Betreff
Bildungs- und Teilhabepaket, Verwendung des Rückzahlungsbetrages aus 2012
Vorlage
0727/2015
Art
Beschlussvorlage

Begründung:


In der Sitzung des Ausschusses für Schule, Sport und Kultur am 16.07.2012 (Vorlage Nr. 0094/2012 vom 22.06.2012) wurde empfohlen, die nicht verausgabten Haushaltsmittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket aus dem Jahre 2011 in Höhe von ca. 937.000,00 Euro für verschiedene Vorhaben insbesondere in den Schulen zu verwenden; der Kreistag des Landkreises Friesland beschloss wie vorgeschlagen, siehe TOP 7.1.1 der Sitzung des Kreistages des Landkreises Friesland vom 17.10.2012.


Die Stundenaufstockung bei den Schulsozialarbeiterinnen und bei den Schulsekretärinnen erfolgte daraufhin ab 2013, sie endete bei den Schulsozialarbeiterinnen am 30.04.2014, bei den Schulsekretärinnen läuft sie Ende 2015 aus.


In der Sitzung des Ausschusses für Schule, Sport und Kultur am 15.07.2014 (siehe Vorlage Nr. 0504/2014 vom 01.07.2014) wurde u. a. ausgeführt, dass ab 2013 für die Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket eine „Spitzabrechnung“ stattfindet, so dass die nicht verwendeten Mittel im Gegensatz zu den Haushaltsmitteln aus 2011 erstattet werden müssen.


Für die Leistungen für Bildung und Teilhabe sollte ursprünglich für das Jahr 2012 auf Grund der gesetzlichen Voraussetzungen keine „Spitzabrechnung“ erfolgen, d. h. diese nicht verausgabten Mittel hätten wie in 2011 ebenfalls zusätzlich zur Verfügung gestanden.


Diese Auffassung wurde jedoch durch den Bund revidiert. Die Rückführung der Leistungen sollte durch Verrechnung der an den Landkreis Friesland durch das Land auszuzahlenden Bundesbeteiligung an den Unterkunftskosten gemäß § 46 SGB II erfolgen.


Anfang April 2014 hat der Bund den Ländern mitgeteilt, dass die Rückforderung der für 2012 gezahlten Leistungen nunmehr umgesetzt werde. Das Land Niedersachsen hat daraufhin angekündigt, die bereits geltend gemachte Überzahlung der Mittel für 2012 durch Einbehaltung der den kommunalen Trägern zustehenden Bundesbeteiligung an den Unterkunftskosten umzusetzen.


Das Land Niedersachsen hat gegen die Forderung des Bundes im Zusammenhang mit der Revision für 2012 Widerspruch eingelegt, der Widerspruch wurde zurückgewiesen, sonach hatten die Länder Brandenburg, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen Klage gegen den Bund erhoben.


Das Bundessozialgericht hat in der Verhandlung am 10.03.2015 entschieden, dass die Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft für das Bildungspaket im Jahre 2012 als unabänderliche Pauschalzahlung erfolgt sei, die nicht nachträglich wegen geringerer Aufwendungen zu korrigieren sei; wegen der weiteren Ausführung wird auf das anliegende Rundschreiben Nr. 257/2015 des NLT vom 11.03.2015 hingewiesen,

Anlage 1.


Dieses bedeutet, dass der Landkreis Friesland auch für das Jahr 2012 einen Anspruch auf Verwendung der nicht verausgabten Haushaltsmittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket hat, der Betrag beläuft sich auf ca. 182.800,00 Euro zuzüglich der im NLT-Rundschreiben angekündigten 5 % Verzinsung.


Es wird vorgeschlagen, diesen Betrag, wie auch in 2012 beschlossen, für die Stundenaufstockung bei den Schulsozialarbeiterinnen und bei den Schulsekretärinnen zu verwenden.


Das Land Niedersachsen hat signalisiert, bis Mitte 2015 darzulegen, wie es sich zukünftig die Schulsozialarbeit vorstellt, hierzu gehört auch die Klärung der Frage der Finanzierung.


Da die Finanzierung der Schulsozialarbeiterinnen, die aus dem sogenannten Hauptschulprofilierungsprogramm des Landes bezahlt werden, bis Ende 2016 auf grundsätzlich hälftiger Stundenzahl gesichert ist, könnte eine Stundenaufstockung durch Finanzierung aus den nicht verwendeten Geldern aus dem Bildungs- und Teilhabepaket für 2012 erfolgen, da eine neue Regelung mit Wirksamkeit nicht vor Januar 2017 durch das Land Niedersachsen zu erwarten ist.


Selbstverständlich würde die Stundenaufstockung auch bei der Schulsozialarbeit an den Schulen berücksichtigt, die nicht aus dem Hauptschulprofilierungsprogramm finanziert wird.


Ferner sollte das zusätzliche Stundenkontingent der Schulsekretärinnen über den 31.12.2015 hinaus aus den nicht verwendeten Geldern aus dem Bildungs- und Teilhabepaket finanziert werden, bislang erhalten die Schulsekretärinnen eine Stunde in der Woche zusätzlich, dieses zusätzliche Stundenkontingent ist gerade unter Berücksichtigung der Erfahrungen aus der inklusiven Schule, die auch im Schulsekretariat eine Mehrarbeit nach sich zieht, dringend erforderlich.



Beschlussvorschlag:


Die nicht verausgabten Haushaltsmittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket aus dem Jahr 2012 in Höhe von ca. 182.800,00 Euro (zuzüglich 5 % Verzinsung) werden für die Stundenaufstockung bei den Schulsozialarbeiterinnen und bei den Schulsekretärinnen verwendet.


Finanzielle Auswirkungen: Rahmen1 Ja Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche Folgekosten

Finanzierung:

Eigenanteil objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

Rahmen13

zuzügl. 5 % Verzinsung

Rahmen15

Rahmen17

Einnahme

zuzügl. 5 % Verzinsung

Erfolgte Veranschlagung: Ja, mit Rahmen4 Nein

im Ergebnishaushalt Finanzhaushalt Produkt- bzw. Investitionsobjekt:

Vorlage ist in LiquidFriesland abgestimmt worden ja, mit folgendem Ergebnis:

Teilnehmer: Zustimmung Ablehnung Enthaltung Alternativvorschläge

Vorlage betrifft die demografische Entwicklung: ja nein

Falls ja, in welcher Art:

Vorlage bezieht sich auf


MEZ Nr. Rahmen30

HSP Nr. Rahmen31


Rahmen25

Sachbearbeiter/in stv. Fachbereichsleiter

Sichtvermerke:

Rahmen22 Rahmen24

Abteilungsleiterin Kämmerei Landrat

Beratungsergebnis:

Einstimmig

Ja-Stimmen


Nein-Stimmen


Enthaltungen


Kenntnisnahme

Lt. Beschluss-vorschlag

Abweichender Beschluss



Anlagen:


Anlage 1 – NLT Rundschreiben Nr. 257/2015

Keine Revision der KdU-Bundesbeteiligung für das Jahr 2012