Betreff
Änderung der Abfallgebührensatzung, 5. Satzung zur Änderung der Abfallgebührensatzung vom 30.10.2006 mit entsprechender Gebührenkalkulation.
Vorlage
0792/2015
Art
Beschlussvorlage

Begründung:


Erläuterungen zur Abfallgebührenkalkulation des Landkreises Friesland für das Jahr 2016


1.) Allgemeines

Der Landkreis Friesland erhebt auf der Grundlage der §§ 5 Nds. Kommunalabgabengesetz (NKAG) und 12 Nds. Abfallgebührengesetz (NAbGfG) Abfallgebühren.

Nach den Bestimmungen des NKAG sind maximal 3-jährige Kalkulationszeiträume bei der Gebührenkalkulation zugrunde zu legen. Diese stellen auch nach der Rechtssprechung der Nds. Verwaltungsgerichte den rechtlich zulässigen Höchstrahmen dar. Da die letzte Gebührenanpassung zum 01.01.2013 für den Kalkulationszeitraum 2013 bis 2015 erfolgte, ist eine überarbeitete Gebührenkalkulation mit einer anschließenden Satzungsänderung zum 01.01.2016 zu beschließen.


2.) Kosten


Erläuterungen zur Kostenentwicklung

Trotz allgemein steigender Kosten (wie Diesel, Lohnkosten), einer konstanten Zweckverbandsumlage für den Landkreis Friesland von rd. 67 % ist nach wie vor eine positive Entwicklung zu verzeichnen:

Die 2012 für die Jahre 2012 – 2015 prognostizierten Kosten, stellen sich tatsächlich günstiger dar. Insbesondere bei der Verbandsumlage und den vertraglichen Leistungen an die Unternehmer sind die prognostizierten Kosten nicht in voller Höhe entstanden.


Das die Haushalte für den Zweckverband sowie für den Landkreis Friesland auf Grund der doppischen Haushaltsführung für die Jahre 2012, 2013 und 2014 noch nicht endgültig abgeschlossen sind, dürfte sich nach der vorgenommenen Kostenleistungsrechnung nicht wesentlich auf diese positive Entwicklung auswirken.

Erläuterung zur Einnahmeentwicklung

Die Gebühreneinnahmen sind weitgehend gleichbleibend:

Die Gebührenkalkulation 2013 bis 2015 ging von prognostizierten Einnahmen bei den Benutzungsgebühren von rd. 9.900.000 € im Jahr aus. Erfreulicherweise sind in diesen Jahren ca. 200.000 € p.a. mehr eingenommen worden.


Dies liegt unter anderem an der strikten Veranlagung von Gewerbebetrieben und der Campingplätze, sowie der weiteren Trennung von wirtschaftlich selbstständigen Einheiten.

Durch den demografischen Wandel und den Wechsel der Leerungsrhythmen ist davon auszugehen, dass die Einnahmen in Bezug auf die Benutzungsgebühren in den nächsten Jahren bei konstant 10.000.000 € liegen.



Erläuterungen zur zukünftigen Kostenentwicklung

Grundsätzlich ist die Kostenentwicklung nur schwer zu prognostizieren, insbesondere da zahlreiche Kostenpositionen individuell eingeschätzt werden müssen.


Durch das Kreislaufwirtschaftsgesetz, welches eine Ressourcenwirtschaft in den Vordergrund stellt, d. h. es geht in erster Linie um die Vermeidung und Verwertung von Abfällen, sind weitere Gesetze und Verordnungen, z. B. zur Wertstofferfassung, zu erwarten. Dies führt bereits zu einem Kalkulationsrisiko. Dieses Risiko besteht aber auch in schwer kalkulierbaren Kostenlasten z.B. um entsprechend notwendige Investitionen für die Abfallwirtschaft zu tätigen. Hier sind exemplarisch die Einführung einer neuen Wertstofftonne oder eines möglichen Identsystems zu nennen.


Für den Zweckverband kommen die ohnehin vorhandenen Unwegbarkeiten, wie Kosten für Reparatur, Wartung und Unterhaltung, hinzu. Ob es ein Systemwechsel im Landkreis hin zu einem Identsystem zu geänderten Behältergrößen langfristig geben wird, soll im Jahr 2016 ausführlich diskutiert werden. Nach Neuvergabe der Entsorgungsleistungen in 2015 liegt noch kein vollständiger Datenbestand aus einer Abrechnungsperiode basierend auf den Neuverträgen vor. Absehbar ist jedoch ein Anstieg der Aufwendungen im Jahr 2015 insbesondere auf Grund höherer Fremdleistungsentgelte (die sich insgesamt aber positiv auswirken) nach Neuvergabe der Leistungen, aber auch auf Grund höherer, an den Zweckverband zu entrichtenden Umlagen. Ob sich dieser Trend auch im Jahr 2016 fortsetzen wird, ist wahrscheinlich aber noch nicht hinreichend absehbar.


In wie weit sich die Einführung einer Wertstofftonne auf den Gebührenhaushalt auswirkt, kann derzeit nicht vorhergesagt werden, bereits vor 3 Jahren war die Umsetzung des Wertstoffgesetzes in der Diskussion – bislang wurde das Gesetz nicht eingeführt.


Über- und Unterdeckungen


Das NKAG schreibt vor, dass Über- und Unterdeckungen grundsätzlich innerhalb von 3 Jahren auszugleichen sind.

Die Überdeckung aus dem Jahr 2013 wird in dem nächsten Kalkulationszeitraum für 2016 ausgeglichen. Dadurch können trotz der gestiegen Kosten insbesondere auf Grund höherer Fremdleistungsentgelte nach Neuvergabe der Leistungen die Gebühren gesenkt werden.


3.) Erläuterungen zur Kalkulation


Der tatsächliche Gebührenbedarf ergibt sich unter Berücksichtigung der prognostizierten Ausgaben und sonstigen Einnahmen. Die Kalkulation stellt eine Prognose auf Basis der derzeitigen Kalkulationsgrundlagen dar. Wie sich die Einnahme- und Ausgabesituation tatsächlich entwickelt, ist von zahlreichen Faktoren abhängig, z. B. der Entwicklung beim Zweckverband, demografische Veränderungen, der Abfallmenge, der Wiederbeschaffungskosten für Abfallbehälter und anderes mehr.


Gebührenkalkulation


Die Gebührkalkulation für das Jahr 2016 ergibt sich aus den folgenden Anlagen:


Anlage 1 – Entwicklung der Aufwendungen und Erträge,

Anlage 2 – Gebührenbedarf 2016,

Anlage 3 – Haushalt Zweckverband,

Anlage 4 – Kalkulation der Gebührensätze.


Im Laufe des nächsten Jahres werden, wie gesetzlich vorgeschrieben, die für die Jahre 2015 und 2016 kalkulierten Zahlen überprüft. Bei gleichbleibenden Voraussetzungen und Ansetzung weiterer Überdeckung kann es zum 01.01.2017 zu einer weiteren Gebührensenkung kommen.


Neue Gebührensätze


Erfreulich ist, dass die Abfallgebühren in Friesland für jeden Gebührenzahler gesenkt werden können.


Die Grundgebühr Abfall (pro Grundstück) wird wird von 68,75 auf 67,86 gesenkt (Jahresgebühr).

Die Volumengebühr Regelentsorgung wird um einen Cent von 2,57 € auf 2,56 € pro Liter gesenkt.


Die Volumengebühr ohne Biotonne (Eigenkompostierer) bleibt stabil bei 2,29 € (nach einer Senkung um zehn Cent im Jahr 2013).


Die sog. Gartenabfalltonne (zusätzliche Biotonne) bleibt ebenfalls stabil bei 48,15 € (nach einer Senkung von 16,44 im Jahr 2013).


Der zusätzlich zu erwerbende Restabfallsack (60 Liter) bleibt ebenfalls unverändert bei 3,20 €.


Auf Grund der unterschiedlichen Basisfaktoren wirken sich die neuen Gebührensätze auch unterschiedlich auf die Haushalte aus.

Folgende Beispiele sollen dies verdeutlichen:


So spart ein 4-Personenhaushalt in der Regelentsorgung (mit Biotonne) bei einer 14-täglichen Abfuhr 1,69 € jährlich.


Jeder Haushalt ohne Biotonne spart jährlich 0,89 €.


Die Anlage 5 enthält für die bessere Lesbarkeit einen Vergleich der alten mit den neuen Gebührensätzen.


4.) Änderung der Abfallgebührensatzung


Durch die neuen Gebührensätze, redaktionellen Änderungen und begrifflichen Anpassungen ist die Abfallgebührensatzung des Landkreises Friesland zu ändern. Die Anlage 6 enthält in Form einer Synopse den Text der alten und neuen Fassung mit entsprechenden Erläuterungen.


Anlage 7 ist die entsprechende Änderungssatzung.




Beschlussvorschlag:


Die 5. Änderungssatzung zur Änderung der Abfallgebührensatzung mit Wirkung vom 01.01.2016 sowie die Gebührenkalkulation für das Jahr 2016 werden beschlossen.


Die Verwaltung wird beauftragt, die finanziellen Auswirkungen der Einführung einer 120-Liter Biotonne zu prüfen.


Finanzielle Auswirkungen: Ja Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche Folgekosten

Finanzierung:

Eigenanteil objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

Erfolgte Veranschlagung: Ja, mit Nein

im Ergebnishaushalt Finanzhaushalt Produkt- bzw. Investitionsobjekt:

Vorlage ist in LiquidFriesland abgestimmt worden ja, mit folgendem Ergebnis:

Teilnehmer: Zustimmung Ablehnung Enthaltung Alternativvorschläge

Vorlage betrifft die demografische Entwicklung: ja nein

Falls ja, in welcher Art:

Vorlage bezieht sich auf


MEZ Nr.

HSP Nr.


Sachbearbeiter/in Fachbereichsleiter/in

Sichtvermerke:

Abteilungsleiter/in Kämmerei Landrat

Beratungsergebnis:

Einstimmig

Ja-Stimmen


Nein-Stimmen


Enthaltungen


Kenntnisnahme

Lt. Beschluss-vorschlag

Abweichender Beschluss



Anlagen:


Anlage 1: Entwicklung der Aufwendungen und Erträge


Anlage 2: Gebührenbedarf 2016


Anlage 3: Haushalt Zweckverband


Anlage 4: Kalkulation der Gebührensätze


Anlage 5: Gebührensätze alt / neu


Anlage 6: Abfallgebührensatzung Synopse


Anlage 7: Änderungssatzung