Betreff
Sachstandsbericht zur Tätigkeit des Kavernenbeirates Etzel
Vorlage
0719/2015
Art
Beschlussvorlage

Begründung:


Der Kavernenbeirat wurde im Rahmen der Erweiterungsplanungen der IVG Caverns eingerichtet, um als Austausch- und Informationsplattform der von den Planungen betroffenen Gebietskörperschaften sowie der Politik und den Bürgern zu dienen. Mit dem Beschluss vom 14.03.2012 durch den Kreisausschuss wird der Landkreis regelmäßig vom Fachbereich Planung, Bauordnung und Gebäudemanagement dort vertreten. Vertreten sind ferner das zuständige Wirtschaftsministerium sowie das LBEG als Aufsichtsbehörde und die jeweiligen Firmen, die am Standort sind.


Während bis zum Jahr 2013 (siehe auch Beschluss zur Liquid Friesland-Initiative 39) vorwiegend die Auswirkungen einer möglichen Erweiterung der Anzahl der Kavernen auf bis zu 144 Anlagen stand, ist seit des mittlerweile abgeschlossenen Insolvenzverfahrens der Muttergesellschaft IVG Immobilien AG sowie dem Ölunfall Ende 2013 zumeist die Sicherung der Ewigkeitskosten sowie des Betriebssicherheit in Hinblick auf den Brandschutz Gegenstand der Beratungen. Hier insbesondere die Sicherung des Brandschutzes verbunden mit der Frage, ob eine Betriebsfeuerwehr erforderlich ist oder ob und wenn ja wie, die Gemeinde Friedeburg weiterhin den Brandschutz durch die freiwillige Feuerwehr übernehmen kann. Der Katastrophenschutz liegt hingegen beim Landkreis Wittmund.


Zuletzt hat sich der Kavernenbeirat am 24.11.2014 eine formelle Geschäftsordnung gegeben und tagt seit dem öffentlich (siehe Anlage), zuletzt am 26.02.2015. In dieser Sitzung wurde der Vorsitzende Hillrich Reents, ehemaliger Bürgermeister der Gemeinde Friedeburg, durch Frau Brigitte Dirks, ebenfalls aus der Gemeinde Friedeburg, abgelöst. An den nun öffentlichen Sitzungen nehmen auch die Bürgerinitiativen, hier insbesondere die BI Lebensqualität. Ferner gab es zum Jahreswechsel 2014 einen Wechsel in der Geschäftsführung der IVG Caverns. Herr Wohlers wurde durch Herrn Stefan Maas abgelöst. Beratungsinhalt der letzten Sitzung waren zudem die Folgewirkungen des Ölunfalls im Jahr 2013.


Zur Klärung der Fragen, ob nach den durchgeführten Sanierungsmaßnahmen mittels Absaugen des Öls von der Wasseroberfläche und in Form von Abmähen und Beschneiden der Ufervegetation noch weitere Schäden an der aquatischen Tier- und Pflanzenwelt eingetreten sind, wurden mehrere Fachgutachten in Auftrag gegeben. Diese Gutachten, die auch umfangreiche Felduntersuchungen umfassten, sind mittlerweile fertiggestellt und von beiden Landkreisen und allen zuständigen Fachbehörden bewertet worden. Die Untersuchungen zeigen, dass nach den Sanierungsmaßnahmen für die Gewässer Schiffsbalje und Friedeburger Tief keine Umweltgefahren durch den Ölunfall bestehen. Zur Abdeckung von Restrisiken werden an einigen Stellen noch Nachuntersuchungen zum Zweck des Monitoring durchgeführt.


Der aktuelle Ausbaustand beläuft sich auf 73 fertiggestellte und in Betrieb befindliche Kavernen. Diese werden noch vom vorliegenden Rahmenbetriebsplan gedeckt, der bis zu 99 Kavernen vorsieht. Die hierdurch ausgelösten möglichen Senkungen sollten lt. Auskunft der IVG erneut mit einem Zeithorizont von 100 Jahren bis Ende 2016 berechnet werden. Die bisherigen Planungen von 144 Kavernen werden aktuell nicht weiter vorangetrieben, auch weil die Marktlage hierfür wenig Raum gibt.


Im Entwurf des Landesraumordnungsprogramms 2014 werden zudem höhere Anforderungen an die Raumverträglichkeit gestellt. Ziel 4.2 11 S. 2 wurde nun wie folgt als Ziel vorgeschlagen:


Der Bau von zusätzlichen Kavernen in Salzgestein ist nur dann möglich und raumverträglich, wenn sichergestellt ist, dass wesentliche Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft, Infrastruktur, Wasserwirtschaft und Landwirtschaft durch Bodensenkungen vermieden werden.


In dieser Zielformulierung sind wesentliche Kriterien aus dem damaligen Leitbildprozess sowie der Resolution des Kreistages aus dem Jahr 2013 berücksichtigt. Durch die Festlegung als Ziel ist es für die weiteren planerischen Entscheidungen von Behörden bindend. So auch für das Regionale Raumordnungsprogramm des Landkreises Friesland, soweit es betroffen ist, und dann (zeitlich) nachfolgend auch bei Änderungen bzw. Fortschreibungen des RROP des Landkreises Wittmund.

Zudem deutet sich in der Gesetzgebung des Bergrechtes eine Beweislastumkehr an, falls Schäden an Gebäuden auftauchen. In diesem Sinne hat die IVG auch der Bürgerinitiative zugesichert, an 18 Gebäuden eine entsprechende Beweissicherung vorzunehmen und die Auswirkungen der Setzungen zu erfassen.


Insgesamt ermöglicht der Kavernenbeirat einen kritischen Dialog mit der IVG Caverns, den am Standort ansässigen Unternehmen sowie eine gute Abstimmung mit den betroffenen Gebietskörperschaften sowie Anwohnern und Interessenverbänden. Die Verwaltung wird entsprechend weiter berichten.


Beschlussvorschlag:


Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.


Finanzielle Auswirkungen: Ja Rahmen2 Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche Folgekosten

Finanzierung:

Eigenanteil objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

Erfolgte Veranschlagung: Ja, mit Nein

im Ergebnishaushalt Finanzhaushalt Produkt- bzw. Investitionsobjekt:

Vorlage ist in LiquidFriesland abgestimmt worden ja, mit folgendem Ergebnis:

Teilnehmer: Zustimmung Ablehnung Enthaltung Alternativvorschläge

Vorlage betrifft die demografische Entwicklung: ja nein

Falls ja, in welcher Art:

Vorlage bezieht sich auf


MEZ Nr.

HSP Nr.


Rahmen25

Sachbearbeiter/in Fachbereichsleiter

Sichtvermerke:

Rahmen24

Abteilungsleiter/in Kämmerei Landrat

Beratungsergebnis:

Einstimmig

Ja-Stimmen


Nein-Stimmen


Enthaltungen


Kenntnisnahme

Lt. Beschluss-vorschlag

Abweichender Beschluss