Begründung:
Der gesellschaftsrechtliche Zusammenschluss von Nordwest-Krankenhaus Sanderbusch und St. Johannes-Hospital Varel zur Friesland Kliniken gGmbH tritt zum 1. Juli 2016 in Kraft. Organe der Gesellschaft sind neben der Geschäftsführung die Gesellschafterversammlung sowie der Aufsichtsrat; die Besetzung beider Gremien erfolgt zum selben Stichtag.
Gemäß § 8 Absatz V bzw. § 9 Abs. III des Gesellschaftsvertrages der Friesland-Kliniken gGmbH besteht
a) die Gesellschafterversammlung aus 11 Kreistagsabgeordneten und dem Landrat,
b) der Aufsichtsrat aus insgesamt 15 Personen,
davon 11 Kreistagsabgeordnete und Landrat (= AR-Vorsitzender).
Gemäß § 138 NKomVG sind die Vertreter des Landkreises Friesland durch den Kreistag zu wählen bzw. lt. Gesellschaftsvertrag zu bestellen/bestimmen. - Für die Besetzung von GV und AR sind die Vorgaben des § 71 Abs. 2, 3 und 5 NKomVG (Sitzverteilung auf die im Kreistag vertretenen Fraktionen und Gruppen nach dem Berechnungsverfahren Hare-Niemeyer) maßgeblich. Die Vorschlagsrechte verteilen sich demnach wie folgt:
Gruppe SPD-Bündnis 90/Die Grünen 6 Sitze
CDU-Fraktion 3 Sitze
Gruppe FDP-UWG-SWG-BBV/F 2 Sitze
Zu besetzen sind in der Gesellschafterversammlung Mitglieds- und Stellvertreter-positionen; im Aufsichtsrat sind Stellvertretungen nicht vorgesehen. Um potentielle Interessenkonflikte in der Aufgabenwahrnehmung (Erteilung der Entlastung pp.) zwischen GV und AR von vornherein zu vermeiden, sollten beide Gremien unterschiedlich besetzt sein. - Somit hätten die og. Fraktionen und Gruppen 12 / 6 / 4 Personen zu benennen.
Der Kreistag wird um entsprechende Beschlussfassung gebeten.
Beschlussvorschlag:
Der Besetzung von Gesellschafterversammlung und Aufsichtsrat der Friesland-Kliniken gGmbH (jeweils Mitglieder und Stellvertreter/innen) wird gemäß namentlicher Vorschläge der Fraktionen und Gruppen sowie unter Feststellung der Zugehörigkeit von Landrat Sven Ambrosy zu beiden Gremien zugestimmt.
Anlagen:
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