Begründung:
Zum 01.08.1983 wechselte die Schulträgerschaft der seinerzeitigen Hauptschule mit Orientierungsstufe Obenstrohe von der Stadt Varel auf den Landkreis Friesland. Damit verbunden war auch der Übergang des unmittelbar schulischen Zwecken dienenden Grundvermögens, auf dem sich die Schule befindet. Die formelle Eigentumsumschreibung zugunsten des Landkreises Friesland erfolgte erst am 07.01.1993.
Auf dem Schulgelände der heutigen Oberschule Obenstrohe befindet sich ein Gebäude, in dem das von der Stadt Varel betriebene Jugendzentrum untergebracht ist.
Das Gebäude Jugendzentrum Obenstrohe wurde Ende der siebziger Jahre vorrangig für die Sportjugend errichtet und im Laufe der Zeit auch für die weitere Vereinstätigkeit des TuS Obenstrohe, als Jugendtreff und auch für Aushilfsräume für die Schule im EG genutzt. Nachdem Anfang der 80er Jahre keine Schulnutzung mehr erforderlich war, wurde die Hausmeisterwohnung im Obergeschoss des Gebäudes aufgelöst und das Haus dann vollständig für die offene Jugendarbeit genutzt.
Das Teilstück des Schulgrundstückes, auf dem sich das Jugendzentrum Obenstrohe befindet, wurde versehentlich ebenfalls auf den Landkreis Friesland übertragen, obwohl nach der damals geltenden Rechtslage gem. § 169 Nds. Schulgesetz nur das Schulgrundstück und deren Fläche hätten übertragen werden dürfen.
Es wurde seinerzeit versehentlich eine erforderliche Neuvermessung des Jugendzentrumsgrundstückes und eine entsprechende Teilung des Gesamtgrundstückes (Schule und Jugendzentrum) nicht vorgenommen.
Die Stadt Varel macht nunmehr ihr Recht auf unentgeltliche Rückübertragung des Grundstückes, auf dem sich das Jugendzentrum befindet, gegenüber dem Landkreis Friesland geltend. Dieses Rückübertragungsrecht steht der Stadt Varel wegen des seinerzeitigen Versehens zu. Ferner kann die Stadt Varel die unrichtige Umschreibung gegenüber dem Grundbuchamt beim Amtsgericht Varel nach eigenem Bekunden nachweisen.
Da sich das gesamt Grundstück laut Grundbucheintragung im Eigentum des Landkreises Friesland befindet, hat über die Rückübertragung des Teilgrundstückes der Kreistag nach § 58 Absatz 1 Nummer 14 NKomVG zu beschließen.
Beschlussvorschlag:
Der unentgeltlichen Eigentumsrückübertragung des Teilgrundstücks mit dem Jugendzentrum Obenstrohe an die Stadt Varel wird zugestimmt.