Betreff
Kostensteigerung in der Schülerbeförderung, Beantragung einer überplanmäßigen Ausgabe für 2013
Vorlage
0442/2014
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Die Schülerbeförderung ist in jedem Schuljahr Veränderungen in der Schulstruktur und damit verbundenen Veränderungen der Schülerströme unterworfen, was mit den entsprechenden finanziellen Auswirkungen verbunden ist. Die endgültigen Schülerdaten liegen dem Landkreis jeweils erst im Laufe der Sommerferien vor, so dass einige Verkehre erst in den Sommerferien oder kurz nach den Sommerferien geplant werden können. Entsprechend können die Kosten für diese Sonderverkehre in den Haushaltsplanungen erst im 4. Quartal berücksichtigt werden

Bei der Entstehung der tatsächlichen Kosten sind die Faktoren Einrichtung der Ganztagsschulen, das Schulwahlverhalten der Eltern bzw. der vermehrte Besuch der KGS Wittmund , der weitere Aufbau der IGS Friesland-Nord (Standort Schortens) und die Schließung von Grundschulstandorten im Wangerland und der Stadt Varel vorrangig zu nennen; ursächlich sind ferner die vermehrten Ausnahmegenehmigungen für Taxibeförderungen aus pädagogischen Gründen. Hinzu kommen die Verstärkerleistungen an der IGS und der Oberschule Sande.

 

Zu den Gründen im Einzelnen: In den letzten Schuljahren sind im Kreisgebiet vermehrt Ganztagsschulen eingerichtet worden. Da es sich im Wesentlichen um nicht gebundene Ganztagsangebote handelt, ist  die Anzahl der durch Ausnahmegenehmigung zu befördernden Schüler und der Abfahrten an den Schulen gestiegen. Die Ganztagsbetreuung an einer Grundschule rechtfertigt die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung, woraus auch eine Beförderungspflicht erwächst. Durch die Ausnahmegenehmigungen sind in jedem Schuljahr mehr Beförderungen mit Taxi oder Mietwagen zu planen, als aus den Bestandsdaten abzuleiten sind. Insbesondere entziehen diese sich einer Prognose, da die elterliche Willensbildung sehr kurz vor oder sogar erst im laufenden Schuljahr erfolgt bzw. sich ändert. Dem gegenüber büßen die  Steuerungsinstrumente Schulbezirke und Nahbereiche an Wirkung ein, da der wirtschaftliche Aspekt der Schülerbeförderung nach NSchG immer hinter der pädagogischen Begründung zurückstehen muss. Der Träger der Schülerbeförderung wird zwar gehört, hat dies aber hinzunehmen

 

Zudem erfährt die KGS Wittmund in den letzten Jahren vermehrt Zulauf aus den Städten Jever und Schortens sowie aus der Gemeinde Wangerland. Da diese Schulform im LK Friesland nicht angeboten wird, besteht eine Beförderungspflicht. Im Schuljahr 2009/2010 wurden nur 23 Schüler zur KGS befördert, wohingegen im Schuljahr 2012/2013 102 Schüler und im Schuljahr 2013/2014 142 Schüler die KGS besuchen. Daher mussten zu diesem Schuljahr Verbindungen aus dem Kreisgebiet verändert werden. Dieser Anstieg resultiert aus der Einrichtung der IGS in Friesland und der damit verbundenen Beschränkung für die IGS in Wilhelmshaven. An der IGS Friesland-Nord abgelehnte Schüler wechseln also vermehrt zur KGS Wittmund, wenn sie eine integrative Schulform wählen wollen, da eine Ausnahmegenehmigung für die IGS Wilhelmshaven nicht mehr erteilt werden kann.

 

Die Zahl der neu zu befördernden Schüler der IGS Friesland-Nord verändert sich bedingt durch den stetigen Aufbau zu jedem Schuljahr. Durch das Losverfahren ist es erst im Juni eines Jahres absehbar, wie viele Schüler auf welchen Verbindungen befördert werden müssen. Daher werden in den Ferien neue Verbindungen eingerichtet bzw. vorhandene Verbindungen verstärkt. Gerade diese Verstärkerleistungen zur IGS bzw. zur Oberschule Sande sind kostenintensiv.

 

Durch die Einrichtung der Oberschulen, mit den verpflichtenden Nachmittagsunterrichten an 2 Tagen für die 5. Klassen und dem nichtverpflichtenden Nachmittagsunterricht für die anderen Schüler, sind Verstärkungen im Liniennetz erforderlich gewesen, um alle Schüler nach der 6. und der 8. Stunde befördern zu können. Die Oberschule am Falkenweg in Sande besuchen zur Zeit 264 Schüler aus Schortens und Jever. Daher sind täglich nach der 6. Stunde 3 Busse und nach der 8. Stunde 2 Busse in Richtung Schortens bereitzustellen.

 

Die Gemeinde Wangerland hat die Schließung der Grundschule Horumersiel zum Schuljahr 2013/2014 beschlossen und den Einzugsbereich der Grundschule Horumersiel der Grundschule Hohenkirchen zugeordnet. Dadurch sind alle Schüler aus dem ehemaligen Einzugsbereich der Grundschule Horumersiel nach Hohenkirchen zu befördern. Ferner hat die Stadt Varel die Schließung der Grundschulstandorte Altjührden und Borgstede zum Schuljahr 2014/2015 beschlossen. Im Mai 2013 teilte das Schulamt der Stadt Varel dem Träger der Schülerbeförderung mit, dass die Schließung der Grundschule Altjührden und eine Teilschließung der Grundschule Borgstede zum Schuljahr 2013/2014 vorgezogen werden. Die Schüler der Grundschule Altjührden sind der Grundschule Obenstrohe und die Schüler der Jahrgänge 1 und 2 der Grundschule Langendamm zugeordnet worden. Die entsprechenden Busverbindungen und Sonderbeförderungen nach Obenstrohe und Langendamm mussten bis zum Schuljahresbeginn eingerichtet werden. Die Standortschließungen hatten Mehrkosten in Höhe von ca. 17.000 € in 2013 zur Folge (Horumersiel: ca. 6.000 €, Altjührden: ca 10.000 €, Borgstede: ca. 1.000 €).

 

Seit 2 Jahren werden Berufsfachschulklassen an 3 Tagen in der Schule und an 2 Tagen im Betrieb unterrichtet . Die Beförderungskosten werden für den Schulbesuch und das Praktikum durch die Schülerbeförderung im Rahmen der Satzung pflichtgemäß getragen.

 

Der Kreistag hat für die weiterführenden Schulen in Friesland die integrative Beschulung beschlossen. Zum Zeitpunkt des Beschlusses ist die Ausschreibung für die Taxi- und Mietwagenbeförderungen der Schuljahre 2012/2013 und 2013/2014 bereits erfolgt. Für die Beförderung zu den Schulen mit einem integrativen Angebot in Wilhelmshaven und Oldenburg sind die Angebotspreise anhand der bekannten Schüler kalkuliert und angenommen worden. Von diesen Schülern haben sich einige für die integrative Beschulung in Friesland entschlossen. Durch diesen Umstand sind die ausgeschriebenen Beförderungen mit einer Schülerzahl vergeben worden, die zum Schuljahresbeginn niedriger ausgefallen ist. Für die Schüler, die sich für eine integrative Beschulung in Friesland entschieden haben, wurden entsprechende Beförderungen vergeben. Durch diese Beförderungen sind im Haushaltsjahr 2013 ca. 19.000 € zusätzlich zu tragen.

 

Für die Berufsorientierung sind im Haushaltsjahr 2013 ca. 40.000 € durch die Schülerbeförderung getragen worden. Die Fahrten werden nach Preisabfrage in jedem Halbjahr nach Bedarf vergeben. Durch die schwankenden Schülerzahlen und steigende Betriebskosten sind die Kosten um ca. 2.500 € in jedem Haushaltsjahr gestiegen.

 

Durch den Schuljahresbeginn waren zu den Haushaltsberatungen noch nicht alle Kosten für die Zusatzverkehre zu ermitteln. Daher konnte eine Budgetüberschreitung für das 4. Quartal überschlagen und erst Anfang 2014 tatsächlich ermittelt werden.

 

Durch die genannten Punkte ergibt sich eine Budgetüberschreitung von 252.702,21 €. 71.978,02 € können durch verbleibende Mittel aus dem Budget Bauordnung des Fachbereiches gedeckt werden, so dass der Restbetrag aus dem Gesamthaushalt gedeckt werden muss. Durch die Budgetüberschreitung ergeben sich Gesamtkosten in der Schülerbeförderung von ca. 3.922.000 € statt geplanten 3.670.000 € im Jahr 2013. Dies führt zu einer prozentualen Steigerung von 6,88 %.

 

Den Mehraufwendungen stehen zugleich kurz- und mittelfristige Einsparungen gegenüber.

 

Die Verwaltung überarbeitet derzeit mit der Weser-Ems-Bus Gesellschaft das Liniennetz in der Gemeinde Wangerland. Durch Zusammenfassung der Schülerströme im Linienverkehr soll die Anzahl der aktuell genehmigten Taxibeförderung reduziert werden. Für die Beförderung zur KGS Wittmund der Schüler aus der Gemeinde Wangerland hat die Weser-Ems-Bus Gesellschaft bereits die Integration in den Linienverkehr signalisiert. Auch dies wird zu einer Verbesserung der Erreichbarkeit der Schulen in Jever und Schortens sowie zu einer Reduzierung der Taxibeförderungen in Richtung Wittmund führen.

 

Die Nahbereiche von zwei weiterführenden Schulen und einer Grundschule sollen auf Wunsch der Verwaltung geändert werden. Hieraus ergibt sich eine transparentere Abgrenzung und Klarheit für Antragsteller. Die Anpassung ist dabei restriktiv im Sinne der sinkenden Schülerzahlen erfolgt. Unnötige Härten, bei denen ein bestehender Anspruch wegfällt, konnten jedoch vermieden werden.

 

Die Genehmigung des verpflichtenden Ganztagsunterrichts an der IGS Friesland-Nord würde zu weiteren Einsparungen führen, da sich so die  Anzahl der An- und Abfahrten auf zwei reduzieren ließe und der Wegfall einiger Zusatzleistungen möglich wäre.

 

Die Einrichtung der IGS Friesland-Süd führt zu einer Reduzierung der Schülerströme aus Zetel, Bockhorn und Varel zur IGS Friesland-Nord. In den nächsten Jahren ist eine Reduzierung der Fahrtkosten zur IGS Friesland-Nord durch Verkürzung der durchschnittlichen Fahrtstrecken in Richtung IGS-Süd sowie den Wegfall von Verstärkerleistungen zu erwarten. Daher werden die Kosten im Linienverkehr je beförderten Schüler sinken. Des Weiteren stehen mehr Plätze für Schüler aus dem Wangerland, Jever, Schortens und Sande an der IGS Friesland-Nord zur Verfügung. Dies könnte eine Reduzierung der Ströme in Richtung der KGS Wittmund zur Folge haben.

 

Die Schuleinzugsbereiche der Elisa-Kauffeld-Oberschule in Jever und der Oberschule am Falkenweg in Sande wurden entsprechend der Schulentwicklungsplanung angepasst. Die Schüler aus dem Einzugsbereich der Grundschule Sillenstede werden zukünftig die Elisa-Kauffeld-Oberschule besuchen. Dadurch können langfristig einige Verstärkerleistungen in Richtung Sande eingespart werden.

 

Das Lothar-Meyer-Gymnasium führt zum Schuljahr 2014/2015 den musikalischen Zweig ein. Dadurch entfällt die Ausnahmeregelung zum Besuch des Gymnasiums Westerstede. Die Verwaltung erarbeitet zur Zeit ein Linienkonzept in den Gemeinden Bockhorn, Zetel und Stadt Varel, das die Veränderung der Schülerströme durch die Einrichtung der IGS Friesland-Süd, die Einführung des musikalischen Zweiges und die vollständige Schließung der Grundschule Borgstede berücksichtigt. Ziel des Konzeptes ist die Reduzierung der Taxibeförderungen und Optimierung des Linienverkehrs zu den Schulen in Bockhorn, Zetel und Varel. Eine Prognose über einen entstehenden Mehraufwand oder eine Einsparung kann in diesem Planungsstadium nicht abgegeben werden.

 

Zusammengefasst beruhen die oben aufgezeigten Kostensteigerungen im Wesentlichen auf externen und vom Träger der Schülerbeförderung nicht wesentlich zu beeinflussenden Faktoren. Dem gegenüber strebt die Verwaltung strukturelle Änderungen an, um diese Entwicklungen aufzufangen oder neue Steuerungsmöglichkeiten zu gewinnen.

 

Es wird um Zustimmung zur Leistung der entstehenden überplanmäßigen Aufwendung für 2013 in Höhe von 180.724,19 Euro gebeten.

 

 


Beschlussvorschlag:

Der überplanmäßigen Aufwendung im Bereich der Schülerbeförderungskosten in Höhe von 180.724,19 Euro für 2013 wird zugestimmt.

 


Finanzielle Auswirkungen:     Textfeld: X  Ja        Nein  (sh. Begründung)

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche Folgekosten

 Finanzierung:

  Eigenanteil                 objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

Erfolgte Veranschlagung:    Ja, mit          Nein

im    Ergebnishaushalt     Finanzhaushalt    Produkt- bzw. Investitionsobjekt:

Vorlage ist in LiquidFriesland abgestimmt worden              ja, mit folgendem Ergebnis:

Teilnehmer:                 Zustimmung         Ablehnung         Enthaltung        Alternativvorschläge

Vorlage betrifft die demografische Entwicklung:             ja             nein

Falls ja, in welcher Art:

Vorlage bezieht sich auf

 

 MEZ     Nr.

HSP     Nr.

 

Textfeld: gez. von Zabiensky            

Sachbearbeiter/in                Fachbereichsleiter/in

Sichtvermerke:                                                                 I. V.

             Textfeld: gez. S. Vogelbusch

  Abteilungsleiter/in               Kämmerei                   Erste Kreisrätin         

Beratungsergebnis:

Einstimmig

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

Lt. Beschluss-vorschlag

Abweichender Beschluss