Begründung:
Im Mai 2015 wurde der Heizkessel der Heizungsanlage der Sporthalle Jahnstraße nicht reparierbar defekt. Die Heizungsanlage war schon alt. Eine Erneuerung der Anlage über Wärmecontracting war kurzfristig nicht zu realisieren. Vor Beginn der kommenden Heizperiode ist daher schnelles Handeln geboten gewesen.
Ein Ingenieurbüro hat daher die entsprechenden technischen Anforderungen der Heizungsanlage bestimmt und die entsprechende Leistungsbeschreibung für die Ausschreibung erstellt.
Derzeit werden nach erfolgter Ausschreibung und Zuschlagserteilung die Arbeiten ausgeführt, so dass im Schuljahr 2015/16 die Sporthalle ohne Unterbrechung und Störungen genutzt werden kann.
Die Haushaltsmittel werden aus dem Fachbereichsbudget 61 – Gebäudemanagement bereitgestellt.
Die Entscheidung über die Genehmigung außerplanmäßiger Ausgaben obliegt gem. § 58 NKomVG dem Kreistag.
Beschlussvorschlag:
Der Leistung der außerplanmäßigen Ausgabe von rd. 77.000,-- Euro für die Erneuerung und Sanierung der kompletten Heizungsanlage der Sporthalle in der Jahnstraße wird zugestimmt.