Betreff
Bildung von Wahlbereichen für die Kommunalwahl am 11. September 2016 gem. § 7 Abs. 4, 5, 6 Niedersächsisches Kommunalwahlgesetz (NKWG)
Vorlage
0846/2015
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Nach § 7 Abs. 5 NKWG bestimmt der Kreistag die Zahl und Abgrenzung der Wahlbereiche, sobald der Tag der Hauptwahl und die Zahl der zu wählenden Vertreter feststehen.


Die niedersächsische Landesregierung hat per Verordnung vom 11. Mai 2015 (VO über den Wahltag für die kommunalen allgemeinen Neuwahlen und allgemeinen Direktwahlen 2016) für den Wahltag den 11. September 2016 festgesetzt.


Gemäß § 46 Abs. 2 NKomVG (Niedersächsisches KommunalverfassungsG) beträgt die Zahl der Kreistagsabgeordneten bei Landkreisen mit bis zu 100.000 Einwohnern 42 Personen (Landkreis Friesland: 96.937 Einwohner) *)


Bei einer Abgeordnetenanzahl von 42 Personen sind mindestens 3 und höchstens 6 Wahlbereiche zu bilden (§ 7 Abs. 4 NKWG). - § 7 Abs. 6 NKWG regelt, dass bei der Abgrenzung der Wahlbereiche die örtlichen Verhältnisse zu berücksichtigen sind, die Stadt-/ Gemeindegrenzen eingehalten werden sollen und die Abweichung von der durchschnittlichen Bevölkerungszahl der Wahlbereiche nicht mehr als 25 v. H. nach oben oder nach unten betragen soll.


Bei der letzten Kommunalwahl am 11. September 2011 hat sich die Aufteilung in vier Wahlbereiche bewährt, so dass die Kreiswahlleitung empfiehlt, auch für die Kommunalwahl 2016 eine derartige Aufteilung zu beschließen.


Bei der Aufteilung der Gesamteinwohnerzahl im Landkreis Friesland auf vier Wahlbereiche ergibt sich ein Durchschnitt von 24.234 Einwohnern (Basiswert = 100 %) pro Bereich.


Einwohnerstand Abweichung vom prozentuale

31.12.2014 *) Durchschnitt (24.234) Abweichung

I Varel: 23.538 Personen - 696 - 2,87 %

II Bockhorn: 8.525

Zetel: 11.596

20.121 Personen - 4.113 - 16,97 %


III Sande: 8.872

Schortens : 20.132

29.004 Personen 4.770 + 19,68 %


IV Jever: 13.892

Wangerland: 9.061

Wangerooge: 1.321

24.274 Personen 40 + 0,17 %


Gesamteinwohnerzahl: 96.937 Personen


Aus dieser Übersichtsberechnung ergibt sich, dass bei einer Einteilung des Wahlbezirkes in die gleichen vier Wahlbereiche wie zur Kreistagswahl 2011 die gesetzlichen Vorgaben des §7 Abs. 6 NKWG eingehalten werden.





( *) Einwohnerzahlen lt. Wikipedia aus der Statistik des Landesbetriebes für Statistik und Kommunikationstechnologie Niedersachsen, 100 Bevölkerungsfortschreibung – Basis Zensus 2011, Stand 31. Dezember 2014)






Beschlussvorschlag:

  1. Für die anstehende Kommunalwahl am 11. September 2016 (Gemeinde- und Landkreiswahl) werden im Wahlbezirk Friesland vier Wahlbereiche gebildet.

  2. Die Wahlbereiche werden wie folgt gebildet:

    I: Varel,

    II: Bockhorn und Zetel,

    III: Sande und Schortens

    und

    IV: Jever, Wangerland und Wangerooge




Finanzielle Auswirkungen: Ja Rahmen2 Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche Folgekosten

Finanzierung:

Eigenanteil objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

Erfolgte Veranschlagung: Ja, mit Nein

im Ergebnishaushalt Finanzhaushalt Produkt- bzw. Investitionsobjekt:

Vorlage betrifft die demografische Entwicklung: ja nein

Falls ja, in welcher Art:

Vorlage bezieht sich auf


MEZ Nr.

HSP Nr.


Rahmen25

Sachbearbeiter/in Fachbereichsleiter/in

Sichtvermerke: I. V.

Rahmen24

Abteilungsleiter/in Kämmerei Erste Kreisrätin

Beratungsergebnis:

Einstimmig

Ja-Stimmen


Nein-Stimmen


Enthaltungen


Kenntnisnahme

Lt. Beschluss-vorschlag

Abweichender Beschluss