Betreff
Landwirtschaftlicher Grundstücksverkehr, Wahl der Vertreter der Landwirtschaft
Vorlage
0628/2015
Aktenzeichen
67.2
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Der Grundstücksverkehrsausschuss nimmt nach § 41 Abs. 1 des Gesetzes über die Landwirtschaftskammern (LwKG) die Aufgaben der zuständigen Behörde nach dem Landpachtverkehrsgesetz und dem Grundstücksverkehrsgesetz wahr.


Der Grundstücksverkehrsausschuss ist kein Ausschuss des Kreistages; er entscheidet abschließend und ausschließlich nach landwirtschaftlichen Gesichtspunkten. Der Kreistag hat auf seine Entscheidungen keinen Einfluss.


Dem Grundstücksverkehrsausschuss gehören nach § 41 Abs. 2 LwKG neben den beiden vom Kreistag gewählten Mitgliedern, die zum Kreistag wählbar sein müssen,

weitere drei vom Kreistag auf Vorschlag der Landwirtschaftskammer gewählte Personen an, die nach § 38 Abs. 1 LwKG der Kammerversammlung angehören oder die zur Kammerversammlung wahlberechtigt sein müssen (Kammervertreter).


Von den Kammervertretern wiederum müssen zwei Vertreter der Wahlgruppe 1 nach

§ 7 LwKG (Eigentümer, Pächter, leitende Angestellte oder die Ehepartner dieses Personenkreises) und ein Vertreter der Wahlgruppe 2 nach § 7 LwKG (hauptberufliche Arbeitnehmer oder deren Ehepartner) angehören.


Die Mitglieder des Grundstücksverkehrsausschusses müssen aufgrund ihrer Kenntnisse und ihrer Lebenserfahrung geeignet sein, die Auswirkungen der dem Grundstücks-verkehrsausschuss vorzulegenden Rechtsgeschäfte auf die landwirtschaftliche Struktur zu beurteilen (§ 41 Abs. 2 S.2 LwKG).


Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen hat vorgeschlagen, die folgenden, der neu gewählten Kammerversammlung angehörenden Personen in den Grundstücks-verkehrsausschuss des Landkreises Friesland zu wählen:


aus der Wahlgruppe 1:
Hartmut Seetzen, Neuenwege, Oldenburger Str. 25, 26316 Varel,
Aike Brahms, Horum, Störtebeker Str. 38, 26434 Wangerland,

aus der Wahlgruppe 2:
Nils Hasselhorn, Alter Mühlenweg 25, 26419 Schortens.

Die Verwaltung empfiehlt, dem Kreistag die von der Landwirtschaftskammer als Kammervertreter benannten Personen zur Wahl in den Grundstücksverkehrsausschuss des Landkreises Friesland vorzuschlagen.


Beschlussvorschlag:

Dem Vorschlag der Landwirtschaftskammer Niedersachsen, die Herren

Hartmut Seetzen, Neuenwege, Oldenburger Str. 25, 26316 Varel,

Aike Brahms, Horum, Störtebeker Str. 38, 26434 Wangerland, und

Nils Hasselhorn, Alter Mühlenweg 25, 26419 Schortens

dem Kreistag zur Wahl als Vertreter der Landwirtschaft für den Grundstücksverkehrs-ausschuss des Landkreises Friesland vorzuschlagen, wird zugestimmt.


Finanzielle Auswirkungen: Ja Rahmen2 Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche Folgekosten

Finanzierung:

Eigenanteil objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

Erfolgte Veranschlagung: Ja, mit Nein

im Ergebnishaushalt Finanzhaushalt Produkt- bzw. Investitionsobjekt:

Vorlage ist in LiquidFriesland abgestimmt worden ja, mit folgendem Ergebnis:

Teilnehmer: Zustimmung Ablehnung Enthaltung Alternativvorschläge

Vorlage betrifft die demografische Entwicklung: ja Rahmen32 nein

Falls ja, in welcher Art:

Vorlage bezieht sich auf


MEZ Nr.

HSP Nr.


Rahmen25

Sachbearbeiter/in Fachbereichsleiter/in

Sichtvermerke:

Abteilungsleiter/in Kämmerei Landrat

Beratungsergebnis:

Einstimmig

Ja-Stimmen


Nein-Stimmen


Enthaltungen


Kenntnisnahme

Lt. Beschluss-vorschlag

Abweichender Beschluss