Betreff
Arbeitgeber- und Wirtschaftsverband Jade e.V., hier: Mitgliedschaft des Landkreises Friesland
Vorlage
0960/2016
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Der „Allgemeiner Wirtschaftsverband für Industrie, Handwerk, Handel und Gewerbe Wilhelmshaven-Friesland-Wittmund e.V.“ hat sich Anfang des Jahres einen neuen Namen gegeben und heißt jetzt „Arbeitgeber- und Wirtschaftsverband Jade e.V.“ (AWV). Der AWV ist das wirtschaftspolitische Sprachrohr der Unternehmen und Wirtschaftsorganisationen in der Jade-Region, die das Gebiet der Landkreise Friesland und Wittmund sowie der Stadt Wilhelmshaven umfasst. Darüber hinaus kooperiert der AWV auch mit Unternehmen und Organisationen im Landkreis Wesermarsch.

Verbunden mit der Namensänderung ist auch eine inhaltliche Neuausrichtung hin zu mehr Kooperation, mehr Dienstleistung und mehr Einsatz für die Jade-Region, die sich auch in der Satzung widerspiegelt. Der Zweck des AWV ist laut Satzung die Wahrnehmung der allgemeinen wirtschafts- und sozialpolitischen Interessen seiner Mitglieder. Er verwirklicht seinen Zweck insbesondere durch die Aufgaben, im Verbandsgebiet die wirtschaftliche Entwicklung in jeder Weise zu fördern, die Interessen der Wirtschaft unabhängig, kritisch und konstruktiv zu vertreten, Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit zu betreiben, seine Mitglieder in allen arbeitsrechtlichen, sozialrechtlichen und tarifvertraglichen Angelegenheiten zu informieren, zu beraten und zu vertreten und auch die Prozessführung für seine Mitglieder in arbeits- und sozialgerichtlichen Rechtsstreitigkeiten zu übernehmen.


Aktuell hat der AWV rund 330 Mitglieder. Neben den Wirtschaftsunternehmen sind auch die wirtschaftsfördernden Einrichtungen aus den benachbarten Landkreisen und Städten ebenfalls Mitglied (Wirtschaftsförderkreis Harlingerland e.V.) oder assoziiertes Mitglied (Wirtschaftsförderungsgesellschaft Wesermarsch GmbH, Wirtschaftsförderungsgesellschaft Varel e.V.) im AWV.

Bei der angestrebten Mitgliedschaft des Landkreises Friesland im AWV geht es nicht darum, die oben genannten arbeitsrechtlichen Beratungs- und Unterstützungsleistungen in Anspruch zu nehmen. Vielmehr ist die Mitgliedschaft als ein politisches Signal für die gute regionale Zusammenarbeit in der JadeBay-Region zu sehen.

Der Mitgliedsbeitrag im AWV richtet sich nach der Beitragsordnung und berechnet sich auf Basis der Jahreslohn- und gehaltssumme des Unternehmens. In Absprache mit dem Geschäftsführer des AWV ist für die Berechnung des Mitgliedsbeitrages für den Landkreis Friesland die Jahreslohnsumme der drei Mitarbeiter der Wirtschaftsförderung zugrunde gelegt worden. Hieraus ergibt sich ein Jahresbeitrag in Höhe von rund 600 Euro. Im Beitrittsjahr wird der Mitgliedsbeitrag nur anteilig berechnet.


Die Verwaltung schlägt vor, dass der Landkreis Friesland mit Wirkung vom 01.07.2016 Mitglied im Arbeitgeber- und Wirtschaftsverband Jade e.V. wird.


Beschlussvorschlag:

Der Landkreis Friesland wird mit Wirkung vom 01.07.2016 Mitglied im Arbeitgeber- und Wirtschaftsverband Jade e.V.

Der anteilige Mitgliedsbeitrag für das Jahr 2016 wird aus dem laufenden Betrieb finanziert. Der ab dem Jahr 2017 zu zahlende Mitgliedsbeitrag wird im Haushaltsplan 2017 eingeplant.


Finanzielle Auswirkungen: Rahmen1 Ja Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche Folgekosten

Finanzierung:

Eigenanteil objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

Rahmen13

Erfolgte Veranschlagung: Ja, mit Nein

im Ergebnishaushalt Finanzhaushalt Produkt- bzw. Investitionsobjekt:Rahmen8

Vorlage ist in LiquidFriesland abgestimmt worden ja, mit folgendem Ergebnis:

Teilnehmer: Zustimmung Ablehnung Enthaltung Alternativvorschläge

Vorlage betrifft die demografische Entwicklung: ja Rahmen32 nein

Falls ja, in welcher Art:

Vorlage bezieht sich auf


MEZ Nr. Rahmen30

HSP Nr. Rahmen31


Rahmen21

Sachbearbeiter Fachbereichsleiter/in

Sichtvermerke:

Rahmen24

Abteilungsleiter/in Kämmerei Landrat

Beratungsergebnis:

Einstimmig

Ja-Stimmen


Nein-Stimmen


Enthaltungen


Kenntnisnahme

Lt. Beschluss-vorschlag

Abweichender Beschluss



Anlagen:

keine