Der seinerzeitige Ausschuss für
Familie, Senioren und Soziales hatte in seiner Sitzung am 22. Februar 2007
beschlossen, im Landkreis Friesland die Funktion eines/einer
Behindertenbeauftragten einzurichten und diese Funktion in den lokalen
Zeitungen auszuschreiben.
Der Kreisausschuss in seiner
Sitzung am 7. März 2007 und der Kreistag in seiner Sitzung am 18. Juli 2007
hatten gleichlautende Beschlüsse gefasst.
Die entsprechende „Satzung über
die Bestellung und Tätigkeit der/des Behindertenbeauftragten des Landkreises
Friesland“ sowie die „Satzung zur 2. Änderung der Satzung des Landkreises
Friesland über Aufwandsentschädigungen und Fahrkostenvergütungen für
Ehrenbeamte und sonst ehrenamtlich Tätige vom 6. November 1992“ wurden am 31.
August 2007 im Amtsblatt für den Landkreis Friesland veröffentlicht.
Im Juli 2008 wurde die Satzung
um eine Ermächtigung über die Bildung eines Behindertenbeirates erweitert (s.
Anlage).
In seiner Sitzung am 10.
Dezember 2007 beschloss der Kreistag auf entsprechende Empfehlungen des
Ausschusses für Familie, Senioren und Soziales und des Kreisausschusses vom 5.
Dezember 2007, Frau Manon Schumacher aus Zetel mit Wirkung vom 1. Januar 2008
zur ehrenamtlichen Behindertenbeauftragten des Landkreises Friesland zu
bestellen.
Die Bestellung von Frau Manon
Schumacher endete zunächst mit der damals laufenden Wahlperiode des
seinerzeitigen Kreistages Ende Oktober 2011, wurde jedoch in der folgenden
Wahlperiode von den entsprechenden Gremien um weitere fünf Jahre verlängert.
Mit Schreiben vom 01.08.2016
bat Frau Schumacher aus persönlichen Gründen darum, ihre Bestellung aufzuheben.
Aufgrund der Satzung über die Bestellung und Tätigkeit der/des Behindertenbeauftragten des Landkreises Friesland ist daher die Stelle eines/einer ehrenamtlichen Behindertenbeauftragten neu zu besetzen. Die Verwaltung schlägt vor, diese Stelle öffentlich neu auszuschreiben und gleichzeitig die Bildung eines neuen Behindertenbeirates vorzubereiten.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Stelle eines/einer ehrenamtlichen Behindertenbeauftragten neu auszuschreiben und die Bildung eines neuen Behindertenbeirates vorzubereiten.