Begründung:


1.

In der Sitzung des Ausschusses für Schule, Sport und Kultur am 09.02.2015 wurde über die Entwicklung eines Gesamtkonzeptes für Förderschulen im Landkreis Friesland berichtet, siehe Vorlage Nr. 0642/2015 vom 05.02.2015.


Die Ausführungen zum Zwischenstand der Entwicklung wurden zur Kenntnis genommen. Es wurde darauf hingewiesen, dass eine weitere konzeptionelle Facharbeit erst nach Vorliegen eines neuerlichen Gesetzentwurfes möglich sei, da derzeit zu viele Unklarheiten bezüglich der gesetzlichen Ausgestaltung bestehen würden.


Nach dem aktuellen Stand des Gesetzgebungsverfahrens soll der Förderschwerpunkt „Sprache“ Bestandsschutz genießen, mithin kann er auch zukünftig im Landkreis Friesland angeboten werden, zurzeit ist dieser Förderschwerpunkt in die Grundschule Jungfernbusch in Schortens integriert.


Die Regionalstellen für schulische Inklusion sind weiterhin vorgesehen, die konkrete Ausgestaltung bleibt einer untergesetzlichen Regelung vorbehalten.


2.

Der Vorlage Nr. 0502/2014 vom 01.07.2014 ist zu entnehmen, dass die Pestalozzischule Varel einen Antrag auf Errichtung eines zusätzlichen Förderschwerpunktes „geistige Entwicklung“ gestellt hat, über den Antrag wurde wegen der Entwicklung eines Gesamtkonzeptes für Förderschulen im Landkreis Friesland bisher nicht entschieden.


Zwischenzeitlich hat die Friedrich-Schlosser-Schule mit Schreiben vom 20.02.2015 den Antrag auf Errichtung eines weiteren Förderschwerpunktes „körperliche und motorische Entwicklung“ gestellt, siehe Anlage 1.


Ferner hat die Gesamtkonferenz der Pestalozzischule Varel in ihrer Sitzung am 02.03.2015 beschlossen, ihr schulisches Angebot um die Förderschwerpunkte „körperliche und motorische Entwicklung“ und „emotionale und soziale Entwicklung“ zu erweitern, siehe Anlage 2; eine konkrete Antragstellung der Pestalozzischule Varel an den Schulträger steht noch aus.


Die genannten Anträge wurden zwischen den Förderschulen des Landkreises Friesland, dem Schulträger und Vertretern der Niedersächsischen Landesschulbehörde erörtert.


Um die gestellten Anträge ordnungsgemäß prüfen zu können, sind die Schulen aufzufordern, geeignete pädagogische Konzepte zur Realisierung der zusätzlichen Förderschwerpunkte vorzulegen.


Sollten diese vorliegen, ist das Bedürfnis auf Errichtung von zusätzlichen Förderschwerpunkten unter Berücksichtigung der wahrscheinlichen Schülerzahlen zu prüfen, ferner die organisatorischen, personellen und sächlichen Voraussetzungen.


3.

Angaben für Schülerzahlen


3.1

Der Anlage 3 ist die Entwicklung der Schülerzahlen des Förderschwerpunktes „Geistige Entwicklung“ an der Friedrich-Schlosser-Schule zu entnehmen.


3.2

Die Anlage 4 weist die Anzahl der Unterstützungsbedarfe im Landkreis Friesland für die Förderschwerpunkte „geistige Entwicklung“, „körperliche und motorische Entwicklung“ und „emotionale und soziale Entwicklung“ aus.


3.3

Des Weiteren wird auf folgende Schülerzahlen hingewiesen:



Schülerzahlen an der Tagesbildungsstätte Seghorn, Stadt Varel


Die TBS ist eine staatlich anerkannte Ersatzschule, Träger ist die GPS.

40 Plätze stehen zur Verfügung, 37 sind belegt, davon 25 aus Friesland, 12 kommen von außerhalb des Landkreises.



Schülerzahlen an der von-Aldenburg-Schule, Stadt Varel


Sie ist eine staatlich anerkannte Ersatzschule, Träger ist das Waisenstift Varel.

56 Schülerinnen und Schüler besuchen die Schule, davon vier aus Friesland.



Carlo-Collodi-Schule Collstede, Stadt Westerstede

Sie ist eine staatlich anerkannte Ersatzschule.

130 Schülerinnen und Schüler besuchen die Schule, davon 25 aus Friesland.



Pestalozzischule Varel

115 Schülerinnen und Schüler besuchen zurzeit die Schule.



Heinz-Neukäter-Schule

82 Schülerinnen und Schüler besuchen die Schule, zuzüglich 38 Klinikschüler + ca. 180 Schüler im mobilen Dienst



Friedrich-Schlosser-Schule

245 Schülerinnen/Schüler besuchen die Schule, 142 den Förderschwerpunkt Lernen, 102 den Förderschwerpunkt geistige Entwicklung



Beschlussvorschlag:


1.

Die Pestalozzischule Varel und die Friedrich-Schlosser-Schule werden unter Berücksichtigung ihrer gestellten Anträge auf Errichtung von zusätzlichen Förderschwerpunkten ersucht, geeignete pädagogische Konzepte vorzulegen.


2.

Sonach ist in dem Arbeitskreis „Erstellung eines Förderschulkonzeptes“ das Bedürfnis auf Errichtung von zusätzlichen Förderschwerpunkten unter Berücksichtigung der wahrscheinlichen Schülerzahlen zu prüfen, ferner die organisatorischen, personellen und sächlichen Voraussetzungen.




ACHTUNG:


Der Beschlussvorschlag hat sich in der Sitzung am 23.03.2015 geändert.

Siehe Niederschrift TOP 4.2.2


Finanzielle Auswirkungen: Ja Rahmen2 Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche Folgekosten

Finanzierung:

Eigenanteil objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

Erfolgte Veranschlagung: Ja, mit Rahmen4 Nein

im Ergebnishaushalt Finanzhaushalt Produkt- bzw. Investitionsobjekt:

Vorlage ist in LiquidFriesland abgestimmt worden ja, mit folgendem Ergebnis:

Teilnehmer: Zustimmung Ablehnung Enthaltung Alternativvorschläge

Vorlage betrifft die demografische Entwicklung: ja Rahmen32 nein

Falls ja, in welcher Art:

Vorlage bezieht sich auf


MEZ Nr. Rahmen30

HSP Nr. Rahmen31


Rahmen25

Sachbearbeiter/in stellv. Fachbereichsleiter

Sichtvermerke:

Rahmen22 Rahmen24

Abteilungsleiter/in Kämmerei Landrat

Beratungsergebnis:

Einstimmig

Ja-Stimmen


Nein-Stimmen


Enthaltungen


Kenntnisnahme

Lt. Beschluss-vorschlag

Abweichender Beschluss