Betreff
Wirtschaftsförderung - Verlängerung des Gültigkeitszeitraumes der Richtlinie des Landkreises Friesland zur Förderung von kleinen Unternehmen
Vorlage
0395/2013
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Der Landkreis Friesland hat mit Beschluss des Kreistages im Mai 2008 zur Stärkung der gewerblichen Wirtschaft zwei Förderrichtlinien beschlossen.


Hierbei handelt es sich einerseits um die KMU-Richtlinie, auf deren Grundlage der Landkreis die Schaffung und auch die Sicherung von sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätzen oberhalb der Geringfügigkeit, verbunden mit Investitionen ins Anlagevermögen bei kleinen und mittleren Unternehmen im Landkreis Friesland fördern kann. Die Förderung ist an erhebliche formale Voraussetzungen hinsichtlich der Investitionshöhe und der Zahl der Arbeitsplätze gebunden. Die Finanzierung der bewilligten Zuschüsse erfolgt zu 50 % aus EU-Mitteln und zu 50 % aus Mitteln des Landkreises und der Städte und Gemeinden. Die EU-Förderperiode 2007 – 2013 endet zum 31.12.2013. Um im Jahr 2014 noch restliche EU-Mittel bewilligen zu können, hat der Kreistag des Landkreises mit Beschluss vom 02.10.2013 den Gültigkeitszeitraum der KMU-Richtlinie bis zum 30.06.2014 verlängert.


Parallel mit der KMU-Richtlinie hat der Kreistag im Mai 2008 auch die „Richtlinie des Landkreises Friesland zur Förderung von kleinen Unternehmen“ beschlossen. Mit dieser zweiten Förderrichtlinie sollen bewusst die Unternehmen gefördert werden, die auf Grund der Investitionshöhe nicht die Voraussetzungen der großen KMU-Richtlinie erfüllen, aber gleichwohl Investitionen tätigen und neue Dauerarbeitsplätze oder Ausbildungsplätze schaffen. Die Höhe des Zuschusses beträgt maximal 50 % der förderfähigen Kosten, höchstens jedoch 3.000 Euro. Die Gültigkeit der Richtlinie endet am 31.12.2013.


Die Wirtschaftsförderung des Landkreises Friesland ist aktuell dabei, gemeinsam mit den Nachbarkommunen die Grundlagen für eine neue Förderrichtlinie zu erarbeiten und abzustimmen. Um für das Jahr 2014 weiterhin handlungsfähig zu sein, wird vorgeschlagen, neben der bereits verlängerten KMU-Richtlinie auch den Gültigkeitszeitraum für die „Richtlinie des Landkreises Friesland zur Förderung von kleinen Unternehmen“ ebenfalls bis zum 30.06.2014 zu verlängern. Die Verwaltung wird den politischen Gremien im 1. Quartal 2014 einen neuen Vorschlag für die Ausgestaltung der künftigen Förderung von gewerblichen Unternehmen unterbreiten.


Beschlussvorschlag:

Der Verlängerung des Gültigkeitszeitraumes der Richtlinie bis zum 30.06.2014 wird zugestimmt.


Finanzielle Auswirkungen: Ja Rahmen2 Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche Folgekosten

Finanzierung:

Eigenanteil objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

Erfolgte Veranschlagung: Ja, mit Nein

im Ergebnishaushalt Finanzhaushalt Produkt- bzw. Investitionsobjekt:

Vorlage ist in LiquidFriesland abgestimmt worden ja, mit folgendem Ergebnis:

Teilnehmer: Zustimmung Ablehnung Enthaltung Alternativvorschläge

Vorlage betrifft die demografische Entwicklung: ja nein

Falls ja, in welcher Art:

Vorlage bezieht sich auf


MEZ Nr.

HSP Nr.


Sachbearbeiter/in Fachbereichsleiter/in

Sichtvermerke:

Abteilungsleiter/in Kämmerei Landrat

Beratungsergebnis:

Einstimmig

Ja-Stimmen


Nein-Stimmen


Enthaltungen


Kenntnisnahme

Lt. Beschluss-vorschlag

Abweichender Beschluss