Betreff
Antrag der Pestalozzischule Varel auf Erweiterung der Schule um den Förderschwerpunkt "Geistige Entwicklung"
Vorlage
0502/2014
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Zu 1.

Die Pestalozzischule Varel hat mit Schreiben vom 16.05.2014 an den Landkreis Friesland den Antrag gestellt, die Schule zum Schuljahr 2014/2015 um den Schulzweig „Geistige Entwicklung“ zu erweitern. Der Antrag ging am 18.06.2014 ein.


Er liegt als Anlage 1 an.


Der Landkreis Friesland ist gemäß § 106 Abs 1 des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) verpflichtet, Schulen zu erweitern, wenn die Entwicklung der Schülerzahlen dies erfordert.


Eine Erweiterung der Pestalozzischule Varel um den Schulzweig „Geistige Entwicklung“ wäre durch den Schulträger zu beantragen und wäre nach § 106 Abs 8 Satz 1 des NSchG durch die Niedersächsische Landesschulbehörde genehmigungsbedürftig.


Der Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“ wird bislang im Landkreis Friesland ausschließlich durch die Friedrich-Schlosser-Schule in Jever als öffentliche Schule angeboten.


Der vorliegende Antrag der Pestalozzischule Varel bezieht sich auf den Schuleinzugsbereich „Varel, Bockhorn, Zetel“.


Bei einer entsprechenden Genehmigung des Schulzweiges „Geistige Entwicklung“ an der Pestalozzischule Varel wären die §§ 15, 16 der Satzung über die Festlegung der Schulbezirke für den Sekundarbereich I der Schulen in der Trägerschaft des Landkreises Friesland zu ändern, da zurzeit der Schulbezirk für den Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“ der Friedrich-Schlosser-Schule aus den Festlandsgemeinden Wangerland, Sande, Bockhorn und Zetel sowie den Städten Jever, Schortens und Varel besteht.


Die Friedrich-Schlosser-Schule hat eine Stellungnahme zum Antrag der Pestalozzischule Varel vom 16.05.2014 abgegeben, siehe hierzu Anlage 2.


Auf Nachfrage erklärte die Niedersächsische Landesschulbehörde, dass auch aus schulorganisatorischen Gründen eine Genehmigung des Schulzweiges „Geistige Entwicklung“ an der Pestalozzischule Varel selbst bei unverzüglicher Antragstellung zum Schuljahr 2014/2015 nicht möglich sei.


Zu 2.

Wie zu 1. ausgeführt, hat der Schulträger der Pestalozzischule Varel im Rahmen seiner Antragstellung der Landesschulbehörde darzulegen, dass die Entwicklung der Schülerzahlen eine Erweiterung der Schule um den Schulzweig „Geistige Entwicklung“ erfordert.


Gemäß § 6 der Verordnung für die Schulorganisation (SchOrgVO) hat der Schulträger seinen schulorganisatorischen Entscheidungen nach § 106 Abs 1 NSchG eine Prognose der Schülerzahlen für mindestens 10 Jahre zugrunde zu legen.


Nach § 4 Abs 1 SchOrgVO wäre der Schulzweig mindestens 1-zügig zu führen, gemäß § 4 Abs 3 SchOrgVO beträgt die Mindestschülerzahl mit dem Schwerpunkt „Geistige Entwicklung“ sieben je Lerngruppe.


Der Anlage 3 ist die Schülerzahlenentwicklung in den letzten 10 Schuljahren im Schulzweig „Geistige Entwicklung“ der Förderschule in Jever zu entnehmen.


Wie die Friedrich-Schlosser-Schule in ihrer Stellungnahme vom 26.06.2014 richtig ausführt, wurde das Schulgebäude vor einigen Jahren umfassend saniert, umgebaut und für die Schülerinnen/Schüler mit dem Förderbedarf „Geistige Entwicklung“ aufwendig her- und eingerichtet. Die räumlichen Kapazitäten erlauben eine komplette Beschulung in diesem Schulgebäude, die räumlichen Bestände sind trotz der seit Jahren gestiegenen Schülerzahlen ausreichend.


Für das kommende Schuljahr 2014/2015 hat die Schulüberprüfung ergeben, dass insgesamt bei 31 Schülerinnen/Schülern ein Förderbedarf „Geistige Entwicklung“ festgestellt wurde.


26 Schülerinnen/Schüler kommen aus den Städten/Gemeinden Wangerland, Jever, Schortens, Sande, fünf Schülerinnen/Schüler aus Varel, Zetel und Bockhorn.

