Betreff
Dienstanweisung für die Finanzwirtschaft des Landkreises Friesland ab 1. Januar 2015
Vorlage
0624/2015
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Die „Dienstanweisung des Landkreises Friesland für die Finanzwirtschaft“ wurde überarbeitet. Inhaltlich geht es um folgende drei wesentliche Änderungen/Ergänzungen::


1.

Begriffliche Anpassungen wegen des Wegfalls der Niedersächsischen Gemeinde-ordnung (NGO) und der Niedersächsischen Landkreisordnung (NLO). Die in der bisherigen Dienstanweisung noch enthaltenen alten Gesetzesbezeichnungen wurden umbenannt.

 

2. 

Im vierten Abschnitt der Dienstanweisung (lfd. Nr. 21) werden die Verfahrensweisen zur Behandlung von Kleinbeträgen geregelt. Bislang nicht formell geregelt war dabei, wie mit zu viel eingezahlten Geld(klein)beträgen auf Konten des Landkreises Friesland umgegangen wird. Nach Rücksprache mit dem Rechnungsprüfungsamt und einer Entscheidung des Verwaltungsvorstandes vom 21.7.2014 wurde vorläufig festgelegt, dass in analoger Anwendung der haushaltsrechtlichen Regelungen des Landes Niedersachsen folgende Ergänzung der Dienstanweisung vorgenommen werden soll:

21.8. Leistung von Auszahlungen

Für Auszahlungen, die die Kasse von sich aus zu veranlassen hat (z.B. Rückzahlungen, Überzahlungen), gilt die Kleinbetragsgrenze von weniger als 3 EUR. Beträge von weniger als 3 EUR sind nur dann zur Auszahlung anzuordnen, wenn die oder der Empfangsberechtigte die Auszahlung ausdrücklich verlangt.“

 

3.

Wie im Prüfungsbericht des Landesrechnungshofes angeregt (letzter Prüfungspunkt) wurde in die vorliegende Fassung der Dienstanweisung folgender zusätzlicher Punkt "19.9" aufgenommen: 

"Das Rechnungsprüfungsamt hat unregelmäßig, aber mindestens einmal jährlich, die Kreiskasse unvermutet zu prüfen. Die Unterlagen sind mit einem entsprechen-den Prüfungsvermerk zu versehen. Ablichtungen des Prüfvermerks sind dem Dienststellenleiter und der Kämmerei zuzuleiten."

 

Die Verwaltung bittet um Kenntnisnahme und Zustimmung.

 





Beschlussvorschlag:

Der „Dienstanweisung für die Finanzwirtschaft des Landkreises Friesland“ - Stand 1. Januar 2015 – wird zugestimmt.


Finanzielle Auswirkungen: Ja Rahmen2 Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche Folgekosten

Finanzierung:

Eigenanteil objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

Erfolgte Veranschlagung: Ja, mit Nein

im Ergebnishaushalt Finanzhaushalt Produkt- bzw. Investitionsobjekt:

Vorlage ist in LiquidFriesland abgestimmt worden ja, mit folgendem Ergebnis:

Teilnehmer: Zustimmung Ablehnung Enthaltung Alternativvorschläge

Vorlage betrifft die demografische Entwicklung: ja nein

Falls ja, in welcher Art:

Vorlage bezieht sich auf


MEZ Nr.

HSP Nr.


Rahmen21

Sachbearbeiter Fachbereichsleiter/in

Sichtvermerke:

Rahmen24

Abteilungsleiter/in Kämmerei Landrat

Beratungsergebnis:

Einstimmig

Ja-Stimmen


Nein-Stimmen


Enthaltungen


Kenntnisnahme

Lt. Beschluss-vorschlag

Abweichender Beschluss



Anlagen:

Dienstanweisung – Stand 01.01.2015 -