Betreff
Neuwahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter bei dem Verwaltungsgericht Oldenburg, a) Benennung einer/eines Wahlbevollmächtigten und ihres/seines Vertreterin/Vertreters, b) Benennung einer Vertrauensperson und einer/eines Vertreterin/Vertreters für den Wahlausschuss
Vorlage
0589/2014
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Mit Schreiben vom 29. September 2014 hat der Präsident des Verwaltungsgerichts Oldenburg das Neuwahlverfahren für die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter eingeleitet; ihre Amtszeit endet am 30. Juni 2015.


zu a)

Im ersten Schritt des Verfahrens geht es darum, die Mitglieder der Versammlung der Wahlbevollmächtigten zu wählen. Gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 des Nds. Ausführungsgesetzes zur Verwaltungsgerichtsordnung wählt der Kreistag je 1 Mitglied und dessen Stellvertreter/in für diese Versammlung (gemäß Kreistagsbeschluss vom 17.03.2010 wurden seinerzeit Herr Günther Heußen, Schortens, als Mitglied, und Herr Peter Tischer, Varel, als sein Vertreter benannt).


Für das für 2015 anstehende Wahlverfahren wird der Kreistag um je einen Vorschlag zur Neubesetzung von Mitglied + Vertretung in der Wahlbevollmächtigtenversammlung gebeten.


zu b)

Nach Benennung der Wahlbevollmächtigten/Vertreter zu a) durch die Landkreise und kreisfreien Städte im Verwaltungsgerichtsbezirk Oldenburg wählt die Versammlung der Wahlbevollmächtigten aus ihrer Mitte eine/n Vorsitzende/n und deren/dessen Vertreter/in. Die/der Vorsitzende beruft die Versammlung ein; es erfolgt sodann die Wahl von 7 Vertrauensleuten und deren jeweiligen Vertreterinnen/Vertretern. Diese Vertrauensleute bilden – gemeinsam mit einem von der Landesregierung bestimmten Verwaltungsbeamten und dem Präsidenten des Verwaltungsgerichts Oldenburg – den Wahlausschuss zur Wahl der ehrenamtlichen Richter/innen.


Der Kreistag Friesland sollte daher 1 Vertrauensperson + Vertreter/in benennen; bei der durch sie erfolgenden Richterwahl könnten dann friesländische Interessen einfließen.


Folgende Kriterien sind zu b) zu beachten:

Gemäß § 26 Abs. 2 S. 3 der Verwaltungsgerichtsordnung muss die Vertrauensperson bzw. ihre Vertretung die Voraussetzungen zur Berufung als ehrenamtliche/r Richter/in gem. § 20 – 22 VwGO erfüllen. Dies sind:


- deutsche Staatsangehörigkeit

- das 25. Lebensjahr muss vollendet sein (keine Altersbegrenzung nach oben)

- Wohnsitz innerhalb des Gerichtsbezirks

- es dürfen keine Ausschlussgründe gemäß §§ 21 + 22 VwGO vorliegen

(wichtige Kriterien! - sh. dazu beigefügten Textauszug).


Zur Vertrauensperson darf z. B. NICHT berufen werden, wer aktiv im öffentlichen Dienst beschäftigt ist. - Ruhestandsbeamte kommen als Vorschlag somit in Betracht.


(Anm.: Per Kreisausschuss-Beschluss vom 7. April 2010 waren KTA Bernd Pauluschke auf Vorschlag der SPD/FDP-Gruppe als Vertrauensperson und Herr Peter Kaiser aus Jever auf Vorschlag der CDU-Fraktion als stellv. Vertrauensperson benannt worden.)


Der Kreistag wird unter Beachtung der vorstehenden Kriterien um Benennung einer Vertrauensperson und deren Vertreter/in gebeten.


Der Präsident des Verwaltungsgerichts Oldenburg bittet um Mitteilung der Vorschläge zu a) und b) möglichst noch in 2014, spätestens aber in den ersten Monaten des Jahres 2015. - Sobald die Versammlung der Wahlbevollmächtigten die 7 Vertrauensleute (+ Vertreter) – und damit das eigentliche Richter-Wahlgremium – gewählt hat, wird das Verfahren fortgesetzt. Die Verwaltung wird zu gegebener Zeit eine entsprechende Vorlage erarbeiten, wenn die Erstellung der Vorschlagsliste der ehrenamtlichen Richter/innen ansteht.









Beschlussvorschlag:

a) Der Benennung der/des vorzuschlagenden Wahlbevollmächtigten und ihres/seines Vertreterin/Vertreters wird zugestimmt.

b) Der Benennung der vorzuschlagenden Vertrauensperson und einer/eines Vertreterin/Vertreters für den Wahlausschuss wird zugestimmt.



Finanzielle Auswirkungen: Ja Rahmen2 Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche Folgekosten

Finanzierung:

Eigenanteil objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

Erfolgte Veranschlagung: Ja, mit Nein

im Ergebnishaushalt Finanzhaushalt Produkt- bzw. Investitionsobjekt:

Vorlage ist in LiquidFriesland abgestimmt worden ja, mit folgendem Ergebnis:

Teilnehmer: Zustimmung Ablehnung Enthaltung Alternativvorschläge

Vorlage betrifft die demografische Entwicklung: ja nein

Falls ja, in welcher Art:

Vorlage bezieht sich auf


MEZ Nr.

HSP Nr.


Rahmen21

Sachbearbeiter/in Fachbereichsleiter/in

Sichtvermerke:

Rahmen24

Abteilungsleiter/in Kämmerei Landrat

Beratungsergebnis:

Einstimmig

Ja-Stimmen


Nein-Stimmen


Enthaltungen


Kenntnisnahme

Lt. Beschluss-vorschlag

Abweichender Beschluss



Anlagen:

- Schreiben des Präsidenten des Verwaltungsgerichts OL vom 29.09.2014

- Auszug RdErl. MJ und MI vom 25.07.1996 / analog anzuwenden

- Auszug §§ 4 a und 5 Nds. AG zur VwGO

- Auszug §§ 19 – 22 VwGO (Ausschlusskriterien!)

- Schematische Darstellung des Richterwahlverfahrens