Da nach § 4 Abs 1 Satz 2 des NSchG die Erziehungsberechtigten entscheiden, welche Schulform die Schülerinnen und Schüler besuchen, würden somit maximal 5 Schülerinnen/Schüler für das Schuljahr 2014/2015 einen Primarbereich des Schulzweiges „Geistige Entwicklung“ der Förderschule in Varel besuchen.


Auch unter Berücksichtigung der gesetzlichen Änderungen zur inklusiven Schule wird daher vorgeschlagen, gemeinsam zwischen der Landesschulbehörde, den betroffenen Förderschulen und dem Landkreis Friesland eine Prognose über die Entwicklung der Schülerzahlen für den Zeitraum 2015/2016 bis 2024/2025 zu erstellen, damit hinreichende Erkenntnisse erlangt werden können, ob eine Entwicklung der Schülerzahlen die Erweiterung der Pestalozzischule um den Schulzweig „Geistige Entwicklung“ erfordert.


Zu 3.

Der Anlage zu dem o. a. Antrag ist zu entnehmen, dass bauliche Anforderungen und eine entsprechende Ausstattung der Klassenräume für eine optimale Lernumgebung notwendig sind.


Dem ebenfalls anliegenden Protokoll der außerordentlichen Gesamtkonferenz und Schulvorstandssitzung der Pestalozzischule Varel vom 02.06.2014 ist zu entnehmen, dass die „baulichen und finanziellen“ Voraussetzungen im Antrag grob formuliert werden sollen.


Nach der Antragstellung soll ein Kostenrahmen erstellt werden, der die Wünsche und Vorstellungen der Schüler, Eltern und Lehrer berücksichtigt.


Es gilt mithin, gemeinsam mit der Pestalozzischule Varel unter Berücksichtigung der Erfahrungen mit dem Schulzweig „Geistige Entwicklung“ an der Friedrich-Schlosser-Schule in Jever die notwendigen Maßnahmen für die Einrichtung eines Schulzweiges

Geistige Entwicklung“ an der Pestalozzischule Varel aufzulisten und die entsprechenden Kosten zu ermitteln.


Beschlussvorschlag:


1.

Der Antrag der Pestalozzischule Varel vom 16.05.2014 wird zur Kenntnis genommen.

Der Förderschwerpunkt „ Geistige Entwicklung“ kann frühestens zum Schuljahr 2015/2016 eingeführt werden.


2.

Unter Berücksichtigung der Schülerzahlen der letzten zehn Schuljahre im Schulzweig „Geistige Entwicklung“ der Friedrich-Schlosser-Schule in Jever wird zwischen der Landesschulbehörde, den betroffenen Förderschulen und dem Schulträger eine Prognose über die Entwicklung der Schülerzahlen eines möglichen Schulzweiges „Geistige Entwicklung“ an der Pestalozzischule Varel für den Zeitraum 2015/2016 bis 2024/2025 erstellt.


3.

Die Kosten der notwendigen Maßnahmen für die Einrichtung eines Schulzweiges „Geistige Entwicklung“ an der Pestalozzischule Varel werden ermittelt.



Finanzielle Auswirkungen: Ja Rahmen2 Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche Folgekosten

Finanzierung:

Eigenanteil objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

Erfolgte Veranschlagung: Ja, mit Nein

im Ergebnishaushalt Finanzhaushalt Produkt- bzw. Investitionsobjekt:

Vorlage ist in LiquidFriesland abgestimmt worden ja, mit folgendem Ergebnis:

Teilnehmer: Zustimmung Ablehnung Enthaltung Alternativvorschläge

Vorlage betrifft die demografische Entwicklung: ja nein

Falls ja, in welcher Art:

Vorlage bezieht sich auf


MEZ Nr.

HSP Nr.


Sachbearbeiter/in stv. Fachbereichsleiter

Sichtvermerke:

Abteilungsleiter/in Kämmerei Landrat

Beratungsergebnis:

Einstimmig

Ja-Stimmen


Nein-Stimmen


Enthaltungen


Kenntnisnahme

Lt. Beschluss-vorschlag

Abweichender Beschluss



Anlagen:


Anlage 1 – Antrag der Pestalozzischule Varel vom 16.05.2014

Anlage 2 – Stellungnahme der Friedrich-Schlosser-Schule


Anlage 3 - Schülerzahlenentwicklung