Begründung:
1.
Das
Land Niedersachsen fördert den 2. Bauabschnitt der Investitionsmaßnahme
"Notaufnahme und Zentrale Funktionsdiagnostik“ des Nordwest-Krankenhauses
Sanderbusch ab 2013 nach § 9 Abs. 1 KHG i.V.m. § 6 Abs. 2 NKHG mit insgesamt
7.348.625 Mio. € (Gesamtsumme voraussichtlich förderungsfähige Gesamtkosten).
Die
mit den Fördermitteln finanzierten Anlagegüter sind zweckgebunden und für die
stationäre Krankenhausversorgung in Übereinstimmung mit dem jeweiligen
Krankenhausplan des Landes innerhalb eines Zeitraumes von 30 Jahren ab
Fertigstellung zu nutzen. Zur Sicherung des Rückforderungsanspruchs wegen
möglicher nicht zweckentsprechender Verwendung der Mittel ist zu Gunsten des
Landes Niedersachsen eine Grundschuld in Höhe des Förderbetrages einzutragen.
Die Eintragungen erfolgen Zug um Zug in Höhe der jeweils ausgezahlten
Förderbeträge.
Ende
2012 und im Jahr 2013 hat das Nds. Ministerium für Soziales, Frauen, Familie,
Gesundheit und Integration bereits zwei Teilzuschüsse (1,0 Mio und 2,0 Mio.
Euro) bewilligt und ausgezahlt.
Der
Kreistag hat der Betriebsleitung am 25.06.2013 eine „Globalermächtigung“ für
die Eintragung von Grundschulden in der Höhe von 7,0 Mio. Euro gegeben.
Grundschulden in Höhe von 3,0 Mio. Euro sind eingetragen worden.
Jetzt
ist dem Krankenhaus – unerwartet zügig – die gesamte dritte und voraussichtlich
letzte Förderungstranche in Höhe von 4,2 Mio. Euro zur Zahlung noch in 2014
angekündigt worden.
2.
Vor
der Auszahlung des Zuschusses ist – wie immer – eine Sicherheitsleistung in
Form einer weiteren Grundschuldeintragung zu bewirken. Die bisherige
Ermächtigung der Betriebsleitung von 7,0 Mio. Euro wird durch die angekündigte
Zahlung um 200.000 Euro überschritten. Der Kreistag hat die Gesamthöhe der
Eintragungen daher neu zu beschließen. Vorsorglich sollte die Ermächtigung auf
7,4 Mio. Euro ausgesprochen werden.
Die Betriebsleitung bittet darum, einen Beschluss entsprechend dem
Beschlussvorschlag zu fassen.
Die
Formulierungen und Wertersatzregelungen der Grundschulderklärung basieren auf
dem Formulierungsvorschlag des Ministeriums. Nach Kreistagsbeschluss wird die
Betriebsleitung die Eintragung der dritten Grundschuld in Höhe von 4,2 Mio.
Euro veranlassen.
Beschlussvorschlag:
1. Der
Eintragung von jederzeit fälligen Grundschulden auf dem Grundstück des
Nordwest-Krankenhauses Sanderbusch für die Förderung der Investitionsmaßnahme
„Notaufnahme und Zentrale Funktionsdignostik 2. Bauabschnitt“ in Höhe von insgesamt
bis zu 7.400.000 Euro, zu Gunsten des Landes Niedersachsen wird zugestimmt.
2. Neben den
bereits bestehenden Teil-Grundschulderklärungen in Höhe von insgesamt 3.000.000
Euro – wird eine weitere Grundschuld in Höhe von 4.200.000 Euro eingetragen.