Betreff
Abschluss einer Vereinbarung mit dem Land Niedersachsen über den Einsatz der Kreisfeuerwehr des Landkreises Friesland zur Brandbekämpfung und Hilfeleistung auf Mellum und Minsener Oog
Vorlage
0432/2014
Art
Beschlussvorlage

Begründung:


Bei den Inseln Mellum und Minsener Oog handelt es sich um sogenannte “ursprünglich gemeindefreie Gebiete”, also um Flächen, die nicht inkommunalisiert sind. Dies bedeutet, sie gehören zu keiner Gemeinde, zu keinem Landkreis und sind auch nicht gemeindefreies Gebiet.


Für diese Flächen sind die Aufgaben des Brandschutzes weder einer Gemeinde noch einem Landkreis zugeordnet. Gemäß § 5 Abs. 6 des Nds. Brandschutzgesetzes obliegen dem Land die Aufgaben des abwehrenden Brandschutzes und der Hilfeleistungen in diesen Gebieten.


Das Fachministerium kann Aufgaben durch Vereinbarung den Kommunen übertragen.


Nachdem am 17. Juni 2009 auf der Insel Mellum ein Flächenbrand ausgebrochen ist, und es aufgrund der nicht klaren Zuständigkeit Irritationen bei der Brandbekämpfung gab, war die Notwendigkeit einer klareren Regelung gegeben. Seinerzeit wurde die Zuständigkeit des Landkreises Wesermarsch für Mellum angenommen und die Brandbekämpfung durch die Kreisfeuerwehr Wesermarsch durchgeführt. Logistisch wurde dieser Einsatz über den Hafen Hooksiel abgewickelt (!).


Das Land Niedersachsen, vertreten durch die Polizeidirektion Oldenburg, hat mit den betroffenen Landkreisen besprochen, wie die Brandbekämpfung und Hilfeleistung zukünftig erfolgen kann.


Diese Gespräche haben ergeben, dass es sinvoll ist, dem Landkreis Friesland die Durchführung der dem Land Niedersachsen obliegenden Aufgaben für die Inseln Mellum und Minsener Oog zu übertragen. Die Inseln in der Wesermündung (Langlütjen I und II) werden dem Landkreis Wesermarsch übertragen. Die entsprechende Bereitschaft hierzu wurde bereits kurz nach dem Flächenbrand auf Mellum von beiden Landkreisen signalisiert.


Nunmehr liegt der Entwurf einer entsprechenden Verwaltungsvereinbarung (sh. Anlage) vor, dem aus Sicht der Verwaltung zugestimmt werden kann.


Als wichtigste Voraussetzung für eine Übertragung der Aufgaben, ist seitens der Landkreise die Notwendigkeit der Erstattung der möglichen Einsatzkosten durch das Land gefordert worden. Dies ist im Entwurf der Vereinbarung entsprechend festgeschrieben.


In Zusammenarbeit mit der Führung der Kreisfeuerwehr ist der als Anlage beigefügte Einsatzplan für die Inseln Mellum und Minsener Oog erarbeitet worden und soll Bestandteil der Vereinbarung werden.



Beschlussvorschlag:


Es wird vorgeschlagen die Verwaltung zu ermächtigen, mit dem Land Niedersachsen die im Entwurf beigefügte Verwaltungsvereinbarung zur Übertragung von möglichen Einsätzen zur Brandbekämpfung und Hilfeleistung auf den Inseln Mellum und Minsener Oog abzuschliessen.



Finanzielle Auswirkungen: Ja Rahmen2 Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche Folgekosten

Finanzierung:

Eigenanteil objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

Erfolgte Veranschlagung: Ja, mit Nein

im Ergebnishaushalt Finanzhaushalt Produkt- bzw. Investitionsobjekt:

Vorlage ist in LiquidFriesland abgestimmt worden ja, mit folgendem Ergebnis:

Teilnehmer: Zustimmung Ablehnung Enthaltung Alternativvorschläge

Vorlage betrifft die demografische Entwicklung: ja nein

Falls ja, in welcher Art:

Vorlage bezieht sich auf


MEZ Nr.

HSP Nr.


Sachbearbeiter/in Fachbereichsleiter/in

Sichtvermerke:

Abteilungsleiter/in Kämmerei Landrat

Beratungsergebnis:

Einstimmig

Ja-Stimmen


Nein-Stimmen


Enthaltungen


Kenntnisnahme

Lt. Beschluss-vorschlag

Abweichender Beschluss



Anlagen:


  • Verwaltungsvereinbarung

  • Alarmplan