Betreff
Gewerbliche Sammlungen
Vorlage
0538/2014
Aktenzeichen
67.3
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Als gewerbliche Sammlung wird eine Sammlung von bestimmen Abfällen aus privaten Haushaltungen zum Zweck der Einnahmeerzielung bezeichnet. Träger der Sammlung sind in der Regel private Entsorgungsunternehmen. Diese konzentrieren ihre Tätigkeiten auf erlösbringende Wertstoffe (z.B. Altkleider oder Altmetall), um sie anschließend weiter zu vermarkten. Die daraus gewonnenen Erlöse kommen wiederum ausschließlich den privaten Sammlern zugute, während die Erlöse aus der kommunalen Wertsstoffsammlung (z.B. Altmetall im Zuge der Spermüllsammlung, Papiersammlung) in den Gebührenhaushalt fließen.

Mit Inkrafttreten des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) zum 01. Juni 2012 wurden gewerbliche aber auch gemeinnützige Sammler verpflichtet ihre Tätigkeit bei der zuständigen Behörde, der unteren Abfallbehörde des Landkreis Friesland, anzuzeigen. Dies hat mindestens 3 Monate vor der geplanten Aufnahme zu erfolgen.

Während dieses Zeitraums prüft die Behörde die Rechtmäßigkeit der angezeigten Sammlung nach verschiedenen Kriterien:

  • Ist die Anzeige vollständig,

  • stehen der Sammlung öffentliche Interessen gegenüber,

  • liegen bei Standflächen auf öffentlichen Plätzen Sondernutzungsgenehmigungen vor,

  • ist eine ordnungsgemäße und schadlose Verwertung der Abfälle im Sinne des KrWG gewährleistet,

  • müssen andere Behörden ggf. Gemeinden beteiligt werden usw.

Wenn die Prüfung zum Ergebnis kommt, dass keine Bedenken vorliegen, kann die Sammlung aufgenommen werden. Anderenfalls kann die Sammlung von Bedingungen abhängig gemacht oder befristet werden. Zudem ist die Erteilung unter Auflagen sowie die Untersagung der Sammlung möglich - dies jedoch als letzte Konsequenz.


Gewerbliche Sammlungen (Alttextiliensammlung) im Landkreis Friesland

Seit dieser gesetzlichen Neuregelung gingen bei der unteren Abfallbehörde des Landkreis Friesland bisher 47 Anzeigen ein. Ein Großteil der Sammler (ca. 71 %) konzentriert sich dabei auf die Alttextiliensammlung. Zurückzuführen ist dies hauptsächlich auf den rasanten Preisanstieg auf dem Altkleidermarkt. Mit einer Tonne Textilien können bis zu 450 Euro erwirtschaftet werden. Dies ist ein sehr lukratives Geschäft, dem sich immer mehr auch dubiose Firmen anschließen. Diese sammeln im Vergleich zu ihren seriösen Konkurrenten (in vielerlei Hinsicht) auf illegalem Wege.

Auch im im Landkreis Friesland sind illegale Alttextiliensammler präsent. Die untere Abfallbehörde ist bemüht, dem effektiv entgegenzuwirken durch z.B. Untersagungsverfügungen aufgrund unterlassener Anzeige nach KrWG, Aufklärung der Bevölkerung durch Presseartikel und Vor-Ort Besichtigungen, Zusammenarbeit mit den Ordnungsämtern, interkommunaler Erfahrungsaustausch usw.


Dennoch sind die Handlungsspielräume auch dort oftmals begrenzt. Dies liegt insbesondere an der ungenau definierten aber auch teils widersprüchlichen Rechtslage, die ein Vorankommen erschwert.


Vor dem Hintergrund den Landkreis Friesland auch zukünftig für illegale Sammler unattraktiv zu machen und den Bürger diesbezüglich aufzuklären, plant die untere Abfallbehörde eine Kooperation mit den gemeinnützigen Sammlern bzw. den karitativen Verbänden in Form eines „Gütesiegels“, dass als Aufkleber auf den jeweiligen Sammelbehälter angebracht werden soll.


Die Verwaltung wird zum Thema gewerbliche Sammlung in der Sitzung noch detaillierter ausführen und dabei schwerpunktmäßig auf das Thema Altkleider eingehen. Des Weiteren soll auf die erwähnte Kooperation näher eingegangen werden.


Beschlussvorschlag:

Die Ausführungen werden zustimmend zur Kenntnis genommen.


Finanzielle Auswirkungen: Ja Rahmen2 Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche Folgekosten

Finanzierung:

Eigenanteil objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

Erfolgte Veranschlagung: Ja, mit Nein

im Ergebnishaushalt Finanzhaushalt Produkt- bzw. Investitionsobjekt:

Vorlage ist in LiquidFriesland abgestimmt worden ja, mit folgendem Ergebnis:

Teilnehmer: Zustimmung Ablehnung Enthaltung Alternativvorschläge

Vorlage betrifft die demografische Entwicklung: ja nein

Falls ja, in welcher Art:

Vorlage bezieht sich auf


MEZ Nr.

HSP Nr.


Sachbearbeiter/in Fachbereichsleiter/in

Sichtvermerke:

Abteilungsleiter/in Kämmerei Landrat

Beratungsergebnis:

Einstimmig

Ja-Stimmen


Nein-Stimmen


Enthaltungen


Kenntnisnahme

Lt. Beschluss-vorschlag

Abweichender Beschluss



Anlagen:

-