises Friesland (Schulbezirkssatzung) vom 15.12.2003 wird wie folgt geändert:

§ 21 (Neu)
IGS Friesland-Süd
Der Schulbezirk für die integrierte Gesamtschule Friesland-Süd in Zetel besteht aufsteigend ab der Jahrgangsstufe 5 des Schuljahres 2014/2015 aus den Gemeinden Zetel, Bockhorn sowie der Stadt Varel.

§ 8
Haupt- und Realschule Zetel
Die Haupt- und Realschule Zetel wird beginnend mit der Jahrgangsstufe 5 aufsteigend ab dem Schuljahr 2014/2015 aufgehoben. Die Schülerinnen und Schüler, die vor Wirksamkeit dieser Änderung die Schule besuchen, können dort bis zum Ende ihrer Schulzeit verbleiben.

§ 2
Lothar-Meyer-Gymnasium in Varel
Der Schulbezirk für den Sekundarbereich I des Lothar-Meyer-Gymnasiums an dem Standort Varel besteht aus der Stadt Varel, der Gemeinde Bockhorn sowie aufsteigend ab der Jahrgangsstufe 5 des Schuljahres 2014/2015 zusätzlich aus der Gemeinde Zetel.
§ 3
Außenstelle des Lothar-Meyer-Gymnasiums in Zetel
Der Schulbezirk für die Außenstelle Zetel des Lothar-Meyer-Gymnasiums wird aufsteigend ab der Jahrgangsstufe 5 ab dem Schuljahr 2014/2015 aufgehoben. Die Schülerinnen und Schüler, die vor Wirksamkeit dieser Änderung die Schule besuchen, können dort bis zur 9. Jahrgangsstufe verbleiben.

§ 20
Integrierte Gesamtschule Friesland-Nord
Der Schulbezirk für die integrierte Gesamtschule Friesland-Nord in Schortens besteht aus den Städten/Gemeinden Wangerooge, Wangerland, Jever, Schortens und Sande.

Die Schülerinnen und Schüler aus der Stadt Varel und den Gemeinden Bockhorn und Zetel, die vor Wirksamkeit dieser Änderung diese Schule besuchen, können dort bis zum Ende ihrer Schulzeit verbleiben.

§ 9

Oberschule Bockhorn
Der Schulbezirk für die Oberschule Bockhorn besteht aus der Gemeinde Bockhorn sowie aufsteigend ab dem Schuljahr 2014/2015 aus der Gemeinde Zetel.

§ 10
Oberschule am Falkenweg Sande
Der Schulbezirk für die Oberschule Sande besteht aus der Gemeinde Sande und der Stadt Schortens (ohne Ortsteile Upjever, Addernhausen und Sillenstede).

Die Schülerinnen und Schüler aus dem Ortsteil Sillenstede, die vor Wirksamkeit dieser Änderung die Oberschule am Falkenweg Sande besuchen, können dort bis zum Ende ihrer Schulzeit verbleiben.

§ 13
Elisa-Kauffeld-Oberschule Jever
Der Schulbezirk für die Elisa-Kauffeld-Oberschule Jever besteht aus der Stadt Jever und den Ortsteilen Upjever, Addernhausen sowie aufsteigend ab dem Schuljahr 2014/2015 aus dem Ortsteil Sillenstede der Stadt Schortens.

§ 21 wird § 22 (Ausnahmeregelung)

§ 22 wird § 23 (Schlussvorschriften)
Die Satzung tritt mit Beginn des Schuljahres 2014/2015 am 01.08.2014 in Kraft.

4.
Die Oberschulen in Varel, Bockhorn, Sande, Jever und Hohenkirchen sollen u.a. wegen
der notwendigen Schwerpunktbildungen verstärkt miteinander kooperieren.

5.
Das Lothar-Meyer-Gymnasium und das berufliche Gymnasium der Berufsbildenden Schulen Varel sollen verstärkt miteinander kooperieren.


6.
Die IGS Friesland-Nord, das Mariengymnasium Jever und das berufliche Gymnasium der Berufsbildenden Schulen Jever sollen verstärkt miteinander kooperieren.


Finanzielle Auswirkungen: Rahmen1 Ja Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Finanzierung:

Eigenanteil objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

Die Kosten können zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht hinreichend präzise ermittelt werden;

sie sind auch abhängig vom pädagogischen Konzept.

Erfolgte Veranschlagung: Ja, mit Nein

im Ergebnishaushalt Finanzhaushalt Produkt- bzw. Investitionsobjekt:

Vorlage ist in LiquidFriesland abgestimmt worden ja, mit folgendem Ergebnis:

Teilnehmer: Zustimmung Ablehnung Enthaltung Alternativvorschläge

Vorlage betrifft die demografische Entwicklung: ja nein

Falls ja, in welcher Art:

Vorlage bezieht sich auf


MEZ Nr.

HSP Nr.


Sachbearbeiter/in stv.Fachbereichsleiter

Sichtvermerke:

Abteilungsleiter/in Kämmerei Landrat

Beratungsergebnis:

Einstimmig

Ja-Stimmen


Nein-Stimmen


Enthaltungen


Kenntnisnahme

Lt. Beschluss-vorschlag

Abweichender Beschluss



Anlagen:


1 - Einschulungen


2 - Prognose zu den Übergängen von den Grundschulen zu den weiterführenden

Schulen im Südkreis mit einer vierzügigen IGS in Zetel


3 - Szenario 1/ IGS-Standort Zetel


4 - Ergebnisse für die weiterführenden Schulen im Südkreis unter Berück-

sichtigung der Übergangsquoten der Anlage 2


5 - Prognose zu den Übergängen von den Grundschulen zu den weiterführenden

Schulen im Südkreis mit einer vierzügigen IGS in Varel


6 - Szenario 2/ IGS-Standort Varel


7 - Ergebnisse für die weiterführenden Schulen im Südkreis unter Berück-

sichtigung der Übergangsquoten der Anlage 5


8 - Prognose zu den Übergängen von den Grundschulen zu den weiterführenden

Schulen in den Gemeinden Wangerland, Jever, Schortens und Sande bei

Errichtung einer vierzügigen IGS im Südkreis und Beibehaltung einer

sechszügigen IGS in Schortens


9 - Ergebnisse für die weiterführenden Schulen in den Gemeinden Wangerland,

Jever, Schortens und Sande bei Errichtung einer vierzügigen IGS im

Südkreis und Beibehaltung einer sechszügigen IGS in Schortens


10 - Auswirkungen auf die Oberschulen in Hohenkirchen, Jever und Sande bei

Errichtung einer vierzügigen IGS im Südkreis und einer fünfzügigen IGS in

Schortens