Begründung:
In der Vorlage zum Stellenplan 2015 wurde darauf hingewiesen, dass die Ausländerbehörde um eine personelle Verstärkung gebeten hatte. Diese wurde aber für das Jahr 2015 nicht aufgenommen, da zunächst versucht werden sollte, durch organisatorische Veränderungen den erhöhten Arbeitsaufwand zu bewältigen. Diese Veränderungen reichen leider nicht aus.
Der Arbeitsaufwand in der Ausländerbehörde hat sich in den letzten Wochen noch einmal deutlich erhöht. Dies liegt u. a. daran, dass sich die Flüchtlingssituation im Landkreis Friesland nochmals verschärft hat. Neben den bereits in 2014 zugewiesenen 300 Personen müssen weitere 415 Personen aufgenommen werden. Hinzu kommen unkontrollierte Zugänge wie Asylfolgeantragsteller aus dem Ausland und illegal einreisende Flüchtlinge, die zwar keinen Asylantrag stellen aber dennoch im Landkreis verbleiben. Zudem sind kurzfristig Gesetzesänderungen im Aufenthaltsrecht in Kraft getreten, die z. B. eine Neuausstellung von Aufenthaltspapieren für Asylbewerber und geduldete Flüchtlinge erforderlich machen.
Ein Ende der Flüchtlingswelle ist nicht abzusehen. Voraussichtlich wird in wenigen Wochen der historische Höchststand der Ausländerzahlen aus dem Jahre 1993 von 3500 Ausländern im Landkreis noch übertroffen.
Die einzige Kraft im Front Office kann die anfallenden Aufgaben wie Aufnahme biometrischer Daten, Ausfertigung von Aufenthaltsgestattungen und Duldungen, Aushändigung von elektronischen Aufenthaltstiteln etc. nicht mehr alleine bewältigen. Zudem ist trotz eines Terminvergabesystems der Publikumsverkehr stark angestiegen. Ist diese Kraft nicht im Dienst bzw. in Varel beim Sprechtag, müssen die Sachbearbeiter/innen die Vertretung übernehmen. Es kommt daher bereits jetzt zu nicht mehr hinnehmbaren Verzögerungen in der Vorgangsbearbeitung.
Ausländerrechtliche Entscheidungen wirken sich gerade bei stark ansteigenden Flüchtlingszahlen massiv auf den Sozialetat des Landkreises aus. Nur eine gut aufgestellte Ausländerbehörde ist in der Lage, dem enormen Zuwanderungsdruck Stand zu halten und ungerechtfertigte Zuzüge von Leistungsempfängern abzuwehren bzw. zeitnah aufenthaltsbeendende Maßnahmen durchzuführen.
Es ist beabsichtigt, im Sommer einen seine Ausbildung beendenden Auszubildenden in der Ausländerbehörde zu beschäftigen. Er wird bereits jetzt dort eingesetzt.
Kosten (19.711,64 €) sind hierfür im Haushalt 2015 nicht eingeplant Aufgrund geringerer Personalkosten (27.934,30 € statt Plan: 48.012,19 € - Einsparung: 20.077,29 €) durch die verzögerte Wiederbesetzung einer Stelle in der Bußgeldstelle entstehen im Haushaltsjahr 2015 in der Summe keine Mehrkosten. Eine Stelle steht in sofern zur Verfügung, dass ausnahmsweise 2 Teilzeitkräfte auf einer Stelle geführt werden. Mit dem Stellenplan 2016 wird eine weitere Stelle nach Entgeltgruppe 5 TVöD eingerichtet.
Beschlussvorschlag:
Der Stellenplan für das Jahr 2016 ist für die Ausländerbehörde um eine Stelle nach Entgeltgruppe 5 TVöD zu ergänzen. Die Verwaltung wird ermächtigt, bereits im Haushaltsjahr 2015 eine/n Verwaltungsfachangestellte/n nach Entgeltgruppe 5 TVöD einzustellen.