Begründung:
Der Antrag des „Rosenhaus am Seilerweg e.V.“ auf Gewährung eines Zuschusses für das Wohnprojekt erfüllt nicht die Förderkriterien für Mittel aus dem Inklusionsfonds.
Die Anschaffung der Küche für das Wohnprojekt „Rosenhaus am Seilerweg“ ist nach Auffassung des Behindertenbeirates ohnehin erforderlich und geplant; die Möbel müssen sowieso angeschafft werden.
Der Barriere arme Ausbau der Küche ist aufgrund der Tatsache, dass ohnehin Seniorinnen und Senioren in das Wohnprojekt einziehen, erforderlich und führt im Übrigen nach Auffassung des Behindertenbeirats nicht zu Mehrkosten gegenüber der Anschaffung einer nicht Barriere armen Küche.
Der Grundgedanke der Inklusion geht hier nicht weitgehend genug.
Nach Meinung des Behindertenbeirats könnte über eine spätere Projektförderung nachgedacht werden, wenn das Haus „gelebt“ wird und tatsächlich inklusive Maßnahmen/Projekte durchgeführt werden.
Beschlussvorschlag:
Der Antrag des Vereins „Rosenhaus am Seilerweg e.V.“, vertreten durch die Erste Vorsitzende, Frau Towarnicki, auf Mittel aus dem Inklusionfonds wird abgelehnt.
Anlagen:
Antrag