Betreff
NGA-Strukturplanung – Vorstellung der Ergebnisse und Grundsatzbeschluss zum Ausbau der Breitbanderschließung
Vorlage
0603/2014
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Ziel einer landkreisweiten NGA-Strukturplanung ist es dabei, die Voraussetzungen für die nächste Generation der Breitbandzugänge (Next Generation Access = NGA) mit Geschwindigkeit von 30 Mbit/s im Landkreis ermitteln, um möglichst allen Haushalten und Gewerbebetrieben ein Zugang zum wirklichen schnellen Internet zu ermöglichen.


Die wesentlichen Ergebnisse hierzu liegen nun vor und werden in der Sitzung durch das beauftragte Büro Seim&Partner vorgestellt. Insbesondere hat das Büro die Investitionskosten für eine flächendeckende Erschließung der Kabelverzweiger (FTTC), die Investitionskosten für einen eigenen Netzausbau zur Umsetzung der FTTC-Erschließung (siehe Anlage 1) sowie die Kosten der Anbindung der Gewerbebetriebe in den Gewerbegebieten mit Glasfaserkabeln (FTTB) ermittelt. Diese sind aufgegliedert nach Stadt bzw. Gemeinde in der folgenden Aufstellung dargestellt:


Tabelle 1: Kosten FTTC-Ausbau:

 

Kabelver-zweiger

Kosten Anbindung Kabelverzweiger

Kosten Lückenschlüsse zwischen Teilnetzen

Summe der Maßnahmen

Landkreis Gesamt

61

4.327.505,59 €

3.268.745,56 €

7.596.251,15 €

Bockhorn

9

402.532,67 €

128.036,79 €

530.569,46 €

Jever

2

113.980,86 €

- €

113.980,86 €

Sande

3

78.571,07 €

570.693,49 €

649.264,56 €

Schortens

10

721.219,09 €

641.003,87 €

1.362.222,96 €

Varel

15

897.095,90 €

704.061,38 €

1.601.157,28 €

Wangerland

9

1.319.988,60 €

780.629,49 €

2.100.618,08 €

Wangerooge

3

299.139,61 €

- €

299.139,61 €

Zetel

10

494.977,79 €

444.320,54 €

939.298,33 €


Tabelle 2: Kosten FTTB-Ausbau Gewerbegebiete

Landkreis Gesamt

155

1.799.348,72 €

Bockhorn

30

389.589,19 €

Jever

33

295.303,48 €

Sande

6

110.178,14 €€

Schortens

25

279.268,17 €

Varel

31

303.353,57 €

Wangerland

22

103.237,94 €

Wangerooge

0

Zetel

8

318.418,24 €


Der Ausbau kann generell nur in den Bereichen erfolgen, für die die Telekommunikationsunternehmen (TK-Unternehmen) keine Ausbauabsichten angekündigt haben. Diese Absichten wurden im Rahmen des Markterkundungsverfahrens von den Unternehmen abgefragt und sind rechtlich jedoch für die Unternehmen nicht verpflichtend. Bei der Ermittlung der Kosten wurde zudem angenommen, dass die zu erschließenden KVZ´s durch ein eigenes Netz angeschlossen werden müssen und die vorhandenen Lichtwellenleiter-Trassen (LWL-Trassen) der TK-Unternehmen nicht berücksichtigt worden sind. Hintergrund dafür ist, dass zum einen so eine idealtypische Planung i. S. der oberen Kostengrenze erreicht werden konnte und zum zweiten auf das LWL-Netz der TK-Unternehmen kein Zugriffsrecht besteht.


Die in den Tabellen dargestellten Summen sind somit als obere Investitionssumme zu werten. Zur Umsetzung der Investitionen sind jedoch unterschiedliche Geschäftsmodelle möglich, die sich innerhalb des Rahmens aus bekannter Förderung von Wirtschaftlichkeitslücken bis hin zur Gründung von eigenen Netzgesellschaften in unterschiedlichsten Konstellationen bewegen. Dabei ist die Entscheidung für ein Modell immer auch von der zur Verfügung stehenden Förderkulisse abhängig, die aktuell jedoch auf den unterschiedlichen Ebenen (EU, Bund, Land) nicht verlässlich ist und voraussichtlich erst zu Mitte nächsten Jahres konkretisiert werden wird. Erst dann sind auch mögliche weitere Reduzierungen der erforderlichen Investitionen zu berechnen.


Ein tatsächlich für den Landkreis Friesland am besten geeignetes Geschäftsmodell kann entsprechend noch nicht präsentiert werden. Die nun vorliegenden Ergebnisse bieten aber die Grundlage, diese Modelle auf Basis von Szenarien in Abhängigkeit von Fördermöglichkeiten, Ausbautechniken und –prioritäten, zu ermitteln. So können die nun angestoßenen Planungen zielgerichtet fortgeführt und bei Vorliegen eines konkreten Förderrahmens umgesetzt werden. Die entsprechenden Planungskosten wurden im Haushalt 2015 bereits in Höhe von 50.000 EUR eingestellt.


Beschlussvorschlag:

  1. Die Umsetzungsplanung zum NGA-Breitbandausbau wird weiter voran getrieben und sind in den Haushaltsplanungen für das Jahr 2015 mit 50.000 EUR zu berücksichtigen.


  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die möglichen Geschäftsmodelle unter der Berücksichtigung der Fördermöglichkeiten weiter zu konkretisieren und einen entsprechenden Ausbauplan im ersten Halbjahr Jahr 2015 vorzulegen.


Finanzielle Auswirkungen: Rahmen1 Ja Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche Folgekosten

Finanzierung:

Eigenanteil objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

Rahmen13

Erfolgte Veranschlagung: Rahmen3 Ja, mit Rahmen7 Nein

im Rahmen5 Ergebnishaushalt Finanzhaushalt Produkt- bzw. Investitionsobjekt:Rahmen8

Vorlage ist in LiquidFriesland abgestimmt worden ja, mit folgendem Ergebnis:

Teilnehmer: Zustimmung Ablehnung Enthaltung Alternativvorschläge

Vorlage betrifft die demografische Entwicklung: ja Rahmen32 nein

Falls ja, in welcher Art:

Vorlage bezieht sich auf


MEZ Nr. Rahmen30

HSP Nr. Rahmen31


Rahmen21

Sachbearbeiter Fachbereichsleiter

Sichtvermerke:

Rahmen24

Abteilungsleiter/in Kämmerei Landrat

Beratungsergebnis:

Einstimmig

Ja-Stimmen


Nein-Stimmen


Enthaltungen


Kenntnisnahme

Lt. Beschluss-vorschlag

Abweichender Beschluss



Anlage:

- Karte Netzplanung zur Erschließung weißer NGA-Flecken