Betreff
Anregungen, Warnhinweise auf die Anlagen zur stationären Verkehrsüberwachung
Vorlage
0564/2014
Art
Beschlussvorlage

Begründung:


Herr Klaus, Minden, regt mit seinem als Anlage beigefügten Schreiben die Aufstellung von „Radarwarntafeln“ an, um damit den Autofahrern, die unbeabsichtigt wegen der Gefällstrecke in Fahrtrichtung Jever (Landesstraße 813) zu hohe Geschwindigkeiten fahren, eine rechtzeitige Warnung auf die Verkehrsüberwachung mit den vorhandenen stationären Anlagen zukommen zu lassen.

Er bittet ausdrücklich darum, eine Entscheidung in den politischen Gremien des Landkreises Friesland zu diskutieren, so dass es sich hierbei um eine Anregung gem. § 34 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) handelt, für deren Behandlung nach den Regelungen der Hauptsatzung der Kreisausschuss zuständig ist.

Die Erforderlichkeit für die Überwachung der in dem betr. Bereich der L 813 (zwischen AS Jever-Zentrum zur B 210 und Ortseingang Jever) gefahrenen Geschwindigkeiten wurde ausführlich in der Sitzung des Ausschusses am 16.05.2012 (Vorlage 108/2012) dargestellt –neben der Unfallhäufungsstelle im Bereich der betr. Anschlussstelle waren die exorbitant hohen Geschwindigkeiten, die auch in das Stadtgebiet Jever hineingetragen werden, erschreckend, so dass dem Votum der Unfallkommission auf Einführung der stationären Verkehrsüberwachung gefolgt wurde. Der verkehrssicherheitliche Erfolg mit dem bemerkenswerten Rückgang der Geschwindigkeiten –einhergehend mit relativ niedrigen Fallzahlen- wurde ebenfalls ausführlich in diesem Gremium erläutert. Festzuhalten bleibt, dass die Anlagen somit in verkehrssicherheitlicher Sicht den erhofften Erfolg gebracht haben.

Die Warntafeln hätten im Ergebnis also keine verkehrssicherheitliche Bedeutung, hat sich der Nutzen –sprich die Senkung des Geschwindigkeitsniveaus- doch schon eingestellt. Desweiteren wäre zu beachten, dass es nicht nachvollziehbar wäre, nur auf eine der im Kreisgebiet Friesland installierten (z.Z. drei) Anlagen hinzuweisen, sondern konsequenterweise auf alle, und zwar jeweils auch in beide ggf. zu überwachenden Fahrtrichtungen. Folglich wären (im Zuge der B 437, Varel, kann aufgrund der Örtlichkeit nur in Fahrtrichtung Varel überwacht wären) vier bis fünf Tafeln aufzustellen.

Ungeachtet der Tatsache, dass der Landkreis bekanntlich im Zuge der Landesstraße 808 (Wiefels bis Carolinensiel) allgemein auf dortige mobile Standorte der Verkehrsüberwachung hinweist, erschließt sich die Sinnhaftigkeit der Warnschilder auf die im übrigen sehr auffälligen stationären Anlagen nicht, zumal im Rahmen vielfältiger Tätigkeiten –so z.B. einer Aktion im Sommer letzten Jahres- umfangreiche Bemühungen zur Lichtung des Schilderwaldes unternommen werden, der somit wieder „aufgeforstet“ würde.

Auch andernorts gibt es vereinzelt eine Diskussion um Warntafeln vor „Blitzern“: Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr betont zu dieser Thematik, dass derartige Warntafeln nicht mit amtlichen Verkehrszeichen, die somit nicht aufgestellt werden dürften, zur Verwechslung führen dürfen. Im übrigen wären derartige Schilder, die insbesondere an Bundes- und Landesstraßen von dort durchaus skeptisch beurteilt werden (ggf. scharfe Bremsmanöver), nur zulässig nach Zustimmung des jeweiligen Geschäftsbereiches der Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr.



Beschlussvorschlag:


Der Anregung, mit „Radarwarnschildern“ auf die Anlagen zur stationären Verkehrsüber­wachung hinzuweisen, wird nicht gefolgt.



Finanzielle Auswirkungen: Rahmen1 Ja (außerdem mittelbare Auswirkungen) Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche Folgekosten

Finanzierung:

Eigenanteil objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

Erfolgte Veranschlagung: Ja, mit Nein

im Ergebnishaushalt Finanzhaushalt Produkt- bzw. Investitionsobjekt:

Vorlage ist in LiquidFriesland abgestimmt worden ja, mit folgendem Ergebnis:

Teilnehmer: Zustimmung Ablehnung Enthaltung Alternativvorschläge

Vorlage betrifft die demografische Entwicklung: ja nein

Falls ja, in welcher Art:

Vorlage bezieht sich auf


MEZ Nr.

HSP Nr.


Sachbearbeiter/in Fachbereichsleiter/in

Sichtvermerke:

Abteilungsleiter/in Kämmerei Landrat

Beratungsergebnis:

Einstimmig

Ja-Stimmen


Nein-Stimmen


Enthaltungen


Kenntnisnahme

Lt. Beschluss-vorschlag

Abweichender Beschluss