Begründung:
Laut Beschluss des Kreistages vom 15.07.2015 Top 3 erhielt die Verwaltung den Auftrag, gemeinsam mit interessierten Jugendlichen aus den Demografiedialogwerkstätten einen Vorschlag zu erarbeiten, wie ein kontinuierlicher Beteiligungsprozess der Jugendlichen gewährleistet werden kann.
Auf dem „Fachtag zur Umsetzung der strukturellen Jugendbeteiligung“ am 16.01.2016, der zusammen mit den Jugendlichen, Vertretern des Jugendhilfeausschusses, Fachleute aus dem Arbeitsfeld der Jugendpflege und aus der Verwaltung mit Begleitung der Leuphana Universität Lüneburg durchgeführt wurde, sprach sich die Mehrheit der Anwesenden, insbesondere der Jugendlichen für die Einrichtung eines Kreisjugendparlaments aus.
Der hier abzustimmenden Satzung kann entnommen werden, dass das Kreisjugendparlament zur Hälfte durch Wahlen und zur anderen Hälfte durch Delegation von jugendlichen Vertretern aus dem Kreisschülerrat, den Jugendverbänden, dem Kreissportbund sowie Vertretern bereits bestehenden strukturellen Jugendbeteiligungsformen in den Gemeinden und Städten des Landkreises bestückt werden soll. Das Kreisjugendparlament soll aus 25 „Parlamentarier/innen“ bestehen und alle 2-3 Jahre neu gewählt werden.
Die Wahlordnung liegt derzeit der Rechtsabteilung der Verwaltung vor. Die ursprüngliche Idee, die erste Wahl parallel zu den Bundestagswahlen 2017 durchführen zu lassen, muss nach wie vor geprüft werden.
Da die genauen Wahlmodalitäten noch nicht feststehen, konnten die Kosten für die Vorbereitung und Durchführung der Wahl nicht ermittelt werden und sind noch nicht in den hier genannten Gesamtkosten der Maßnahme enthalten.
Beschlussvorschlag:
Das Gremium beschließt die von den Jugendlichen der Planungsgruppe und Verwaltung erarbeitete und von der Rechtsabteilung geprüfte Satzung des zukünftigen Kreisjugendparlaments.
Anlage(n):
Anlage 1: Entwurf der Satzung des Kreisjugendparlaments