Begründung:
Erläuterungen zur Abfallgebührenkalkulation des Landkreises Friesland für das Jahr 2016
1.)
Allgemeines
Der Landkreis Friesland erhebt auf
der Grundlage der §§ 5 Nds. Kommunalabgabengesetz (NKAG)
und 12 Nds. Abfallgebührengesetz (NAbGfG) Abfallgebühren.
Nach den Bestimmungen des NKAG sind maximal 3-jährige
Kalkulationszeiträume bei der Gebührenkalkulation zugrunde
zu legen. Diese stellen auch nach der Rechtssprechung der Nds.
Verwaltungsgerichte den rechtlich zulässigen Höchstrahmen
dar. Da die letzte Gebührenanpassung zum 01.01.2013 für den
Kalkulationszeitraum 2013 bis 2015 erfolgte, ist eine überarbeitete
Gebührenkalkulation mit einer anschließenden
Satzungsänderung zum 01.01.2016 zu beschließen.
2.) Kosten
Erläuterungen
zur Kostenentwicklung
Trotz allgemein steigender
Kosten (wie Diesel, Lohnkosten), einer konstanten Zweckverbandsumlage
für den Landkreis Friesland von rd. 67 % ist nach wie vor eine
positive Entwicklung zu verzeichnen:
Die 2012 für die
Jahre 2012 – 2015 prognostizierten Kosten, stellen sich
tatsächlich günstiger dar. Insbesondere bei der
Verbandsumlage und den vertraglichen Leistungen an die Unternehmer
sind die prognostizierten Kosten nicht in voller Höhe
entstanden.
Das
die Haushalte für den Zweckverband sowie für den Landkreis
Friesland auf Grund der doppischen Haushaltsführung für die
Jahre 2012, 2013 und 2014 noch nicht endgültig abgeschlossen
sind, dürfte sich nach der vorgenommenen Kostenleistungsrechnung
nicht wesentlich auf diese positive Entwicklung auswirken.
Erläuterung
zur Einnahmeentwicklung
Die Gebühreneinnahmen
sind weitgehend gleichbleibend:
Die Gebührenkalkulation 2013 bis 2015 ging von prognostizierten Einnahmen bei den Benutzungsgebühren von rd. 9.900.000 € im Jahr aus. Erfreulicherweise sind in diesen Jahren ca. 200.000 € p.a. mehr eingenommen worden.
Dies
liegt unter anderem an der strikten Veranlagung von Gewerbebetrieben
und der Campingplätze, sowie der weiteren Trennung von
wirtschaftlich selbstständigen Einheiten.
Durch den demografischen Wandel und den Wechsel der Leerungsrhythmen ist davon auszugehen, dass die Einnahmen in Bezug auf die Benutzungsgebühren in den nächsten Jahren bei konstant 10.000.000 € liegen.
Erläuterungen
zur zukünftigen Kostenentwicklung
Grundsätzlich
ist die Kostenentwicklung nur schwer zu prognostizieren, insbesondere
da zahlreiche Kostenpositionen individuell eingeschätzt werden
müssen.
Durch das Kreislaufwirtschaftsgesetz, welches eine Ressourcenwirtschaft in den Vordergrund stellt, d. h. es geht in erster Linie um die Vermeidung und Verwertung von Abfällen, sind weitere Gesetze und Verordnungen, z. B. zur Wertstofferfassung, zu erwarten. Dies führt bereits zu einem Kalkulationsrisiko. Dieses Risiko besteht aber auch in schwer kalkulierbaren Kostenlasten z.B. um entsprechend notwendige Investitionen für die Abfallwirtschaft zu tätigen. Hier sind exemplarisch die Einführung einer neuen Wertstofftonne oder eines möglichen Identsystems zu nennen.
Für den Zweckverband kommen die ohnehin vorhandenen Unwegbarkeiten, wie Kosten für Reparatur, Wartung und Unterhaltung, hinzu. Ob es ein Systemwechsel im Landkreis hin zu einem Identsystem zu geänderten Behältergrößen langfristig geben wird, soll im Jahr 2016 ausführlich diskutiert werden. Nach Neuvergabe der Entsorgungsleistungen in 2015 liegt noch kein vollständiger Datenbestand aus einer Abrechnungsperiode basierend auf den Neuverträgen vor. Absehbar ist jedoch ein Anstieg der Aufwendungen im Jahr 2015 insbesondere auf Grund höherer Fremdleistungsentgelte (die sich insgesamt aber positiv auswirken) nach Neuvergabe der Leistungen, aber auch auf Grund höherer, an den Zweckverband zu entrichtenden Umlagen. Ob sich dieser Trend auch im Jahr 2016 fortsetzen wird, ist wahrscheinlich aber noch nicht hinreichend absehbar.
