Begründung:
Zuwendungsbescheid für Fördergelder zur
Untersuchung von Bohrschlammgruben
Im
Zuständigkeitsbereich der unteren Bodenschutzbehörde des Landkreises Frieslands
(UBB) befinden sich drei Bohrschlammgruben. Bei diesen drei Bohrschlammguben
handelt es sich um altlastenverdächtige Flächen, die in den 50er bis 70er
Jahren entstanden sind. Zur damaligen Zeit wurde das bei Tiefbohrungen auf der
Suche nach Erdgas und Erdöl zutage geförderte Bohrklein und der Bohrschlamm in
meist eigens dafür angelegten Gruben deponiert. Dieser Bohrschlamm kann je nach
geologischen Gegebenheiten, verwendeten Bohrsuspensionen und angetroffenen
anderen Stoffen wie beispielsweise Erdöl über ein breites Schadstoffspektrum
verfügen. Mit dem Zweck, nähere Erkundungen solcher Bohrschlammgruben für die
Landkreise in Niedersachsen erschwinglich zu machen und die Industrie in ihre
Pflicht zu nehmen, wurde ein Vergleich zwischen dem Land Niedersachsen und dem
Wirtschaftsverband Erdöl- und Erdgasgewinnung e. V. am 18.12.2015 geschlossen.
Auf Grundlage dieses Vergleichs folgte die Vereinbarung zur Förderung von
Untersuchungen von Altlastenverdachtsflächen an Standorten ehemaliger Öl- und
Bohrschlammgruben.
Die UBB reichte
daraufhin im Frühjahr 2016 entsprechende Zuwendungsanträge für die drei bekannten Bohrschlammgruben mit
Verdachtsflächen ein. Die beantragten Zuwendungen reduzieren die für den
Landkreis Friesland entstehenden Kosten für die Durchführung von historischen
Erkundungen1 und
orientierenden Untersuchungen2 um bis zu 80 %. Diesen
Anträgen gab der Zuwendungsträger in voller Höhe für alle drei
Bohrschlammgruben, mit den Zuwendungsbescheiden vom 17.08.2016, statt.
Kostenübersicht |
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Für 2016 bereits eingeplante
Eigenmittel Landkreis |
Zuwendungen |
Gesamtfinanzierung |
3 X historische Erkundung |
2.400 € |
9.600 € |
12.000 € |
3 X orientierende Untersuchung |
8.280 € |
33.120 € |
41.400 € |
Gesamt |
10.608 € |
42.720 € |
53.400 € |
Die Maßnahmen
„historische Erkundung“ und „orientierende Untersuchung“ werden bereits in
diesem Jahr für alle bekannten Bohrschlammgruben in Friesland ausgeschrieben
und durchgeführt.
Begriffserklärung
1. Bei
historischen Erkundungen handelt es sich um eine überwiegende Aktenrecherche
und das auswerten von Luftbildern aus den 50er bis 70er Jahren. Ziel ist es
erste Erkenntnisse über die Verdachtsfläche zu sammeln.
2. Bei
orientierenden Untersuchungen werden Kleinbohrungen abgeteuft, Bodenproben und
Wasserproben genommen und chemische Analysen der entnommenen Wasser- und
Bodenproben durchgeführt. Ziel ist es den Verdacht auf eine Altlast auszuräumen
oder zu bestätigen und eine erste Gefahrenbeurteilung durchzuführen.
Beschlussvorschlag:
Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen.