Begründung:
Gemäß § 111 Abs. 7 NKomVG und § 25a HKVO sowie der Richtlinie des Landkreises Friesland zur Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen vom 01.01.2015 (Spendenrichtlinie) bedarf die Annahme und Verwendung von Fördermitteln der Zustimmung der zuständigen Gremien. Der Landrat ist für Zuwendungen bis 100,00 € zuständig. Über die Annahme von Spenden über 100,01 € beschließt der Kreisausschuss, für über 2.000,01 € hinaus gehende Beträge entscheidet der Kreistag. Nach dem Annahme- und Verwendungsbeschluss über die Zuwendungen werden die Zuwendungsübersichten der Obersten Kommunalaufsichtsbehörde zur Kenntnis gegeben und im Internet veröffentlicht.
Zuwendungen 2015
Im Jahr 2015 hat der Landkreis Friesland verschiedene zweckgebundene Zuwendungen in Höhe von insgesamt 39.770,45 € erhalten, deren Annahme noch formell gemäß der Spendenrichtlinie beschlossen werden muss. In den Zuständigkeitsbereich des
Kreisausschusses fallen insgesamt 19.067,43 €
Kreistages fallen insgesamt 20.034,48 €
Beschlussvorschlag:
Der Kreisausschuss stimmt gemäß § 111 Abs. 7 NKomVG und der Spendenrichtlinie des Landkreises Friesland der Annahme und Verwendung der in der Übersicht 2015 aufgelisteten Zuwendungen von 100,01 € bis 2.000,00 € von insgesamt 19.067,43 € zu.
Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, für seinen Zuständigkeitsbereich ab 2.000,01 € ebenfalls die Annahme und Verwendung der Zuwendungen 2015 von insgesamt 20.034,48 € zuzustimmen.
Anlagen:
Zuwendungsübersicht 2015