Begründung:
Trotz gestiegener Einnahmen im Bereich der Grundsicherung und der Eingliederungshilfe wird das ursprünglich für das Haushaltsjahr 2014 eingeplante Budget des Fachbereichs 50 – Soziales und Senioren - nicht auskömmlich sein. Bereits in den laufenden Berichten zum Vollzug der Quartale des Haushaltsjahres 2014 und in den regelmäßigen Besprechungen der Abteilungs- und Fachbereichsleiter hat der Leiter des Fachbereichs 50 auf diese Entwicklung hingewiesen.
Die Ursachen dafür liegen in gekürzten Abschlagszahlungen des Landes im Rahmen des „Quotalen Systems“ und in erster Linie an den stark gestiegenen Ausgaben im Bereich des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG).
Im Bereich des AsylbLG ist die Zahl der leistungsberechtigten Personen sehr angestiegen. Sie betrug zum Stichtag 30. September 2012 insgesamt 212, stieg zum 30. September 2013 auf 348 Personen und beläuft sich aktuell auf 441 Leistungsberechtigte.
Eine Fallzahlensteigerung in dieser Größenordnung war für den FB 50 im Hinblick auf die damit im Zusammenhang stehenden Ausgaben nicht planbar. Insbesondere die zu leistende Krankenhilfe ist stark angestiegen.
Nach den derzeit vorliegenden Abrechnungen und den noch zu erwartenden Leistungen wird der ursprüngliche geplante Saldo im Budget des FB 50 (- 6.763.585 Euro) um 750.000 Euro auf insgesamt – 7.513.585 Euro steigen.
Es wird darauf hingewiesen, dass dieser überplanmäßige Aufwand ausschließlich zur Deckung von gesetzlichen Ausgabeverpflichtungen benötigt wird. Die Deckung erfolgt durch Mehrerträge im Bereich der allgemeinen Finanzwirtschaft. Die Verwaltung bittet um Genehmigung der überplanmäßigen Ausgabe.
Beschlussvorschlag:
Dem zu erwartenden überplanmäßigen Aufwand im Budget des Fachbereichs 50 in Höhe von 750.000,-- Euro wird zugestimmt.