Betreff
Fortschreibung des Landschaftsrahmenplans für den Landkreis Friesland
Vorlage
0691/2015
Aktenzeichen
67.1
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Der 1. Landschaftsrahmenplan für den Landkreis Friesland ist 1996 vom Landkreis herausgegeben worden. Erarbeitet wurde er von einem beauftragten Planungsbüro.


Gemäß § 10 des Bundesnaturschutzgesetzes in Verbindung mit § 30 des Nds. Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz ist es Aufgabe der unteren Naturschutzbehörden einen Landschaftsrahmenplan aufzustellen und fortzuschreiben.


Der Landschaftsrahmenplan von 1996 bedurfte einer Aktualisierung und einer Überarbeitung. Die Gründe liegen insbesondere in der Grundlagenerfassung, die durch die Veränderungen, insbesondere im Bereich von Flora und Fauna, notwendig ist. Darüber hinaus soll der Landschaftsrahmenplan in seiner fortgeschriebenen Fassung auch als eine notwendige Grundlage für die Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms für den Landkreis Friesland dienen.


Der Ausschuss für Umwelt, Abfall und Landwirtschaft hat sich auf seiner Sitzung am 24.02.2011 mit der Thematik befasst. Es wurde beschlossen, die Fortschreibung des Landschaftsrahmenplans für den Landkreis Friesland zu vergeben. Der Ausschuss ist regelmäßig über den Stand der Fortschreibung zu informieren. Der Kreisausschuss hat in seiner Sitzung am 02.03.2011 einen gleichlautenden Beschluss gefasst.


Voraussichtlich wird die Fortschreibung des Landschaftsrahmenplans ein Kostenvolumen von 325.000,-- € umfassen.


Die Fortschreibung des Landschaftsrahmenplans ist in 3Arbeitspaketen mit den Leistungen

  • Biotoptypenkartierung,

  • geschützte Biotope,

  • Überprüfung der vorliegenden Wallheckenkartierung,

  • sonstige Daten zu Biotoptypen und Vegetation,

  • Erstellung eines Fachbeitrags Biotoptypen und Vegetation,

  • Recherche, Auswertung u. Darstellung von Brut- u. Rastvogelgebieten,

  • Geländekartierung von Brutögeln in ausgewählten Gebieten,

  • Geländekartierung von Gastvögeln in ausgewählten Gebieten,

  • Fachbeitrag Brut- u. Gastvögel,

  • Erfassung u. Bewertung des Landschaftsbilds,

  • Fachbeitrag Landschaftsbild,

  • Recherche u. Auswertung relevanter Unterlagen zu Boden, Wasser. Klima, Luft (abiotische Faktoren),

  • Darstellung und Bewertung abiotische Faktoren

  • Fachbeitrag abiotische Faktoren,

  • Recherche und Darstellung sämtliche Schutzgebiete und Kompensationsmaßnahmen und

  • Fortschreibung des Landschaftsrahmenplans mit Erstellung des Vorentwurfs.

an die Arbeitsgemeinschaft Gerlind von der Mühlen / Dr. Katharina Dietrich, Wilhelmshaven, vergeben worden. Die Details sind in Werkverträgen geregelt worden.


Alle Arbeitsleistungen auf der Grundlage der Verträge sind inzwischen abgeschlossen worden.


Damit sind die Leistungen der Werkverträge bis auf die Erarbeitung des Entwurfs, d.h. der endgültigen Fassung, erbracht.



Kosten:


Leistungen

Aufwand

Biotoptypenkartierung

49.884,80 €

Fachbeitrag Biotoptypen u. Vegetation

19.611,20 €

Erfassung gesetzl. Gesch. Biotope

25.585,00 €

Wallheckenkartierung

18.516,40 €

Erfassung ergänzender Informationen

980,56 €

Rast- und Brutvogelkartierung

76.793,08 €

Landschaftsbilderfassung u. -bewertung

15.688,96 €

Abiotische Faktoren

24.514,00 €

Erfassung vorh. Schutzgebiete u. Kompensation

4.902,80 €

Erstellung Vorentwurf u. Entwurf

99.281,87 €

Sonstiges

2.990,00 €



Summe

338.748,67 €



Die Mitarbeiter des Büros werden den Vorentwurf des fortgeschriebenen Landschaftsrahmenplans für den Landkreis Friesland im Detail vorstellen.


Der Vorentwurf wird anschließend mit den Gemeinden, den betroffenen öffentlichen Stellen sowie der Fachbehörde für Naturschutz besprochen und nach Einarbeitung aller fachlich und sachlich notwendigen Änderungen und Ergänzungen zur Kenntnisnahme vorzulegen. Damit ist dann die Bearbeitung der Fortschreibung des Landschaftsrahmenplans für den Landkreis Friesland abgeschlossen.


Beschlussvorschlag:

Die Ausführungen und der Vorentwurf des fortgeschriebenen Landschaftsrahmenplans für den Landkreis Friesland werden zustimmend zur Kenntnis genommen.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Vorentwurf mit den Gemeinden, den betroffenen öffentlichen Stellen sowie der Fachbehörde für Naturschutz zu besprechen und nach Einarbeitung aller fachlich und sachlich notwendigen Änderungen, Anregungen und Ergänzungen den Entwurf den zuständigen Gremien zur Beschlussfassung vorzulegen.


Finanzielle Auswirkungen: Ja Rahmen2 Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche Folgekosten

Finanzierung:

Eigenanteil objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

Erfolgte Veranschlagung: Ja, mit Nein

im Ergebnishaushalt Finanzhaushalt Produkt- bzw. Investitionsobjekt:

Vorlage ist in LiquidFriesland abgestimmt worden ja, mit folgendem Ergebnis:

Teilnehmer: Zustimmung Ablehnung Enthaltung Alternativvorschläge

Vorlage betrifft die demografische Entwicklung: ja Rahmen32 nein

Falls ja, in welcher Art:

Vorlage bezieht sich auf


MEZ Nr. Rahmen30

HSP Nr. Rahmen31


Rahmen25

Sachbearbeiter/in Fachbereichsleiter/in

Sichtvermerke:

Abteilungsleiter/in Kämmerei Landrat

Beratungsergebnis:

Einstimmig

Ja-Stimmen


Nein-Stimmen


Enthaltungen


Kenntnisnahme

Lt. Beschluss-vorschlag

Abweichender Beschluss