In wie weit sich die Einführung einer Wertstofftonne auf den Gebührenhaushalt auswirkt, kann derzeit nicht vorhergesagt werden, bereits vor 3 Jahren war die Umsetzung des Wertstoffgesetzes in der Diskussion – bislang wurde das Gesetz nicht eingeführt.
Über- und Unterdeckungen
Das NKAG schreibt vor, dass Über- und Unterdeckungen grundsätzlich innerhalb von 3 Jahren auszugleichen sind.
Die Überdeckung aus dem Jahr 2013 wird in dem nächsten Kalkulationszeitraum für 2016 ausgeglichen. Dadurch können trotz der gestiegen Kosten insbesondere auf Grund höherer Fremdleistungsentgelte nach Neuvergabe der Leistungen die Gebühren gesenkt werden.
3.) Erläuterungen zur Kalkulation
Der tatsächliche Gebührenbedarf ergibt sich unter Berücksichtigung der prognostizierten Ausgaben und sonstigen Einnahmen. Die Kalkulation stellt eine Prognose auf Basis der derzeitigen Kalkulationsgrundlagen dar. Wie sich die Einnahme- und Ausgabesituation tatsächlich entwickelt, ist von zahlreichen Faktoren abhängig, z. B. der Entwicklung beim Zweckverband, demografische Veränderungen, der Abfallmenge, der Wiederbeschaffungskosten für Abfallbehälter und anderes mehr.
Gebührenkalkulation
Die Gebührkalkulation für das Jahr 2016 ergibt sich aus den folgenden Anlagen:
Anlage 1 – Entwicklung der Aufwendungen und Erträge,
Anlage 2 – Gebührenbedarf 2016,
Anlage 3 – Haushalt Zweckverband,
Anlage 4 – Kalkulation der Gebührensätze.
Im Laufe des nächsten Jahres werden, wie gesetzlich vorgeschrieben, die für die Jahre 2015 und 2016 kalkulierten Zahlen überprüft. Bei gleichbleibenden Voraussetzungen und Ansetzung weiterer Überdeckung kann es zum 01.01.2017 zu einer weiteren Gebührensenkung kommen.
Neue Gebührensätze
Erfreulich ist, dass die Abfallgebühren in Friesland für jeden Gebührenzahler gesenkt werden können.
Die
Grundgebühr Abfall (pro Grundstück) wird wird von 68,75 auf
67,86 gesenkt (Jahresgebühr).
Die Volumengebühr
Regelentsorgung wird um einen Cent von 2,57 € auf 2,56 €
pro Liter gesenkt.
Die Volumengebühr ohne Biotonne (Eigenkompostierer) bleibt stabil bei 2,29 € (nach einer Senkung um zehn Cent im Jahr 2013).
Die sog. Gartenabfalltonne (zusätzliche Biotonne) bleibt ebenfalls stabil bei 48,15 € (nach einer Senkung von 16,44 im Jahr 2013).
Der zusätzlich zu erwerbende Restabfallsack (60 Liter) bleibt ebenfalls unverändert bei 3,20 €.
Auf
Grund der unterschiedlichen Basisfaktoren wirken sich die neuen
Gebührensätze auch unterschiedlich auf die Haushalte
aus.
Folgende Beispiele sollen dies verdeutlichen:
So spart ein 4-Personenhaushalt in der Regelentsorgung (mit Biotonne) bei einer 14-täglichen Abfuhr 1,69 € jährlich.
Jeder Haushalt ohne Biotonne spart jährlich 0,89 €.
Die Anlage 5 enthält für die bessere Lesbarkeit einen Vergleich der alten mit den neuen Gebührensätzen.
4.) Änderung der Abfallgebührensatzung
Durch die neuen Gebührensätze, redaktionellen Änderungen und begrifflichen Anpassungen ist die Abfallgebührensatzung des Landkreises Friesland zu ändern. Die Anlage 6 enthält in Form einer Synopse den Text der alten und neuen Fassung mit entsprechenden Erläuterungen.
Anlage
7 ist die entsprechende Änderungssatzung.
Beschlussvorschlag:
Die 5. Änderungssatzung zur Änderung der Abfallgebührensatzung mit Wirkung vom 01.01.2016 sowie die Gebührenkalkulation für das Jahr 2016 werden beschlossen.
Die
Verwaltung wird beauftragt, die finanziellen Auswirkungen der
Einführung einer 120-Liter Biotonne zu prüfen.
Anlagen:
Anlage 1: Entwicklung der Aufwendungen und Erträge
Anlage 2: Gebührenbedarf 2016
Anlage 3: Haushalt Zweckverband
Anlage 4: Kalkulation der Gebührensätze
Anlage 5: Gebührensätze alt / neu
Anlage 6: Abfallgebührensatzung Synopse
Anlage 7: Änderungssatzung