Begründung:
im Folgenden werden die Ergebnisse bzw. der Sachstand der Arbeits- und Prüfaufträge an die Verwaltung zu den Vorlagen Nr. 0404/2014, 0463/2014 und 0422/2014 dargestellt.
1. Die Abfallgebühren für das Jahr 2015 blieben unverändert. Die für den Landkreis tätigen Kommunen haben die Gebührenbescheide und -marken von November 2014 bis März 2015 fristgerecht versandt. Gleichzeitig mit dem Gebührenbescheid wurde eine Behälterumfrage durchgeführt. Es wurden aktuelle Bestandszahlen sowie der Bedarf nach einer 120-l-Biotonne abgefragt.
Das Ergebnis der Umfrage zum Stichtag 01.04.2015 ist:
· Rückmeldungen insgesamt 14.885 von 41.951 Haushalten = rd. 35 %
· Nachfrage nach einer 120 l - Biotonne: 905 = rd. 6 %;
Fazit: Es ist keine Änderung des Entsorgungssystems bezüglich der bereitgestellten Behälter (Biotonne) sinnvoll und erforderlich.
2. Es
wurden viele Nachfragen bezüglich des Unterschiedes zwischen
einer
Biotonne und einer Gartenabfalltonne von den
Anschlusspflichtigen gestellt. Insgesamt gibt es grundsätzlich
eine große Zufriedenheit und Akzeptanz mit
dem
Entsorgungsangebot (2,4,6- wöchige Abfuhr; Behältergrößen
) und der
Qualität der Abfuhr, so dass bei der folgenden
Gebührenkalkulation vom
bestehenden Entsorgungssystem
ausgegangen wird (Anlage 1).
3. Da die Gebührenhöhe 2013 letztmalig angepasst wurde, ist eine Gebührenneuberechnung zum 01.01.2016 rechtlich erforderlich.
Aufgrund des Datenabgleichs werden die Abfallgebühren für das Jahr 2016 derzeit mit aktuellsten Zahlen auf der Grundlage des aktuell bestehenden Entsorgungssystems kalkuliert.
Die Höhe der rechtssicheren Gebühr wird in der nächsten UA Sitzung vorgetragen. Sie wird dann nach der Sommerpause und bei endgültiger Beschlussfassung in die Abfallgebührensatzung zum 01.01.2016 eingearbeitet sowie den Kommunen vorab im Herbst für die Erstellung der Veranlagungsbescheide für 2016 mitgeteilt.
4. Eine
erweiterte Gebührenkalkulation, die ein Wechsel des
Abfuhrrhythmus, unterschiedliche Behältergrößen
ebenso wie die Einführung
eines Identsystems
berücksichtigt, wurde ausgeschrieben und wird Ende des Jahres
2015 von einer Fachfirma vorgelegt. Diese Ausführungen als
Variantenberechnungen, insbesondere das Für und Wider eines
Identsystems, können dann anschließend ohne zeitlichen
Druck diskutiert werden, da die Abfallgebühren ( siehe 2.) für
2016 feststehen und ggf. auch für zwei
weitere Jahre
beibehalten werden können.
Soweit entschieden würde,
dass ein Systemwechsel erforderlich sein sollte, wird eine
Neuberechnung der Gebühren für die Jahre 2017 ff.
angestrebt.
5. Die Abfallwirtschaft des Landkreises Friesland bereitet derzeit die Ausschreibung einer Sortieranalyse vor. Ziel ist, Erkenntnisse über die Müllmengen (hohes Aufkommen an Rest- und Biomüll) und ggf. Fehlwürfe zu erhalten.
Das Ergebnis der Sortieranalyse wird in die Überlegungen zu Pkt. 4. einfließen.
6. Über die probeweise Alttextilsammlung unter Nutzung der Blauen Tonne wird derzeit noch mit den karitativen Verbänden diskutiert. Es bestehen nach wie vor Bedenken bezüglich der Erlössituation und der wirtschaftlichen Aspekte.
Den karitativen Verbänden
wurde Unterstützung bei der Erstellung eines „Logos“
angeboten und eine Aufstellung von Containern auf dem Gelände
des AWZ und des Wertstoffhofes in Varel angeregt. Bislang wurde das
letzte Angebot noch
nicht angenommen.
7. Das Duale System besteht weiterhin, ein Wertstoffgesetz, auch zur Einführung einer Wertstofftonne, wurde noch nicht verabschiedet. Es wird daher vorerst bei der Abholen von Gelben Säcken bleiben
Weiterhin vertraglicher Entsorger für die Gelben Säcke ist die Fa. Heinemann.
8. Die Abfallfibel für das Jahr 2016 wird derzeit konzipiert. Das Thema des Jahres lautet „ Klimaschutz in Friesland“.
Beschlussvorschlag:
Der
Ausschuss nimmt die Ausführungen zustimmend zur Kenntnis.