Betreff
Maßnahmen des Landkreises Friesland zur Suchtprävention in Bezug auf den Konsum alkoholischer Getränke bei Minderjährigen
Vorlage
191/2007
Art
Beschlussvorlage

Begründung:


Auch im Zuständigkeitsbereich des Landkreises Friesland stellt sich vermehrt die Problematik des Alkoholkonsums und des Alkoholmissbrauchs durch Kinder und Jugendliche.


Alkoholmissbrauch erfolgt vermehrt im öffentlichen Raum (Schulhöfe, Spielplätze und Parks). Auch auf Volksfesten ist vermehrt festzustellen gewesen, dass Jugendliche mitgebrachten Alkohol konsumieren.


Aus diesem Grunde war ein Themenschwerpunkt der Jugendhilfe / des Jugendschutzes die entsprechende Suchtprävention und damit verbundenen konkreten Jugendschutzkontrollen zum Schwerpunkt Alkoholmissbrauch im Jahre 2007.


In Zusammenarbeit mit den Städten und Gemeinden des Landkreises, in deren Zuständigkeitsbereich große Volksfeste stattfinden, sowie in Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Stadtmarketing und den Schaustellern dieser Märkte wurden die Präventionsmaßnahmen und die Jugendschutzkontrollen durch die Jugendpflege vorbereitet. In Seminaren wurde die Suchtprävention mit Jugendlichen thematisiert.


Die Aktivitäten zu diesem Themenbereich – insbesondere auch die Präsens mit präventivem Charakter auf den Volksfesten – wurde sowohl bei den Kommunen, den Marktschaustellern als auch bei den Jugendlichen und Passanten positiv aufgenommen.


Für die Zukunft soll daher die bisherige gute Zusammenarbeit mit den Präventionsräten noch ausgebaut werden. Ebenso wird angedacht ergänzende Projekte und Handlungsstrategien für die Suchtprävention in Bezug auf den Konsum alkoholischer Getränke bei Minderjährigen im Laufe des Jahres 2008 zu entwickeln.

Hierzu könnten z.B. Projekte mit Jugendlichen in Form von geselligen Abenden oder Nachmittagen in Zusammenarbeit mit Schulen und Jugendzentren gehören, in deren Verlauf die Teilnehmer z.B. Rezepte für alkoholfreie Cocktails und Drinks ausprobieren können.

Ebenso könnten in Zusammenarbeit mit den Jugendringen und den örtlichen Vereinen auf Festivitäten und Festivals (z.B. Rock am Schloss in Gödens) alkoholfreie Getränke an einem gesonderten Getränkestand angeboten werden.

Darüber hinaus wird darüber nachgedacht, wie weit die gute Zusammenarbeit mit den Marktschaustellern im Vorfeld zu den Stadtfesten und Märkten intensiviert werden kann, um gegebenenfalls ein unterdurchschnittliches Preisgefüge für nichtalkoholische Getränke zu vereinbaren. Auch könnte eine Selbstverpflichtung der Diskothekenbetreiber – auch landkreisübergreifend – in Zusammenarbeit mit den Nachbarlandkreisen erwirkt werden, nach der diese sich unter anderem verpflichten, sogenannte Flatrate-Partys nicht zu veranstalten.


Die Erfahrungen aus den bisher durchgeführten Maßnahmen werden von allen Beteiligten jeweils anschließend diskutiert und der Erfahrungsaustausch soll dazu beitragen, für 2008 diese Erfahrungswerte in die neue Planung bezüglich Ort und Zeitpunkt der Kontrolle aufzunehmen und umzusetzen.


Entsprechend der Vorgabe des Jugendhilfeausschusses und Kreisausschusses wurde für die Zeit ab Juni 2007 Jugendschutzkontrollen für drei Volksfeste sowie zwei Diskotheken festgelegt.


Zwei Kontrollen sind inzwischen auf Volksfesten durchgeführt worden. Eine Diskothekenkontrolle musste aufgrund von Personalengpässen bei der Polizei wegen einer anderen Großveranstaltung abgesagt werden. Zwei Jugendschutzkontrollen sind noch für den Herbst geplant.


In enger Zusammenarbeit mit den Ordnungsämtern der Städte und Gemeinden, der zuständigen Polizeistationen und dem Fachbereich 22 – Jugend und Familie – wurden auf dem Kramermarkt in Schortens sowie auf dem Altstadtfest in Jever, Jugendschutzkontrollen vorgenommen. Hierbei war in den Vorbesprechungen Konsens, dass diese Jugendschutzkontrollen im Vorfeld angekündigt werden und einen präventiven Charakter haben sollen.


Bei beiden Volksfesten erfolgte die Kontrolle der Rucksäcke der Jugendlichen sowie der sonstigen mitgeführten Getränke. Wurde Alkohol festgestellt, der nicht nach dem Jugendschutzgesetz zulässig ist, wurden die betroffenen Jugendlichen belehrt und gebeten, die alkoholischen Getränke zu vernichten. Der Aufforderung wurden in allen Fällen entsprochen.


Bei der Jugendschutzkontrolle auf dem Heidmühler Kramermarkt wurden insgesamt sieben betroffene Jugendliche im Alter zwischen 16 und 17 Jahren (zwei davon Mädchen) alkoholisiert angetroffen und den Erziehungsberechtigten übergeben. Beim Altstadtfest in Jever wurden drei alkoholisierte Jungen im Alter zwischen 14 und 15 Jahren nach Hause gebracht.


Die vorherige Ankündigung der Jugendschutzkontrollen in den Medien und die Kontinuität der bereits seit einiger Zeit vorgenommenen Kontrollen auf Volksfesten hat somit offensichtlich Wirkung gezeigt. Dennoch ist an alle Eltern zu appelieren sowohl auf die unbeaufsichtigte Verweilzeit ihrer Kinder/Jugendliche auf den Volksfesten sowie auf deren Alkoholkonsum zu achten. Die Eltern stehen hier in der Verpflichtung!


Nach beiden Volksfesten wurden die Eltern der betroffenen Jugendlichen nochmals über einen Elternbrief aufgeklärt und informiert.


Aus den Erfahrungen aus den bisherigen Jugendschutzkontrollen soll in Zusammenarbeit mit den Kommunen, den Ordnungsämtern und der Polizei Ende des Jahres eine Auswertung erfolgen, um für 2008 die Ausrichtung der Jugendschutzkontrollen sowohl örtlich als auch zeitlich festzulegen.


Ein gesonderter Sachstandsbericht erfolgt 2008.


Beschlussvorschlag:


Der Jugendhilfeausschuss nimmt von dem Sachstandsbericht zustimmend Kenntnis.


Finanzielle Auswirkungen: Ja

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche Folgekosten

Finanzierung:


Eigenanteil

objektbezogene Einnahmen



Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen


Erfolgte Veranschlagung:

Konkrete Kosten sind noch nicht kalkuliert, da die Haushaltsstellen der Jugendpflege gegenseitig deckungsfähig sind, erfolgt gegebenenfalls eine Finanzierung aus den nicht verwendeten Mitteln dieser Haushaltsstellen.

Janßen

______________ ______________

Sachbearbeiter/in Fachbereichsleiter/in

Sichtvermerke:

____________ ________________ ________________

Abteilungsleiter Kämmerei Landrat

Beratungsergebnis:

Einstimmig

Ja-Stimmen



Nein-Stimmen



Enthaltungen



Kenntnisnahme

Lt. Beschluss­vorschlag

Abweichender Beschluss