Begründung:
Das Abfallwirtschaftskonzept ist eine Pflichtaufgabe, die sich aus § 5 des Niedersächsischen Abfallgesetzes ergibt. Vor dem Hintergrund der Ausschreibung der Abfallentsorgung ab 01.01.2015 für einen Zeitraum von mindestens 6 Jahren (erweiterbar auf 10 Jahre) und der zukünftigen Entwicklungen im Bereich der Abfallsammlung, -entsorgung und -behandlung bot es sich an, vor der Ausschreibung mit der Erarbeitung des Abfallwirtschaftskonzepts zu beginnen und in diesem Zusammenhang auch die vorhandenen und ggf. zu erwartenden Möglichkeiten bei der Abfallbeseitigung / der Abfallwirtschaft zu berücksichtigen. Daher ist die Erstellung eines Abfallwirtschaftskonzepts für den Landkreis Friesland beschlossen worden (es wird auf die Vorlage 0278/2013 verwiesen).
Das Abfallwirtschaftskonzept 2015 - erstellt auf der Datengrundlage der Jahre 2008 bis 2012 - liegt inzwischen im Entwurf vor. Das beauftragte Ingenieurbüro, die Fa. ATUS, wird diesen Entwurf vorstellen.
Der Entwurf des Abfallwirtschaftskonzept wird rechtzeitig vor der Sitzung zur Verfügung gestellt.
Hinweis:
Parallel erarbeitet die Fa. ATUS die Ausschreibungsunterlagen für die europaweite Ausschreibung der Entsorgungsleistungen ab 01.01.2015 (voraussichtlich bis zum März 2014).
Beschlussvorschlag:
Die Ausführungen zum Abfallwirtschaftskonzept für den Landkreis Friesland werden zur Kenntnis genommen.
Der Entwurf des Abfallwirtschaftskonzepts wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Auslegung des Konzepts vorzubereiten und durchzuführen.
Die Ergebnisse der Auslegung sind anschließend gemeinsam mit dem fertiggestellten Abfallwirtschaftskonzept zur Beschlussfassung vorzulegen.
Anlagen:
Präsentation des Büros ATUS. Auf dieser Grundlage wird Herr Dr. Tiebel von ATUS das Abfallwirtschaftskonzept am 21.01.2014 vorstellen.