Betreff
Satzung des Kreisjugendparlaments
Vorlage
1035/2016
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

 

Laut Beschluss des Kreistages vom 15.07.2015 Top 3 erhielt die Verwaltung den Auftrag, gemeinsam mit interessierten Jugendlichen aus den Demografiedialogwerkstätten einen Vorschlag zu erarbeiten, wie ein kontinuierlicher Beteiligungsprozess der Jugendlichen gewährleistet werden kann.

 

Auf dem „Fachtag zur Umsetzung der strukturellen Jugendbeteiligung“ am 16.01.2016, der zusammen mit den Jugendlichen, Vertretern des Jugendhilfeausschusses, Fachleute aus dem Arbeitsfeld der Jugendpflege und aus der Verwaltung mit Begleitung der Leuphana Universität Lüneburg durchgeführt wurde, sprach sich die Mehrheit der Anwesenden, insbesondere der Jugendlichen für die Einrichtung eines Kreisjugendparlaments aus.

 

Der hier abzustimmenden Satzung kann entnommen werden, dass das Kreisjugendparlament zur Hälfte durch Wahlen und zur anderen Hälfte durch Delegation von jugendlichen Vertretern aus dem Kreisschülerrat, den Jugendverbänden, dem Kreissportbund sowie Vertretern bereits bestehenden strukturellen Jugendbeteiligungsformen in den Gemeinden und Städten des Landkreises bestückt werden soll. Das Kreisjugendparlament soll aus 25 „Parlamentarier/innen“ bestehen und alle 2-3 Jahre neu gewählt werden.

 

Die Wahlordnung liegt derzeit der Rechtsabteilung der Verwaltung vor. Die ursprüngliche Idee, die erste Wahl parallel zu den Bundestagswahlen 2017 durchführen zu lassen, muss nach wie vor geprüft werden.

 

Da die genauen Wahlmodalitäten noch nicht feststehen, konnten die Kosten für die Vorbereitung und Durchführung der Wahl nicht ermittelt werden und sind noch nicht in den hier genannten Gesamtkosten der Maßnahme enthalten.

 


Beschlussvorschlag:

 

Das Gremium beschließt die von den Jugendlichen der Planungsgruppe und Verwaltung erarbeitete und von der Rechtsabteilung geprüfte Satzung des zukünftigen Kreisjugendparlaments.

 


Finanzielle Auswirkungen:       Ja       Nein

(vgl. Vorlage 0933/2016.)

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche

Folgekosten

 Finanzierung:

  Eigenanteil                objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

€ 5.000,00

€ 5.000,00

€ 5.000,00

Erfolgte Veranschlagung:      Ja, mit            Nein

im   Ergebnishaushalt    Finanzhaushalt    Produkt- bzw. Investitionsobjekt: P1.03.36.362000.010 (Jugendarbeit)

Vorlage betrifft die demografische Entwicklung:            ja             nein

Falls ja, in welcher Art: Die Einführung des Kreisjugendparlaments ist Ergebnis und eine Konsequenz aus der Jugendbeteiligung zum Demografiedialog. Sie soll die Jugendlichen stärken und eine Bleibeperspektive im Landkreis schaffen.

Vorlage bezieht sich auf

MEZ     Nr. 1

Titel: Gute Rahmenbed. für alle Generationen

HSP     Nr 1.3

Titel: Effektivität und Effizienz der Beratungsleistungen und Betreuungsformen … steigern

 

 

Gudehus

 

Sachbearbeiterin                Fachbereichsleiter

Sichtvermerke:

 

 

Abteilungsleiterin               Kämmerei                              Landrat

Abstimmungsergebnis:

Fachausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreisausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreistag

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

 


Anlage(n):

 

Anlage 1:      Entwurf der Satzung des Kreisjugendparlaments