Begründung:
Der 1. Landschaftsrahmenplan für den Landkreis Friesland ist 1996 vom Landkreis herausgegeben worden. Erarbeitet wurde er von einem beauftragten Planungsbüro.
Gemäß § 10 des Bundesnaturschutzgesetzes in Verbindung mit § 30 des Nds. Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz ist es Aufgabe der unteren Naturschutzbehörden einen Landschaftsrahmenplan aufzustellen und fortzuschreiben.
Der Landschaftsrahmenplan von 1996 bedurfte einer Aktualisierung und einer Überarbeitung. Die Gründe liegen insbesondere in der Grundlagenerfassung, die durch die Veränderungen, insbesondere im Bereich von Flora und Fauna, notwendig ist. Darüber hinaus soll der Landschaftsrahmenplan in seiner fortgeschriebenen Fassung auch als eine notwendige Grundlage für die Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms für den Landkreis Friesland dienen.
Der Ausschuss für Umwelt, Abfall und Landwirtschaft hat sich auf seiner Sitzung am 24.02.2011 mit der Thematik befasst. Es wurde beschlossen, die Fortschreibung des Landschaftsrahmenplans für den Landkreis Friesland zu vergeben. Der Ausschuss ist regelmäßig über den Stand der Fortschreibung zu informieren. Der Kreisausschuss hat in seiner Sitzung am 02.03.2011 einen gleichlautenden Beschluss gefasst.
Voraussichtlich wird die Fortschreibung des Landschaftsrahmenplans ein Kostenvolumen von 325.000,-- € umfassen.
Die Fortschreibung des Landschaftsrahmenplans ist in 3Arbeitspaketen mit den Leistungen
Biotoptypenkartierung,
geschützte Biotope,
Überprüfung der vorliegenden Wallheckenkartierung,
sonstige Daten zu Biotoptypen und Vegetation,
Erstellung eines Fachbeitrags Biotoptypen und Vegetation,
Recherche, Auswertung u. Darstellung von Brut- u. Rastvogelgebieten,
Geländekartierung von Brutögeln in ausgewählten Gebieten,
Geländekartierung von Gastvögeln in ausgewählten Gebieten,
Fachbeitrag Brut- u. Gastvögel,
Erfassung u. Bewertung des Landschaftsbilds,
Fachbeitrag Landschaftsbild,
Recherche u. Auswertung relevanter Unterlagen zu Boden, Wasser. Klima, Luft (abiotische Faktoren),
Darstellung und Bewertung abiotische Faktoren
Fachbeitrag abiotische Faktoren,
Recherche und Darstellung sämtliche Schutzgebiete und Kompensationsmaßnahmen und
Fortschreibung des Landschaftsrahmenplans mit Erstellung des Vorentwurfs.
an die Arbeitsgemeinschaft Gerlind von der Mühlen / Dr. Katharina Dietrich, Wilhelmshaven, vergeben worden. Die Details sind in Werkverträgen geregelt worden.
Alle Arbeitsleistungen auf der Grundlage der Verträge sind inzwischen abgeschlossen worden.
Damit sind die Leistungen der Werkverträge bis auf die Erarbeitung des Entwurfs, d.h. der endgültigen Fassung, erbracht.
Kosten:
-
Leistungen
Aufwand
Biotoptypenkartierung
49.884,80 €
Fachbeitrag Biotoptypen u. Vegetation
19.611,20 €
Erfassung gesetzl. Gesch. Biotope
25.585,00 €
Wallheckenkartierung
18.516,40 €
Erfassung ergänzender Informationen
980,56 €
Rast- und Brutvogelkartierung
76.793,08 €
Landschaftsbilderfassung u. -bewertung
15.688,96 €
Abiotische Faktoren
24.514,00 €
Erfassung vorh. Schutzgebiete u. Kompensation
4.902,80 €
Erstellung Vorentwurf u. Entwurf
99.281,87 €
Sonstiges
2.990,00 €
Summe
338.748,67 €
Die Mitarbeiter des Büros werden den Vorentwurf des fortgeschriebenen Landschaftsrahmenplans für den Landkreis Friesland im Detail vorstellen.
Der Vorentwurf wird anschließend mit den Gemeinden, den betroffenen öffentlichen Stellen sowie der Fachbehörde für Naturschutz besprochen und nach Einarbeitung aller fachlich und sachlich notwendigen Änderungen und Ergänzungen zur Kenntnisnahme vorzulegen. Damit ist dann die Bearbeitung der Fortschreibung des Landschaftsrahmenplans für den Landkreis Friesland abgeschlossen.
Beschlussvorschlag:
Die Ausführungen und der Vorentwurf des fortgeschriebenen Landschaftsrahmenplans für den Landkreis Friesland werden zustimmend zur Kenntnis genommen.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Vorentwurf mit den Gemeinden, den betroffenen öffentlichen Stellen sowie der Fachbehörde für Naturschutz zu besprechen und nach Einarbeitung aller fachlich und sachlich notwendigen Änderungen, Anregungen und Ergänzungen den Entwurf den zuständigen Gremien zur Beschlussfassung vorzulegen.