In
Widerspruchsangelegenheiten nach dem Sozialgesetzbuch – Zwölftes Buch (SGB XII)
sind nach § 116 Abs. 2 SGB XII sozial erfahrene Dritte zu hören.
Der
Gesetzgeber misst dieser Beteiligung im rechtlichen Vorverfahren ein hohes
Gewicht ein, da hierdurch eine erhöhte „Richtigkeitsgewähr“ für die zu
treffenden Widerspruchsentscheidungen erreicht werden soll. Notwendigerweise
werden für eine Beteiligung im Sinne des § 116 SGB XII mindestens zwei sozial
erfahrene Dritte benötigt.
Die
stetige Zunahme von Widerspruchsverfahren führt dazu, dass die sozial
erfahrenen Dritten zusammen mit der Kreisverwaltung immer häufiger beraten
müssen, um Fristen nach dem Sozialgerichtsgesetz wahren zu können. Um
Terminprobleme zu vermeiden, da die sozial erfahrenen Dritten auch anderweitig
beruflich und ehrenamtlich stark eingebunden sind, werden insgesamt sechs
Personen benannt, die sich je nach terminlicher Verfügbarkeit untereinander
vertreten können.
Die
Benennung sozial erfahrener Personen erfolgt unter Beteiligung der
Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtsverbände in Friesland.
Vorgeschlagen
werden:
Frau
Wilma Fiedler-Hahn, Loogenweg 11, 26345 Bockhorn,
Frau
Renate Huckfeld, Rosenstr. 30a, 26441 Jever,
Frau
Margot Lorentzen, St. Annenstr. 9, 26441 Jever,
Frau
Petra Meyer-Machtemes, Mühlenstr. 2, 26419 Schortens,
Frau
Roswitha Niemeyer, Hooksweg 28, 26441 Jever,
Herr Heinz Memmen, Mühlenweg 10, 26419 Schortens.
Frau Wilma Fiedler-Hahn, Frau Renate Huckfeld, Frau Margot Lorentzen, Frau Petra Meyer-Machtemes und Frau Roswitha Niemeyer, sowie Herr Heinz Memmen werden als sozial erfahrene Dritte nach § 116 SGB XII benannt.