Betreff
Sicherung des FFH-Gebiets "Upjever und Sumpfmoor Dose"
Vorlage
0527/2014
Aktenzeichen
67.1
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Naturschutzgebiete (NSG) sind nach den Bestimmungen des Naturschutzrechts rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft in ihrer Ganzheit oder in einzelnen Teilen erforderlich ist

  1. zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Lebensstätten, Biotopen oder Lebensgemeinschaften bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten,

  2. aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder

  3. wegen ihrer Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit.

Die Rechtsgrundlagen für die Festsetzung von Naturschutzgebieten sind im § 23 des Bundesnaturschutzgesetzes und im § 16 des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz enthalten.

Das Sumpfmoor Dose im Landkreis Wittmund ist seit dem 11.12.1984 als Naturschutzgebiet gesichert. Die Tatsache, dass dieses Schutzgebiet neben einem Teil des Fortes Upjever inzwischen als Flora-Fauna-Habitat (FFH) -Gebiet „Upjever und Sumpfmoor Dose“ Bestandteil des europäischen Schutzgebietssystems Natura 2000 ist, macht hier eine Neuverordnung erforderlich.

Das geplante Naturschutzgebiet umfasst das gesamte FFH-Gebiet 184 Upjever und Sumpfmoor Dose“. Der Standarddatenbogen für dieses FFH - Gebiet enthält folgende Kurzcharakteristik:

Mesophile Eichen-Mischwälder sowie mesophile und bodensaure Buchenwälder und bodensaure Eichenwälder. Teilabgebautes Niedermoor mit Moorwäldern sowie Übergangs- und Schwingrasenmoor.

Die Schutzwürdigkeit wird im Standarddatenbogen wie folgt beschrieben:

Verbesserung der Repräsentanz von Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwäldern und von Moorwäldern in der Ostfriesischen Geest. Daneben Bodensaure und mesophile Buchenwälder.

Der Landkreis Friesland plant die Verordnung in Abstimmung mit dem benachbarten Landkreis Wittmund auch für den kleineren Teil des Naturschutzgebiets „Upjever und Sumpfmoor Dose“ in dessen Hoheitsgebiet zuerlassen, um im gesamten Schutzgebiet zu einheitlichen Regelungen zu gelangen.

Mit der Sicherung als Naturschutzgebiet soll die Vorgabe des § 32 Abs. 2 und 3 Bundesnaturschutzgesetz erfüllt werden.

Die Verordnung sowie die Begründung sollen in enger Abstimmung mit dem Landkreis Wittmund sowie dem Nds. Forstamt Neuenburg erarbeitet werden.


Beschlussvorschlag:

Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen.

Die Verwaltung wird beauftragt einen Verordnungsentwurf sowie eine Begründung zu erarbeiten und das erforderliche Verfahren nach den Bestimmungen des Naturschutzrechts durchzuführen.


Finanzielle Auswirkungen: Ja Rahmen2 Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche Folgekosten

Finanzierung:

Eigenanteil objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

Erfolgte Veranschlagung: Ja, mit Nein

im Ergebnishaushalt Finanzhaushalt Produkt- bzw. Investitionsobjekt:

Vorlage ist in LiquidFriesland abgestimmt worden ja, mit folgendem Ergebnis:

Teilnehmer: Zustimmung Ablehnung Enthaltung Alternativvorschläge

Vorlage betrifft die demografische Entwicklung: ja nein

Falls ja, in welcher Art:

Vorlage bezieht sich auf


MEZ Nr.

HSP Nr.


Sachbearbeiter/in Fachbereichsleiter/in

Sichtvermerke:

Abteilungsleiter/in Kämmerei Landrat

Beratungsergebnis:

Einstimmig

Ja-Stimmen


Nein-Stimmen


Enthaltungen


Kenntnisnahme

Lt. Beschluss-vorschlag

Abweichender Beschluss



Anlage:


Abgrenzungsvorschlag