Betreff
Verbesserung der Jugendpflege durch Gewährung eines jährlichen Festbetrages in Höhe von insgesamt 51.100,00 €
Vorlage
171/2007
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Gemäß der 1994 mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden getroffenen Vereinbarung und unter Berücksichtigung des Beschlusses des Jugendhilfeausschusses vom 06.12.2000 war zur Förderung der Jugendpflege ein Zuschuss an die Städte und Gemeinden mit einem jeweiligen Ansatz von insgesamt 51.100,-- € pro Haushaltsjahr zur Verfügung gestellt worden. Der Zuschuss war jedoch jeweils durch die Städte und Gemeinden in gleicher Höhe gegenzufinanzieren. Erfolgte eine solche Co-Finanzierung nicht, mussten die Zuschussbeträge des Landkreises in Höhe der fehlenden Gegenfinanzierung zurückerstattet werden.


Diese Verfahrensweise führte in der Vergangenheit dazu, dass zum Teil im Kreisgebiet eine unterschiedliche Förderung der Jugendpflege und der Vereine durch die jeweiligen Kommunen erfolgte.


Durch Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 01.02.2006 wurde für eine Probephase in den Jahren 2006 und 2007 beschlossen, in denen die Städte und Gemeinden als Zuweisung für die Jugendpflege einen jährlichen Festbetrag in Höhe von insgesamt 51.100,-- € erhalten. Dieser Festbetrag wurde den Städten und Gemeinden jeweils zum Jahresanfang zur Verfügung gestellt. Die Höhe des an die einzelne Kommune zu zahlenden Betrages ergibt sich aufgrund der jeweiligen Einwohnerzahl der Stadt/Gemeinde – Stand jeweils der 30.06. des Vorjahres. Der Zuschuss war für das Jahr 2006 nicht zurückzuzahlen. Die bereitgestellten Mittel konnten die Städte und Gemeinden auf das nachfolgende Haushaltsjahr übertragen.


Durch die Zahlung des Zuschusses zum jeweiligen Jahresanfang und der Übertragbarkeit auf das nachfolgende Haushaltsjahr gewährleistet der Landkreis Friesland insofern, dass im gesamten Kreisgebiet eine finanzielle Kontinuität bei der Förderung der Jugendpflege sichergestellt ist.


Ende 2007 sollte nach erfolgter Auswertung entschieden werden, wie ab 2008 verfahren werden soll.


Durch die längerfristige Erkrankung der Kreisjugendpflegerin, kann eine abschließende Auswertung der Probephase aus den Jahren 2006 und 2007 Ende 2007 nicht erfolgen. Aus diesem Grunde wird vorgeschlagen die Probephase auch auf das Jahr 2008 auszudehnen. Dadurch wird sichergestellt, dass eine Zuschussgewährung nach dem genannten Verfahren auch für 2008 am Anfang des Jahres möglich ist. Die Kontinuität in der Förderung der Jugendpflege wird nicht gefährdet.


Nach erfolgter Auswertung soll spätestens bis Mitte 2008 über die weitere Verfahrensweise ab 2009 entschieden werden. Auch für den Zeitraum 2008 sind Vorschriften des § 1 in der Vereinbarung zwischen dem Landkreis Friesland und den kreisangehörigen Städten und Gemeinden von 1994 ebenso wie die verwaltungsinternen Vorschriften zur Poolbildung ausgesetzt.


Der Jugendhilfeausschuss stimmt diesem Verfahren auch für 2008 zu und beschließt die Gewährung eines Festbetrages als Zuweisung an die Städte und Gemeinden für die Jugendpflege für das Haushaltsjahr 2008.


Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss stimmt der Ausweitung der Probephase auf 2008 sowie der Gewährung eines jährlichen Festbetrages in Höhe von insgesamt 51.100,00 € für das Haushaltsjahr 2008 zu.


Der Beschluss ergeht vorbehaltlich der Verabschiedung des Haushaltes 2008 durch den Kreistag des Landkreises Friesland sowie der Genehmigung des Haushaltes 2008 durch das Innenministerium.


Finanzielle Auswirkungen: Ja

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche Folgekosten

Finanzierung:


Eigenanteil

objektbezogene Einnahmen



Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen


51.100,00

Erfolgte Veranschlagung: Ja, mit € 51.100,00

Konto: 431200 Zuweisung an Gemeinden

Produkt: 362020 Kinder- und Jugendarbeit

Leistung: 362020.010 Beratung, Unterstützung


Janßen

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Sachbearbeiter/in Fachbereichsleiter/in

Sichtvermerke:

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Abteilungsleiter Kämmerei Landrat

Beratungsergebnis:

Einstimmig

Ja-Stimmen



Nein-Stimmen



Enthaltungen



Kenntnisnahme

Lt. Beschluss­vorschlag

Abweichender Beschluss



Anlagen: