Begründung:
Sachstandsbericht zur Aufarbeitung des Ölunfalls IVG vom 17. November 2013
Seitens der IVG wurden fristgerecht die angeordneten Gutachten und Sachverständigenberichte Mitte Februar 2015 vorgelegt. Die im Verfahren beteiligten Fachbehörden der Landkreise und des Landes erhielten diese Unterlagen zur Prüfung. Als Rücklauftermin setzte die Kreisverwaltung in Abstimmung mit dem Landkreis Wittmund den 31.03.2015 fest.
Auf Grundlage der eingegangenen Stellungnahmen fand am 13. April 2015 zunächst ein Abstimmungsgespräch zwischen den Behörden statt. Im Anschluss wurde die IVG mit den Ergebnissen konfrontiert. Ziel war es, der IVG einen abgestimmten Monitoring- bzw. Sanierungsplan für die behördliche Anordnung vorzustellen.
Zur Darstellung der Problemlage wird Herr Prof. Dr. Pott als Hauptgutachter im Umweltausschuss vortragen. Die Verwaltung trägt zu den erforderlichen Monitoring- bzw. Sanierungsmaßnahmen vor und erläutert das weitere behördliche Vorgehen.
Beschlussvorschlag:
Der Sachstandsbericht zur Aufarbeitung des Ölunfalls IVG vom 17. November 2013 wird zur Kenntnis genommen.