Betreff
Antrag des Linksbündnisses Friesland, Frau KTA Kindo, vom 20.09.2007 betr. Mindestlohn
Vorlage
186/2007
Aktenzeichen
01/7.1
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Die Verwaltung nimmt zu dem Antrag von Frau KTA Kindo, Das Linksbündnis Friesland, wie folgt Stellung:


Zu 1.) Solidaritätsbekundungen mit den Mitgliedern des DGB zur Einführung bundesweiter Mindestlohnregelungen ist keine Angelegenheit des Landkreises Friesland, zumal auch der Landkreis Friesland als Arbeitgeber dem Kommunalen Arbeitgeberverband Nidersachsen (KAV) angehört.


Zu 2.) Der Landkreis Friesland kann sich nicht dafür aussprechen, dass in der Bundesrepublik Deutschland allgemeinverbindliche Mindestlöhne von 8,- €/Stunde festgesetzt werden, weil es keine Aufgabe der örtlichen Gemeinschaft ist (§ 3 NLO – eigener Wirkungskreis) und insofern keine Einwirkungsmöglichkeiten zur Durchsetzung bundesweiter Mindestlohnregelungen bestehen. Die Festsetzung eines Mindestlohnes für bestimmte Berufsgruppen liegt in der Zuständigkeit des Bundes (wie z.B. das Arbeitnehmer-Entsendungsgesetz)


Zu 3.) Dem Landkreis steht es nicht zu, die Löhne und Gehälter für die Kreisbediensteten selbst festzulegen, denn der Landkreis ist tarifgebunden und hat den TVöD mit seinem kompletten Inhalt anzuwenden. Die inhaltliche Ausgestaltung des TVöD ist eine Angelegenheit der Tarifvertragsparteien, auf die der Landkreis Friesland ebenfalls keine Einflussnahmemöglichkeiten hat. So ist die Stundenvergütung in der niedrigsten Entgeltgruppe 1, Stufe 2 mit 7,68 €/Stunde für die ersten 4 Beschäftigungsjahre tarifvertraglich festgesetzt. Eine Abweichung hiervon wäre tarifvertraglich nicht zulässig.


Zu 4.) Die Auftragsvergabe bei „Freihändiger Vergabe“ unterliegt auch den Grundsätzen sparsamer Haushaltswirtschaft, so dass die Forderung nach einem Mindestlohn von 8,- €/Stunde als zusätzliches Zuschlagskriterium i.d.R. Zu höheren Kosten führen würde und diese aus haushaltsrechtlichen Gründen nicht zulässig wären.


Im Übrigen trifft es auf die Bieter auch zu, dass regelmäßig branchenspezifische Tarifverträge angewendet werden und auch hier die Tarifvertragsparteien das Lohngefüge/Stundenlohn festgelegt haben, so dass ebenfalls tarifvertraglich eine Abweichung seitens der Bieter nicht möglich wäre. Im Rahmen der Vergabe wird darauf geachtet, dass branchenspezifische Tarifverträge angewendet werden.



Beschlussvorschlag:

Dem Kreisausschuss wird vorgeschlagen, den Antrag von Frau KTA Kindo/Das Linksbündnis Friesland zur Kenntnis zu nehmen und eine Nichtbefassung zu beschließen, da eine inhaltliche Beschlussfassung zu den 4 Antragsteilen aus dargestellten Gründen nicht möglich ist.


Finanzielle Auswirkungen: Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche Folgekosten

Finanzierung:


Eigenanteil

objektbezogene Einnahmen



Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen


Erfolgte Veranschlagung:Ja, mit € Nein

im Verwaltungshaushalt Vermögenshaushalt Haushaltsstelle:



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Sachbearbeiter/in Fachbereichsleiter/in

Sichtvermerke:


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Abteilungsleiter Kämmerei Landrat

Beratungsergebnis:

Einstimmig

Ja-Stimmen



Nein-Stimmen



Enthaltungen



Kenntnisnahme

Lt. Beschluss­vorschlag

Abweichender Beschluss



Anlagen:

  • Antrag Linksbündnis, Frau Kindo, v. 20.09.2007 / Seite 1

  • Antrag Linksbündnis, Frau Kindo, v. 20.09.2007 / Seite 2

  • Auszug Kreistag 26.09.2007 - Beratung zum Antrag Linksbündnis, Frau Kindo, vom 20.09.2007