Begründung:
Das Comprehensive Economic and Trade Agreement, kurz CETA (dt. Umfassendes Wirtschafts- und Handelsabkommen, auch als Canada – EU Trade Agreement gelesen) ist ein geplantes europäisch-kanadisches Freihandelsabkommen.
Der Vertrag enthält umfassende Handels- und Zollerleichterungen. Es gilt auch als Testfall für das US-amerikanisch-europäische Transatlantische Freihandelsabkommen (TTIP/TAFTA) und ist in Abschnitten umstritten, insbesondere beim Investitionsschutz, der es Unternehmen ermöglichen soll, bei veränderter Rechtslage von Staaten Schadenersatz zu fordern (Investor-State Dispute Settlement).
Die Verhandlungsführer – auf europäischer Seite ist dies die EU-Kommission, genauer der Generaldirektion Handel – haben die CETA-Verhandlungen im August 2014 abgeschlossen.
Die Europäische Kommission hat im Juli 2016 folgende Texte angenommen und sie offiziell dem Rat der EU vorgeschlagen: Unterzeichnung des Abkommens, Abschluss des Abkommens, vorläufige Anwendung des Abkommens und die Zusammenfassung der Verhandlungsergebnisse.
Eine rechtliche Prüfung des Textes wurde zwischenzeitlich abgeschlossen, allerdings ist der Vertragstext noch nicht völkerrechtlich bindend. Die Europäische Kommission hat nun dem Rat der EU die Unterzeichnung und den Abschluss von CETA offiziell vorgeschlagen.
Nach der Beschlussfassung durch den Rat kann CETA vorläufig angewandt werden. Voraussetzung für das eigentliche Inkrafttreten ist der Abschluss des Abkommens durch die EU im Wege eines Ratsbeschlusses mit Zustimmung des Europäischen Parlaments sowie durch alle Mitgliedstaaten im Rahmen ihrer jeweiligen nationalen Ratifizierungsverfahren.
CETA gilt als Blaupause für das Transatlantische Freihandelsabkommen (TTIP). Zur Funktion von CETA für TTIP und weiteren Freihandelsabkommen stellte im EU-Ratsausschuss der TPC-Mitglieder im Februar 2013 die österreichische Delegation fest, „die Vorbildwirkung für zukünftige Verhandlungen (USA, Japan, China, ASEAN) wäre umso größer, je besser das Outcome mit Kanada sei.“
TTIP soll Vorschriften und Regeln in der Wirtschaft Europas und der USA langfristig so gestalten, dass sie besser zusammenpassen. Bei den Verhandlungen geht es darum, Zölle und andere Handelsbarrieren im transatlantischen Handel zwischen der Europäischen Union (EU) und den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) abzubauen. Ziel ist eine stärkere Öffnung der Märkte auf beiden Seiten des Atlantiks. Zudem sollen mit TTIP Einschränkungen für kommerzielle Dienstleistungen verringert, Investitionssicherheit und Wettbewerbsgleichheit verbessert und der Zugang zu öffentlichen Aufträgen auf allen staatlichen Ebenen vereinfacht werden.
Die Verhandlungen über TTIP und die zugehörigen politischen Verfahren verlaufen analog zu CETA.
Es ist festzuhalten, dass die nationalen Spitzengremien über CETA und TTIP zu entscheiden haben. Eine Letztentscheidung der zuständigen Gremien steht noch aus, so dass eine Beschlussfassung auch wegen Unzuständigkeit des Kreistages nicht weiter zu verfolgen ist.
Beschlussvorschlag:
Der Antrag der MMV auf Verabschiedung einer Resolution zu CETA und TTIP ist nicht weiter zu verfolgen, da die Letztentscheidung der zuständigen Gremien noch aussteht.
Antrag MMW/KTA Chmielewski vom 06.06.2016